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Harte Gesetze im Ausland

Hier reicht ein falsches Wort, und die Reise endet im Gefängnis

Gefängnis
Manchmal genügt schon ein Fauxpas, um im Ausland hinter Gittern zu landen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

18.06.2018, 16:03 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Touristen, die im Ausland geltende Gesetze ignorieren, können in manchen Ländern auch wegen scheinbarer Kleinigkeiten schnell im Gefängnis landen oder müssen horrende Geldstrafen zahlen. Mancherorts auch „nur“ wegen einer Plastiktüte oder einer kritischen Bemerkung über den König. TRAVELBOOK hat sich die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für einige Länder angeschaut und neben gängigen auch einer Reihe „skurriler“ Gesetze ausgemacht, die Urlauber besser nicht missachten sollten.

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Beleidigung

Ein falsches Wort über das Königshaus kann in Thailand verheerende Konsequenzen haben. Majestätsbeleidigung wird in dem südostasiatischen Land mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Seit Februar 2018 ist auch in Kambodscha Majestätsbeleidigung strafbar. Es drohen Geldstrafen sowie Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

In Kenia sollte man pfleglich mit dem Geld umgehen. Da auf den Banknoten und Münzen der Präsident abgedruckt ist, ist es strafbar, Geldscheine oder Münzen zu verschandeln oder zu zerstören. Aber warum sollte man das mit Geld auch tun?

Freizügigkeit und Homosexualität

In Brasilien „oben ohne“ ins Wasser zu springen oder am Strand öffentlich die Kleidung zu wechseln, kann zur Festnahme führen beziehungsweise ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

In muslimischen Ländern, in denen FKK und „oben ohne“ ohnehin tabu sind, sollten Touristen darauf achten, Arme und Beine bedeckt zu halten. Beim Tragen freizügiger Kleidung wie Shorts und Bikini-Oberteil drohen etwa im Sudan hohe Geldstrafen, Haft oder gar Hiebe (Auspeitschen).

Homosexuelle Handlungen werden in vielen Ländern mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen geahndet. In Staaten wie Saudi-Arabien und dem Iran droht dafür noch immer die Todesstrafe.

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Pflanzen und Tiere

In Ländern wie Mexiko, Brasilien oder Neuseeland lässt man besser die Finger von Pflanzen und Tieren. Wer in Mexiko eine unter Artenschutz stehende Kaktee oder andere Pflanze aus ihrer natürlichen Umgebung entfernt oder auszuführen versucht, muss mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen. Auch in Brasilien droht Haft bei dem Versuch, freilebende und geschützte Pflanzen (auch Setzlinge und Samen) oder Tiere wie beispielsweise Zierfische aus dem Amazonasbecken aus dem Land bringen zu wollen. Die Gesetze in Neuseeland sind nicht minder streng. Auch Ersttäter müssen dort mit hohen Geld- und womöglich monatelangen Haftstrafen rechnen.

Antiquitäten

In der Türkei sollten sich Touristen davor hüten, ohne Genehmigung Natur- und Kulturgüter wie Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien auszuführen. Wer es dennoch tut und erwischt wird, dem drohen monatelange Untersuchungshaft sowie hohe Kautionszahlungen (ca. 9000 Euro).

Auch Russland ahndet die unerlaubte Ausfuhr von Kulturgütern ohne Genehmigung mit Geld- und zum Teil langjährigen Haftstrafen. Auf Flohmärkten erhältliche sowjetische Medaillen und Geldscheine etwa gelten in Russland ebenfalls als Kulturgut. Streng verboten ist die Ausfuhr von Ikonen, Antiquitäten und Kunstgegenständen, die aus der Zeit vor 1945 stammen.

Rauchen und Alkohol

In Singapur ist Rauchen fast überall verboten. Das Rauchverbot besteht bereits seit 1970 und gilt mit wenigen Ausnahmen für alle öffentlichen Bereiche wie Straßen, Parks und Gebäude. Erlaubt ist Rauchen nur in ausgewiesenen Zonen und mit Einschränkungen an Stränden oder im eigenen Auto. Eine Liste mit Plätzen und Orten, an denen in Singapur Rauchen erlaubt ist, gibt es auf der Seite der National Environment Agency. Wer das Verbot missachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab umgerechnet 300 Euro rechnen. Mit 250 Euro (je Packung) beinahe ebenso teuer kann das Rauchen einer Zigarette ohne den in Singapur vorgeschriebenen Zollstempel werden.

In Costa Rica herrschen ebenfalls strenge Nichtrauchergesetze. Dort ist Rauchen in allen öffentlichen Bereichen verboten, auch am Strand und in den Hotels.

Thailand hat erst unlängst das Rauchen an 24 Stränden (u. a. auf Koh Tao und Phuket) verboten. Wer es trotzdem tut und dabei erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 100.000 Baht (rund 2640 Euro, Stand: Juni 2018) rechnen. E-Zigaretten sind im ganzen Land verboten. Bei Missachtung des Verbots drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis.

Öffentlicher Alkoholgenuss ist in den USA beinahe überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke kann bestraft werden. Vorsicht ist auch in muslimischen Ländern geboten. In Saudi-Arabien etwa ist bereits der Besitz von Alkohol strafbar.

Drogen

Dass Drogen illegal sind und man am besten die Finger davon lässt, sollte eigentlich selbstverständlich sein. In den meisten Ländern werden Handel und Besitz hart bestraft. Besonders strenge Drogengesetze gelten in Indonesien. Bei Vergehen drohen hohe Freiheitsstrafen und auch die Todesstrafe. Selbst der Besitz nur geringfügiger Drogenmengen kann eine langjährige Haftstrafe nach sich ziehen. In Singapur, Thailand und einigen anderen Ländern kann bei Drogendelikten ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden, in Malaysia ist sie bei Handel mit Rauschgift sogar unausweichlich.

Lebensmittel und Essen

Aufgrund strenger Quarantänebestimmungen sollten Reisende davon absehen, nach Australien Lebensmittel mitzunehmen. Das gilt auch für Obst und Gemüse. Wer im Flugzeug noch einen von zu Hause mitgebrachten Apfel in der Tasche hat, sollte diesen vor dem Aussteigen an Bord lassen. Alle Gegenstände, die nach Australien eingeführt werden und den Quarantänebestimmungen unterliegen, müssen auf der Einreisekarte angegeben werden. Andernfalls drohen erhebliche Strafen.

In Singapur hingegen sollte man auf keinen Fall mit einem Sandwich oder Burger durch die Straßen laufen. Essen und Trinken in der Öffentlichkeit sind in Singapur verboten. Bei Missachtung des Verbots kann ein Bußgeld ab umgerechnet 300 Euro fällig werden.

Acht geben in puncto Essen sollte man auch in muslimischen Ländern während des Fastenmonats Ramadan. In den Vereinigten Arabischen Emiraten beispielsweise ist öffentliches Essen, Trinken, Rauchen oder selbst Kaugummi-Kauen in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang auch für Nicht-Muslime strafbar.

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Plastiktüten

Seit 2017 sind in Kenia Plastiktüten verboten. Schon der der Besitz kann mit hohen Geldstrafen und Haft geahndet werden.

Fotografieren

Hier noch ein schönes Foto vom Palast oder Hafen schießen und dort noch von einer Brücke – das kann u. a. in den Vereinigten Arabischen Emiraten verheerende Konsequenzen haben. Bei Missachtung der Fotografier- und Filmverbote drohen – abgesehen von der Beschlagnahmung der Aufnahmegeräte – Geld- und Freiheitsstrafen und die Ausweisung. Auf der Liste der verbotenen Motive stehen neben militärischen Anlagen und Flughäfen etwa auch Häfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen und Brücken. Überdies gilt absolute Vorsicht beim Fotografieren von Personen. Ohne deren ausdrückliches Einverständnis kann nach dem „UAE Cyber Law“ allein schon das Speichern von Fotos eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen. In dem Fall drohen Geldstrafen bis zu umgerechnet gut 115.000 Euro und Haftstrafen bis zu sechs Monaten.

Empfindliche Strafen für das Fotografieren „verbotener“ Gebäude und Anlagen werden auch in Ländern wie Bangladesch, Ghana und dem Iran erhoben.

Drohnen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis kann es in Thailand für das unerlaubte Fliegen einer Drohne geben. Vor der Inbetriebnahme ist zunächst die Registrierung des Fluggeräts bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) zwingend erforderlich.

Wer sichergehen will, im jeweiligen Urlaubsland seiner Wahl nichts Falsches zu machen, sollte sich vor Antritt der Reise ausführlich auf der Website des Auswärtigen Amts informieren.

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Steine

In Wales kann mit einer Geldstrafe von umgerechnet 1100 Euro belegt werden, wer am Strand von Amroth Steine mitnimmt. Darauf weisen aktuell Schilder hin, wie die Zeitung „Wales Online“ berichtet. Das Verbot stütze sich auf den sogenannten „Coastal Protection Act“ von 1949 – die Steine seien wichtig für die Befestigung des Strandes gegen das anbrandende Meer.

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