Seit Anfang Februar gab es vor der beliebten griechischen Urlaubsinsel Santorin zahlreiche Seebeben bis zu einer Stärke von 5,2 auf der Richterskala. Inzwischen haben die seismischen Aktivitäten abgenommen und das Auswärtige Amt rät nicht mehr generell von Reisen nach Santorin ab. Eine vollständige Entwarnung gibt es allerdings noch nicht. Was Reisende beachten sollten.
Erdbeben auf Santorin – was das Auswärtige Amt Urlaubern rät
Das Auswärtige Amt (AA) hat in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Griechenland seine Empfehlungen für Santorin und Umgebung aktualisiert. Demnach bewegt sich die seismologische Aktivität inzwischen nur noch auf einem niedrigen Niveau, dennoch müsse aber in der Region um Santorin mit weiteren Erdbeben (Seebeben) gerechnet werden. Diese gelte auch für die damit einhergehende Gefahr von Erdrutschen und Steinschlägen. Die griechische Katastrophenschutzbehörde hat für die Insel Santorin noch bis einschließlich 3. April den Notstand ausgerufen.
Das Auswärtige Amt rät außerdem zum Eintrag in die Krisenvorsorgeliste und zum Aktivieren der Funktion Cell Broadcast des Mobiltelefons. Über diese Technik werden Warnhinweise und mögliche Evakuierungsmaßnahmen der griechischen Behörden auch in englischer Sprache übertragen.
Für iPhones findet sich diese Einstellung unter „Mitteilungen“ ganz unten im Menü. Sie heißt dort „Cell-Broadcast-Warnungen“. Am besten aktiviert man alle möglichen Punkte.
Bei Android-Geräten befindet sich die Option unter anderem beim Menüpunkt „Benachrichtigungen“. Je nach Hersteller kann sie auch an einem anderen Ort stecken. Der Name lautet unter anderem „Notfallbenachrichtigungen an Mobilgeräte“.
Was, wenn ich in Zukunft eine Reise nach Santorin gebucht habe?
Wer eine Reise nach Santorin für einen späteren Zeitpunkt gebucht hat, dem rät der Reiserechtler Paul Degott zur Geduld. „Die Reisenden, welche eine Reise nach Santorin gebucht haben, sollten zunächst einmal abwarten, wie die Dinge sich entwickeln“, sagt er. Seine Empfehlung: Kontakt zum Reiseanbieter aufnehmen und sich informiert halten. Und auch die Medienberichterstattung weiter verfolgen. Erst nachdem man die weiteren Ereignisse beobachtet hat, solle man entscheiden, ob man vom Vertrag zurücktritt oder nicht.
Mit Material von dpa
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