25. Juli 2025, 14:25 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer sich im Urlaub Sehenswürdigkeiten wie das Kolosseum in Rom, den Eiffelturm in Paris oder die Akropolis in Athen anschauen will, der braucht meist ein Ticket. Betrüger nutzen das aus und verkaufen online gefälschte Tickets für Sehenswürdigkeiten.
Urlauber können dabei schnell in eine Falle tappen, wenn sie Eintrittskarten vorab online kaufen wollen. Ein aktueller Bericht des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) zeigt, dass immer häufiger Reisende Opfer von Betrugsmaschen werden, wenn sie im Netz Eintrittskarten für Attraktionen kaufen wollen.
Übersicht
Betrüger erstellen täuschend echte Webseiten
Oft sind es nicht die offiziellen Anbieter, sondern unseriöse Plattformen, die durch überhöhte Preise, falsche Versprechungen oder gar nicht gelieferte Tickets auffallen. Besonders perfide: Viele dieser Webseiten ähneln in Gestaltung und Namen den offiziellen Verkaufsportalen und erscheinen dank bezahlter Anzeigen in Suchmaschinen besonders prominent.
Die Spannbreite möglicher Betrugsformen ist groß. Im harmlosesten Fall zahlen Reisende einfach zu viel – erhalten aber immerhin ein gültiges Ticket. In vielen Fällen aber erleben sie eine Enttäuschung: Statt Eintritt zur Sehenswürdigkeit gibt es nur eine schlechte Führung ohne Zugang zur eigentlichen Attraktion oder gar keine Leistung. Manche Kunden stellen später fest, dass sie mit ihrer Buchung ungewollt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben.
Eine weitere Masche: Der Anbieter informiert nach der Buchung, dass für den gewählten Tag keine Tickets mehr verfügbar seien und bietet stattdessen Termine, Wochen oder Monate später an. Wer daraufhin sein Geld zurückfordert, erhält laut EVZ häufig nur einen kleinen Teil oder überhaupt nichts zurück.
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Touristen können Geld zurückverlangen, aber …
Ein häufiges Argument der Anbieter: „Für Tickets zu festen Terminen gilt kein Widerrufsrecht.“ Doch diese Aussage ist oft irreführend. EVZ-Jurist Alexander Wahl stellt klar: „Wird ein gebuchtes Ticket nicht geliefert, ist das kein Rücktritt, sondern schlicht Vertragsbruch. Das Widerrufsrecht hat damit nichts zu tun.“
Grundsätzlich haben Kunden in einem solchen Fall das Recht, den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen. Doch ob das gelingt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Land der Anbieter sitzt. Gerade bei Verkäufern außerhalb Deutschlands ist die Rechtsdurchsetzung oft schwierig. Hilfe kann hier das EVZ Deutschland bieten: Urlauber mit Problemen bei EU-Anbietern können sich kostenlos an das Zentrum wenden.
So schützen sich Urlauber vor gefälschten Tickets für Sehenswürdigkeiten
Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollten Touristen beim Online-Kauf von Eintrittskarten einige wichtige Punkte beachten:
- Zunächst sei es entscheidend, die offizielle Webseite der Sehenswürdigkeit zu prüfen, erklärt Alexander Wahl. Dort finden sich in der Regel die Informationen, über welchen Weg die offiziellen Tickets verkauft werden. Manchmal wird der Ticketverkauf auch durch externe Unternehmen abgewickelt. Dort steht außerdem, welche Vorgaben oder Beschränkungen für den Besuch gelten.
- Ein weiteres Warnsignal ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum auf der Webseite. Auch auffällige Tippfehler in der Webadresse (URL) könnten auf betrügerische Anbieter hinweisen.
- Nicht zuletzt sollten Käufer die Ticketpreise mit den offiziellen Angaben der Sehenswürdigkeit vergleichen. Sind sie deutlich höher oder auffällig günstig, ist Vorsicht geboten.
Mit Material der dpa