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Flug-Annullierung? Diese Tools prüfen Ihre Ansprüche

Übersicht

Mit diesen Tools prüfen Sie Ihre Ansprüche nach einer Flug-Annullierung

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Absagen und kein Ende: Doch Urlauber haben Rechte und können Ihre Ansprüche nach einer Annullierung prüfenFoto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn

Gestrandete Passagiere an den Flughäfen, lange Schlangen vor den Schaltern: Wenn es einen Streik gibt und Flüge abgesagt werden, ist er Frust oft groß. Doch man kann seine Ansprüche prüfen. Hier erfahren Sie, wie.

Nicht nur bei Verspätungen, sondern auch bei Flugabsagen haben Reisende bestimmte Rechte – die sind beispielsweise in der EU-Fluggastrechteverordnung festgeschrieben. Betroffene Flugreisende können von der jeweiligen Airline entweder Ersatzbeförderung, gegebenenfalls auch Betreuungsleistungen und eine Entschädigung verlangen. Oder sie entscheiden sich, auf die Reise zu verzichten. Dann steht ihnen die Erstattung des Flugpreises zu. Welche Ansprüche im individuellen Fall einer Annullierung bestehen, kann man zunächst selbst prüfen.

So kann man seine Ansprüche nach einer Annullierung prüfen

Um zu prüfen, welche Ansprüche man nach einer Annullierung hat, kann man einige Tools verwenden. Etwa die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder in jedem Browser mit dem Flugprobleme-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums.

Doch längst nicht immer zahlen Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungen anstandslos aus, oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht bei einer Annullierung (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) Gebrauch zu machen.

Theorie und Praxis bei der Einforderung der Rechte gehen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen manchmal stark auseinander.

Auch interessant: Flug annulliert oder Koffer verloren? Das sind Ihre Rechte

Rat: Korrespondenz dokumentieren

Der Rat: Die Schriftwechsel und Telefonate, die man mit der Airline austauscht, sollte man aufheben beziehungsweise dokumentieren. Dies kann helfen, wenn sich Reisende externe Hilfe holen.

Sei es etwa bei einem Anwalt, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), bei Verbraucherschützern oder bei Portalen wie Fairplane, Euclaim, Flightright oder Airhelp, die auf Provisionsbasis oder mit Servicegebühren arbeiten.

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