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Kann ich meine Bahnfahrkarte nachreichen?

Bahnfahrkarte vergessen nachreichen
Akku leer und gültige Ticket lässt sich nicht abrufen? Bahnreisende müssen dann erst einmal Strafe zahlen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

1. Dezember 2025, 16:48 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer bei einer Fahrkartenkontrolle in der Bahn kein Ticket vorzeigen kann, riskiert eine empfindliche Strafe. Doch was viele nicht wissen: Wer seinen Fahrschein zwar besitzt, aber ihn lediglich nicht griffbereit hat, kann viel Geld sparen – wenn man schnell reagiert.

Ob das Papierticket zu Hause liegen geblieben ist, der Akku des Smartphones leer ist oder die App das Ticket nicht lädt – ohne gültigen Fahrausweis gilt der Fahrgast laut Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als „ohne Fahrschein“ unterwegs. In diesem Fall wird ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Dieses entspricht dem doppelten Fahrpreis und beträgt mindestens 60 Euro. Wer allerdings innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich im Besitz eines gültigen Tickets war – etwa des Deutschlandtickets –, muss lediglich eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Frist und Bedingungen beachten

Laut EVO beträgt die Bearbeitungsgebühr nur sieben Euro. Wichtig: Der Nachweis muss innerhalb einer Woche erfolgen. Einige Verkehrsunternehmen zeigen sich laut dem Portal „Heise online“ kulant und räumen sogar bis zu 14 Tage ein. Dazu zählt unter anderem die Deutsche Bahn.

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Das Ticket muss auf den Namen des Fahrgasts ausgestellt sein und dem Verkehrsunternehmen innerhalb der genannten Frist vorgelegt werden. Verstreicht diese Frist – die auf dem Zahlungsbeleg vermerkt ist – ungenutzt, wird ein nachträglicher Nachweis nicht mehr akzeptiert. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Technikprobleme sind kein Entschuldigungsgrund

Wer sich auf ein digitales Ticket verlässt, trägt selbst die Verantwortung für dessen Funktionsfähigkeit. Ein leerer Handyakku oder eine technische Panne befreien nicht von der Pflicht, ein gültiges Ticket vorzeigen zu können.

Denn laut den Beförderungsbedingungen vieler Verkehrsunternehmen gilt: „Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt prüfen, ob das Ticket auf dem Smartphone angezeigt werden kann.“ Das bedeutet: Nur wer vor Abfahrt sicherstellt, dass sein digitales Ticket abrufbar ist, ist auf der sicheren Seite.

Mit Material der dpa

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