Möchten Sie Kirschblüten, Geishas und Samurai hautnah erleben? Dann nichts wie los nach Japan. Deutsche Staatsangehörige brauchen für eine Reise von bis zu 90 Tagen kein Visum. Sie möchten länger bleiben? Das sollten Sie wissen.
Inhaltsverzeichnis: Welche Visa gibt es? | Erforderliche Dokumente | Wie beantrage ich das Visum? | Bearbeitungsdauer
Welche Touristen-Visa gibt es?
Deutsche Staatsangehörige brauchen für eine Reise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Working-Holiday-Visum:
- Das Visum gilt für: Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren, die nicht von Unterhaltsberechtigten begleitet werden
- Dauer: bis zu zwölf Monate
- Einmalige Einreise
- Einmaliger Antrag
- Kosten: keine
- Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum gibt es hier
Auch interessant: Einreise in die USA – alle Informationen zu ESTA und B2-Visum
Welche Dokumente brauche ich für das Japan-Visum?
Visafreie Einreise:
- Gültiger Reisepass für die Dauer des Aufenthaltes
Working Holiday:
- Gültiger Reisepass
- Vollständiges ausgefülltes Antragsformular: Hier geht’s zum Antrag
- Aktuelles Passfoto
- Hinflugticket
- Mindestens 2.000 Euro beziehungsweise 200.000 YEN auf der Bank
- Rückflug oder zusätzlich 1.200 Euro auf der Bank für das Ticket
- Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan
- Vollständig ausgefüllter Reiseplan. Hier geht’s zum Reiseplan
- Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch. Hier geht’s zum Lebenslauf
- Einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch
Auch interessant: Mit eTA nach Kanada einreisen – das müssen Sie wissen
Wichtiger Hinweis des Auswärtigen Amts
„Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.“
Wie beantrage ich das Working-Holiday-Visum?
Visaanträge für Japan müssen persönlich bei der japanischen Botschaft in Berlin oder einem Japanischen Generalkonsulat in Deutschland gestellt werden.
Japanische Auslandsvertretungen in Deutschland:
Botschaft von Japan in Berlin
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel. (0 30) 210 94-0
Fax (0 30) 210 94-222
eMail: taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
Konsularbereich:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 3 33 01 70
Fax (0 40) 30 39 99 15
eMail: hh-konsulat@bo.mofa.go.jp
Konsularbereich:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Webseite: www.hamburg.emb-japan.go.jp
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Breite Str. 27
40213 Düsseldorf
Tel. (02 11) 16 48 20
Fax (02 11) 35 76 50
eMail: konsul@ds.mofa.go.jp
Konsularbereich:
Nordrhein-Westfalen
Webseite: www.dus.emb-japan.go.jp
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Messeturm, 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt a. Main
Tel. (0 69) 23 85 730
Fax (0 69) 23 05 31
eMail: konsular@fu.mofa.go.jp
Konsularbereich:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Webseite: www.frankfurt.de.emb-japan.go.jp
Japanisches Generalkonsulat München
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Tel. (0 89) 4 17 60 40
Fax (0 89) 4 70 57 10
eMail: konsular@mu.mofa.go.jp
Konsularbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
Webseite: www.muenchen.de.emb-japan.go.jp
Auch interessant: Welches Visum brauche ich für eine Australien-Reise?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Alle Visa: regulär bis zu fünf Tage, in Ausnahmefällen mehrere Wochen.
Kann ich das Visum verlängern?
Eine Verlängerung Ihres visafreien Aufenthalts auf maximal 180 Tage können Sie bei einer regionalen Einwanderungsbehörde beantragen.