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Verwaschen, zerrissen, abgewetzt

Wann ist ein kaputter Reisepass nicht mehr gültig?

Reisepass, abgenutzt
Dieser Pass hat schon einige Reisen hinter sich. Aber ist ein solch abgenutztes Dokument noch gültig? Foto: privat
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TRAVELBOOK Redaktion

01.03.2021, 15:31 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer viel reist, vor allem ins außereuropäische Ausland, hat seinen Reisepass ständig dabei. Mit der Zeit zeigt dieser Abnutzungserscheinungen, vor allem, wenn man ihn nicht immer pfleglich behandelt. Aber ist er überhaupt noch gültig, wenn er so abgewetzt und zerfleddert ist?

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Je mehr Stempel in seinem Pass verewigt sind, desto stolzer ist so mancher Weltenbummler. Trägt man das Dokument aber nicht immer in einer Schutzhülle mit sich, nutzt sich das Dokument automatisch ab. Mitunter passiert es auch, dass der Reisepass mitsamt Hose versehentlich in der Waschmaschine landet. Aber ist der Reisepass überhaupt noch gültig, wenn er kaputt ist?

Nach Angaben der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.

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Reparatur von kaputtem Reisepass erlaubt

Schwieriger wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinanderfällt. Dann behelfen sich nicht wenige mit Klebestreifen. „Eine provisorische Reparatur mit Klebeband führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Dokuments“, erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespolizeidirektion in Frankfurt. Dies gilt allerdings nur für Deutschland.

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Das Problem: Ob die Einreisebehörde eines bestimmten Landes einen reparierten Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sagen. In Vielflieger-Foren im Internet gibt es unterschiedliche Erfahrungsberichte. Fest steht: Ein ramponierter oder reparierter Pass kann im Extremfall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzögerungen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise-Automaten bestimmte Merkmale des Passes nicht verarbeiten können.

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Im Zweifel neuen Reisepass beantragen

Die Bundespolizei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und einen einwandfreien Zustand zu überprüfen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen. „Dies gewährleistet einen reibungslosen Kontrollprozess und verhindert unnötige Zeitaufwände und weitergehende Überprüfungen“, sagt Ahmari.

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Der deutsche Reisepass ist, sofern er nicht kaputt ist, zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalausweis. Verlangt ein Land für die Einreise einen Reisepass, muss dieser in der Regel noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Manchmal müssen Reisende zusätzlich vorab ein Visum beantragen – etwa wenn es nach Russland und China geht.

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