Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
EuGH-Urteil

Schiffsreise abgesagt – welche Rechte haben Passagiere?

Schiffsreise
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt Foto: dpa Picture Alliance
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

05.09.2021, 15:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Eine irische Reederei musste Fahrten absagen, weil eine bestellte Fähre nicht rechtzeitig zur Verfügung stand. Welche Entschädigung steht Passagieren in einem solchen Fall zu? Diese Frage klärte nun der EuGH.

Artikel teilen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt. Im Falle einer Stornierung einer Schiffsreise müssten Fahrgäste die Wahl bekommen, ob sie das Reiseziel über andere Wege erreichen oder den Fahrpreis erstattet bekommen wollen, wie aus dem nun veröffentlichten Richterspruch hervorgeht. Zudem soll es eine Entschädigung geben, deren Höhe sich an der Dauer der Verspätung orientiert. Dies gilt auch, wenn der Grund für Einschränkungen ein verspätetet geliefertes Schiff ist. Das sei kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand, so die Richter (Rechtssache C-570/19).

Mehr zum Thema

Fähre zu spät geliefert

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Reederei Irish Ferries und der National Transport Authority Irlands (NTA). Die irische Schifffahrtsgesellschaft bedient den Informationen zufolge Häfen in Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich. Um auch zwischen Dublin und Cherbourg verkehren zu können, habe Irish Ferries vor einigen Jahren eine zusätzliche Fähre bestellt, die eigentlich zwischen Mai und Juni 2018 geliefert werden sollte, aber erst im Dezember zur Verfügung stand. Zunächst musste Irish Ferries einzelne Fahrten absagen – später die Saison.

Auch interessant: Zimmer storniert wegen Überbuchung – was sind meine Rechte

Neben der Rückzahlung der Ticketpreise für ausgefallene Schiffsreisen bot die Reederei den Angaben zufolge verschiedene Entschädigungsoptionen an. Von den 20.000 betroffenen Passagieren entschieden sich demnach 82 Prozent für Ersatzfahrten, 15 Prozent für die Erstattung der Kosten und drei Prozent für eine Reisealternative über den Landweg. Eine Entschädigung für Verzögerungen bei Alternativrouten gab es laut Gerichtssprecher aber nicht.

Nach Einschätzung der NTA hatte das Unternehmen seine Pflichten im Fall der Annullierung nicht eingehalten. Der Hohe Gerichtshof in Irland wandte sich an die europäischen Richter.

Auch interessant: Wie entstehen eigentlich Fotos von Flugzeugen in großer Höhe?

Mit Material von dpa

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.