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Verbesserungen für Reisende?

Zugpersonal sauer wegen neuer Dienstanweisungen der Bahn

Neue Dienstanweisungen der Deutschen Bahn an ihre Mitarbeiter sorgen derzeit für Unmut (Symbolfoto)
Neue Dienstanweisungen der Deutschen Bahn an ihre Mitarbeiter sorgen derzeit für Unmut (Symbolfoto) Foto: picture alliance / DZBA / Jonas Lohrmann
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Anna Wengel
Freie Autorin

12. Februar 2026, 14:30 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Eine neue Dienstanweisung soll den Komfort für Fahrgäste an Bord der Züge der Deutschen Bahn verbessern. Was in dem fünfseitigen Dokument steht, sorgt jedoch für Unmut beim Zugpersonal. Besonders nach der Gewalttat in der letzten Woche, bei der ein Zugbegleiter von einem Fahrgast getötet wurde.

Fünf Seiten ist die Anweisung F-W 711/2025 der Deutschen Bahn lang und gespickt mit Sätzen, die dafür sorgen sollen, das Erlebnis an Bord ihrer Züge zu verbessern. Zumindest für die Fahrgäste. Das soll fortan durch tatsächlich verbesserten Service geschehen oder auch durch die Positivformulierungen von Problemen. Von Verbesserungen für das Zugpersonal scheint keine Rede zu sein. Laut einem Artikel in der regionalen Tageszeitung „Augsburger Allgemeine“ und einem offenen Brief der Lokführer-Gewerkschaft GDL ist eher das Gegenteil der Fall.

Die Dienstanweisung F-W 711/2025

Zugbegleiter im Fernverkehr sollen heutzutage Fahrkartenkontrolleure, Reinigungspersonal, Kellner, Köche, Vor-Ort-Marketingverantwortliche und Sicherheitspersonal in einem sein. Das erklärt die Tageszeitung und beruft sich auf Auszüge aus der Dienstanweisung F-W 711/2025 der Bahn. Diese liegt der „Augsburger Allgemeinen“ nach eigenen Angaben vor. Darin wird unter anderem ein „tadelloser Zustand“ aller Wagen gefordert, inklusive Toiletten, Teppichen und Mülleimer. Dafür verantwortlich sei das Zugpersonal, und das bitte auf Eigeninitiative. Zu den Aufgaben gehört laut der neuen Anweisung, die seit Dezember 2025 gilt, auch das Einsammeln von Unrat, ebenso wie das regelmäßige Zurückbringen von Gläsern und Geschirr aus den Wagen in die Bordküche. Wechsle im Speisewagen das Personal, müsse der Zugchef zudem dafür sorgen, dass das Bordrestaurant geöffnet bleibe, schreibt die „Augsburger Allgemeine“.

Ein weiterer Punkt, der in den Verantwortungsbereich des Zugchefs fällt, ist die Vermarktung des Bordbistros. Die ist offenbar wörtlich in der Bahn-Anweisung geregelt. Ist zum Beispiel der Kaffeeautomat kaputt und kann das Bistro seine zig Kaffeevariationen nicht anbieten, sollen sie drum herumreden. Eine Durchsage soll laut der Zeitung dann wortwörtlich lauten: „Freuen Sie sich auf einen frisch gebrühten Filterkaffee.“ Von jedwedem Fehlen von anderen Kaffeevarianten keine Spur. Denn: „Einschränkungen bei unserem gastronomischen Angebot formulieren wir positiv“, heißt es in der Anweisung der Bahn. Und weiter: „Der Zugchef stellt sicher, dass … gezielt das aktuell verfügbare Angebot über die gastronomische Ansage beworben wird. Einzelne fehlende Speisen oder Getränke werden nicht genannt.“

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Zugpersonal ist empört

Ziel des fernverkehrsweiten Sofortprogramms „Komfort“ ist laut dem Bahn-Papier, den Fahrgästen „ein Reiseerlebnis zu bieten, welches durch positive Ansagen, maximale technische Verfügbarkeit und einen zuverlässigen Service an Bord geprägt ist und überzeugt“.

Eine Verbesserung des Services und Komforts klingt für Fahrgäste zunächst einmal gut. Das Zugpersonal ist von der neuen Bahn-Anweisung jedoch offenbar alles andere als begeistert. Manche Bahn-Mitarbeiter fragen sich der Zeitung zufolge, ob diejenigen in der DB-Zentrale, die das aufgeschrieben hätten, „schon mal einen Zug von innen gesehen“ hätten. 

Obwohl die in der Weisung angeführten Tätigkeiten „schon immer zu ihrem Aufgabenfeld“ gehören, wie eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage TRAVELBOOK mitteilt. Sie erklärt: „Für unser Team an Bord (…) geben diese Leitplanken bei der täglichen Arbeit Sicherheit für ihr Handeln.“ Eine „individuelle Ausgestaltung, zum Beispiel von Service-Ansagen“, sei dabei „ausdrücklich gewünscht“.

Das Problem scheinen jedoch weniger die Aufgaben selbst zu sein, als vielmehr das fehlende Personal, um diese auszuführen. Denn der Personalmangel ist mit einem weit größeren Problem verbunden.

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Gewalt gegen Bahn-Mitarbeiter

Neben der Masse an Aufgaben ist es vor allem die Sicherheit, die für viele Bahn-Mitarbeiter aktuell im Fokus steht. Immer wieder kommt es zu Beleidigungen und körperlichen Übergriffen auf Beschäftigte der Deutschen Bahn. Vor rund einer Woche erst wurde ein Zugbegleiter eines Regionalexpress in Rheinland-Pfalz von einem Mann so hart mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen, dass er wenig später an einer Hirnblutung starb. Der 36-jährige Bahn-Mitarbeiter hatte den zehn Jahre jüngeren Fahrgast kontrolliert und wollte ihn des Zugs verweisen, weil dieser keinen Fahrschein hatte.

Nach diesem Vorfall wandte sich die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer in einem offenen Brief an Bahnchefin Evelyn Palla. Der Brief liegt TRAVELBOOK vor. In dem Brief erklärt die GDL, der Todesfall sei „kein isoliertes, unvorhersehbares Einzelereignis“ gewesen. Vielmehr seien Übergriffe, Bedrohungen und Gewalt gegen Beschäftigte im Zugbegleitdienst seit Jahren bekannt. Die „weiterhin praktizierte knappe Besetzung“ bezeichnet die Gewerkschaft als „alarmierend“ und kritisiert das „1:1‑Konzept“ im Fernverkehr. Nach diesem sind nur ein Zugchef und ein Zugbegleiter für die Betreuung eines ICEs zuständig. Mitunter komme es sogar zu „1:0‑Besetzungen“, bei denen ein einzelner Mitarbeiter „allein für Betrieb, Service, Kontrolle und den Umgang mit Konfliktsituationen verantwortlich“ sei. Angesichts der Gewaltlage sei das „nicht hinnehmbar“, schreibt die Gewerkschaft.

Stattdessen fordern die GDL-Gesamtbetriebsräte der DB Fernverkehr AG eine verbindliche 1:2-Mindestbesetzung in Zügen ab neun Wagen. Dass eine Person allein in einem Zug arbeite, stelle angesichts der bekannten Risiken eine „unzulässige Gefährdung von Leben und Gesundheit dar“. Alleinarbeit dürfe es entsprechend auch im Ausnahmefall nicht geben. Des Weiteren fordert die GDL mehr Sicherheitskräfte, datenschutzkonforme Kameraüberwachung in den Zügen sowie flächendeckende Bodycams.

Die Bahn selbst zeichnet ein etwas anderes Bild. „Seit April 2025 können Ticketkontrollen an Bord des Fernverkehrs grundsätzlich zu zweit durchgeführt werden“, erklärt eine Bahn-Sprecherin gegenüber TRAVELBOOK. Zugbegleitende seien „im Fernverkehr zu zweit im Einsatz“. In ICE-Zügen gebe es darüber hinaus während der Öffnungszeiten des Bordrestaurants zwei bis vier Gastronomen. „Zudem reisen uniformierte Beamte der Bundes- und Landespolizeien in Zügen der DB Fernverkehr AG kostenfrei“, sagt die Sprecherin. Weiter erklärt sie, dass man „ergänzend Sicherheitspersonale in und an den Zügen im nationalen und internationalen Fernverkehr“ einsetze. Genügen tut das offenbar nicht.

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Sicherheitsgipfel am Freitag

DB-Chefin Evelyn Palla hat für Freitag (13. Februar) einen Sicherheitsgipfel anberaumt. Eingeladen wurden laut der Bahn Vertreter der Länder, der Bundespolitik, des Bundesverkehrsministeriums, der Gewerkschaften, der Bundespolizei sowie der Bahnbranche. „Mit dieser Initiative für mehr Sicherheit will die Bahnchefin kurzfristige Maßnahmen mit allen relevanten Akteuren definieren“, heißt es in einer Mitteilung der Bahn. Außerdem wolle man die„ langfristige Finanzierungsfrage der Sicherheitskräfte im Regional- und Nahverkehr klären, da deren Einsatz über Verkehrsverträge individuell festgelegt wird.“

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