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Aktueller Fall zeigt

Was Sie mit Ihrem Reisepass auf keinen Fall tun sollten

In einem Reisepass dürfen auf keinen Fall Seiten fehlen
In einem Reisepass dürfen auf keinen Fall Seiten fehlen Foto: picture alliance / Zoonar | Tetiana Chernykova
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TRAVELBOOK Redaktion

29. Januar 2026, 17:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Reisepässe sind weit mehr als nur ein Reise- und Identitätsdokument. Für viele Länder ist bei der Einreise die Vorlage eines solchen zwingend notwendig. Doch dass man im Umgang mit dem Reisepass durchaus vorsichtig sein sollte, zeigt ein aktueller Fall.

Wenn die letzten Seiten im Reisepass fehlen, kann das ernste Konsequenzen haben. Das erlebte ein junger Mann am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, als seine Reise nach London ein abruptes Ende nahm – wegen eines vermeintlich harmlosen Fehlers.

Wie die Bundespolizei mitteilte, wollte ein 22-Jähriger kürzlich vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nach London fliegen. Bei der Kontrolle fiel einem Beamten auf, dass im Reisepass des Mannes die letzten beiden Seiten fehlten. Der Grund: Der Reisende hatte die Seiten zuvor als Notizzettel verwendet und sie anschließend herausgetrennt.

Fehlende Seiten machen Reisepass ungültig

Doch genau das machte seinen Reisepass ungültig. Denn: Fehlen Seiten in einem Reisepass, gilt dieser als beschädigt. Damit ist das Dokument nicht mehr als Reisedokument anerkannt – und die Ausreise kann verweigert werden.

Die Bundespolizei stellte den beschädigten Pass sicher. Der 22-Jährige durfte nicht ausreisen und wurde wegen Sachbeschädigung angezeigt.

Wann wird der Reisepass noch ungültig?

Ihr Pass ist nicht gültig, wenn er abgelaufen ist, also das aufgedruckte Gültigkeitsdatum überschritten wurde. Außerdem ist das Ablaufdatum auch bei bestehender Gültigkeit wichtig. Viele Länder verlangen, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig ist. Auch wenn der Pass stark beschädigt oder unbrauchbar ist, etwa durch Risse, fehlende Seiten oder unleserliche Daten, verliert er seine Gültigkeit.  

Er wird ebenfalls ungültig, wenn der Antragsteller die Staatsangehörigkeit verliert, die in seinem Pass vermerkt ist. Zudem machen unvollständige oder gefälschte Eintragungen, wie falsche Passnummern oder Bilder, den Pass ungültig.

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