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Ausfuhr von Kulturgütern

Wo ein harmloser Stein Sie ins Gefängnis bringen kann

Die berühmte Palastruine in Knossos auf Kreta lädt so manchen Touristen dazu ein, antike Objekte als Urlaubssouvenir einzustecken – und das kann harte Strafen nach sich ziehen
Die berühmte Palastruine in Knossos auf Kreta lädt so manchen Touristen dazu ein, antike Objekte als Urlaubssouvenir einzustecken – und das kann harte Strafen nach sich ziehen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

14.11.2016, 11:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Kurz in den Tempel, schnell mal einen Stein vom Boden eingesteckt – was harmlos erscheint, ist in vielen Ländern eine Straftat. 7 Länder von Ägypten bis Peru und welche Strafen dort für die Ausfuhr von Kulturgütern drohen.

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Vielen Touristen dürften die Folgen nicht bewusst sein: Wer auch nur einen Stein aus einem Tempel mitnimmt, riskiert in einigen Ländern drakonische Strafen. Kürzlich wurden drei Deutsche in Ägypten sogar zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Gestein aus der Cheops-Pyramide eingesteckt hatten.

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Was man bei der Ausfuhr von antiken Steinen und Kulturgütern unbedingt beachten muss, erklärt das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen – hier eine Übersicht von sieben beliebten Reisezielen:

1. Ägypten

In dem Land am Nil befinden sich viele der bedeutendsten Kulturschätze der Erde. Für alle antiken Gegenstände gilt ein „striktes Ausfuhrverbot“ – bei Missachtung drohen hohe Haftstrafen, wie der jüngste Fall gezeigt hat. Wer antike Objekte aus dem Ausland nach Ägypten einführt, darf sie nicht wieder mit nach Hause nehmen, selbst wenn er sie außerhalb Ägyptens legal gekauft hat und dafür auch einen Nachweis vorlegen kann.

2. Griechenland

Bei unerlaubtem Besitz und der versuchten Ausfuhr archäologischer Gegenstände drohen in Griechenland „hohe Strafen“. Kauf und Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt. Das Auswärtige Amt rät, auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitzunehmen.

3. Türkei

Bis zu zehn Jahre im Gefängnis drohen Touristen in der Türkei, wenn sie „Kultur- und Naturgüter“ erwerben, besitzen oder außer Landes bringen wollen. In der Praxis müssen Urlauber meist mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und Kautionszahlungen um die 9000 Euro rechnen.

Das Trajaneum im antiken Pergamon ist eine von zahlreichen Ausgrabungsstätten in der Türkei
Das Trajaneum im antiken Pergamon ist eine von zahlreichen Ausgrabungsstätten in der Türkei. Foto: Getty Images Foto: Getty Images

Das gilt selbst in Fällen, bei denen es um alt aussehende Objekte von geringem Wert geht, da der Begriff „Antiquität“ sehr weit gefasst wird, so das Außenamt. „Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen.“ Da Laien den Wert eines Objekts nicht abschätzen können, sollten sie grundsätzlich die Finger von Steinen, Münzen oder Fossilien lassen. Das Kulturministerium sowie einige Museen und Zollstellen können eine Ausfuhrgenehmigung erteilen.

4. China

Für Antiquitäten, die im Laufe der chinesischen Geschichte in großer Zahl hervorgebracht wurden, gelten in China strenge Regelungen – je nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. Münzen aus der Zeit vor 1949 zum Beispiel dürfen überhaupt nicht mehr außer Landes gebracht werden. Bei den meisten Antiquitäten ist für die Ausfuhr das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes unverzichtbar.

5. Thailand

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten aus Thailand wie zum Beispiel Buddhafiguren ist in dem buddhistischen Land mit seinen vielen Tempeln nur mit Genehmigung des Fine Arts Departments erlaubt.#

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6. Kambodscha

In dem südostasiatischen Land steht die weltberühmte Tempelanlage Angkor Wat. Auch hier gilt: Finger weg. Wer Teile von Tempeln und Statuen mitnimmt, kann mit „drastischen Geld- oder Haftstrafen“ belegt werden.

Haben sie die steilen Treppen des berühmten Tempels  erfolgreich erklommen, möchten sich so manche Touristen mit einem Souvenir belohnen
Haben sie die steilen Treppen des berühmten Tempels erfolgreich erklommen, möchten sich so manche Touristen mit einem Souvenir belohnen. Foto: Getty Images Foto: Getty Images

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7. Peru

Kulturgüter dürfen in dem Land, wo einst die Inkas regierten, nur mit vorheriger Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde ausgeführt werden. Verstöße werden in Peru strafrechtlich geahndet und die Objekte eingezogen.

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