19. Dezember 2025, 10:27 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Reisewarnungen sind ein Appell des Staates, Reisen in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region zu unterlassen. Ausgesprochen werden sie vom Auswärtigen Amt mit dem Ziel, deutsche Staatsangehörige vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Doch wie genau kommen Reisewarnungen zustande? Was muss passieren, um sie zu begründen, und wer entscheidet darüber? Erfahren Sie alles darüber bei TRAVELBOOK.
Reisewarnungen: Was sie sind – und was nicht
Es sind akute Sicherheitsrisiken wie Krieg, Terrorismus oder Naturkatastrophen, die zur Aussprache von Reisewarnungen führen. Rechtlich sind sie als staatliche Informationen einzuordnen. Es handelt sich nicht um Verbote – Reisende dürfen immer noch selbst entscheiden, ob sie eine Reise antreten möchten oder nicht.
Das Auswärtige Amt selbst mahnt, die von ihm veröffentlichten Reisewarnungen bzw. Reise- und Sicherheitshinweise und damit verbundene Empfehlungen zu beachten, da ihnen konkrete Gefahren zugrunde liegen. Doch wie genau werden diese Gefahren ermittelt? Näheres dazu ist auf der Website des Außenministeriums nachzulesen.
So kommen Reisewarnungen zustande
Das Auswärtige Amt erstellt Sicherheitshinweise und gegebenenfalls Reisewarnungen auf Grundlage aller verfügbaren Informationen, die es als vertrauenswürdig einschätzt. Einen zentralen Bestandteil der Lagebewertung stellen Berichte deutscher Botschaften und Konsulate in den betreffenden Ländern oder Regionen dar, welche die aktuelle Lage vor Ort dokumentieren. Diese Meldungen fließen gemeinsam mit weiteren verlässlichen Quellen – beispielsweise als seriös erachtete Medien, Nachrichtendienste und internationale Organisationen – in die laufenden Analysen ein.
„Es ist anzunehmen, dass auch geheimdienstliche Informationen in die behördlichen Reisewarnungen einfließen“, erfährt dazu TRAVELBOOK auf Nachfrage beim Luftfahrtexperten Cord Schellenberg. „Das ist auch ein Grund dafür, weshalb Fluggesellschaften und Reiseveranstalter diese Reisewarnungen entsprechend ernst nehmen.“ Hierzu später mehr.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist in erster Linie „die Sicherheit der Reisenden wie auch der Deutschen vor Ort“, steht dazu in der Veröffentlichung. Diese habe gegenüber allen anderen Überlegungen Vorrang. Politische oder wirtschaftliche Erwägungen spielen dabei demnach keine Rolle.
Mehrere Stufen von Reise-„Empfehlungen“
Das Auswärtige Amt erklärt, dass Reisewarnungen nur bei ernsthaften und konkreten Gefahren ausgesprochen werden. Sie stellen die höchste von drei Eskalationsstufen staatlicher Reiseempfehlungen dar. Mäßigere Gefahrenlagen können zu Sicherheitsstufen führen (Stufe 2); hier eine Erläuterung:
- Die niedrigste Stufe 1 sind dabei Reisehinweise. Sie informieren über Grundlegendes – etwa allgemeine Einreisebestimmungen eines Landes – sowie über medizinische, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten.
- Stufe 2 sind bereits Sicherheitshinweise. Sie machen auf nennenswerte Risiken (z. B. durch erhöhte Kriminalität, Unruhen) für Reisende oder im Ausland lebende Deutsche aufmerksam und sind als Empfehlung zu verstehen, von „nicht unbedingt erforderlichen Reisen“ abzusehen.
- Stufe 3 sind die hier thematisierten Reisewarnungen – ein dringender Appell, an einen Ort nicht zu reisen. Sie werden ausgesprochen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben für alle Reisenden besteht. Deutsche Staatsangehörige vor Ort können zur Ausreise aufgefordert werden.
Für das Erreichen von Stufe 3 müssen außergewöhnliche Risiken vorliegen, die deutlich über die gewöhnlichen Bedingungen für Reisen an einen bestimmten Ort hinausgehen. Reisewarnungen müssen nicht für ein komplettes Land gelten, sondern können sich auch nur auf bestimmte Regionen beziehen.
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Ständige Neubewertung der Sicherheitslage
Die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft, betont das Auswärtige Amt. Bei einer Verbesserung oder Verschlechterung der Lage werden sie schnellstmöglich aktualisiert. Ein älteres Veröffentlichungsdatum bedeutet also nicht, dass die Hinweise veraltet sind – vielmehr blieb die Lage in diesem Fall unverändert. Gerade bei Naturkatastrophen oder schnell wechselnden Ereignissen kann die Neubewertung etwas länger dauern, auch da die Beschaffung zuverlässiger und aktueller Informationen manchmal Zeit in Anspruch nimmt. Gleichzeitig ist es möglich, dass Änderungen mehrmals täglich eingearbeitet werden.
Reisende sind gut beraten, sich gezielt über mögliche Gefahren am Reiseziel zu informieren. Letztendlich müssen sie selbst entscheiden, ob sie das kommunizierte Risiko eingehen möchten – und manchmal haben sie auch womöglich keine andere Wahl.
Für wen Reisewarnungen faktische Wirkung haben
Doch auch wenn Reisewarnungen keine Rechtsnorm sind, können sie eine indirekte faktische Wirkung haben. Reiseveranstalter sagen etwa Reisen in betroffene Länder oder Regionen häufig ab, um Haftungsrisiken zu vermeiden, falls Kunden aufgrund bekannter Gefahren zu Schaden kommen. Ebenso sind sie für Airlines ein zentrales Signal für Sicherheits-, Haftungs- und Geschäftsrisiken. Reisewarnungen, die nicht zuletzt ein erhöhtes Risiko für Passagiere und Crews bedeuten können, führen zudem häufig zu einem Einbruch der Nachfrage und der Auslastung. Flüge werden daher oft gecancelt – selbst wenn der Luftraum geöffnet ist –, weil sie sich wirtschaftlich kaum noch lohnen.
Auch einige Versicherungstarife decken Risiken nicht, wenn eine Reise in ein Gebiet mit offizieller Warnung führt. Dies bestätigt beispielsweise die Sparkassen Versicherung.

