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Immer mehr Anschläge

Wie sinnvoll ist eine Versicherung gegen Terrorangst?

Barcelona, Terror, Polizist
Wegen Terroranschlägen werden die Sehenswürdigkeiten der europäischen Metropolen gut bewacht. Einige Versicherer erlauben nach einem Anschlag den kostenlosen Reiserücktritt Foto: Matthias Balk/dpa-tmn
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TRAVELBOOK Redaktion

29. Oktober 2017, 13:53 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Terrorismus soll Angst schüren. Und ein Terroranschlag im Urlaubsland kann die Reiselust zunichte machen. Jetzt gibt es Versicherungen dagegen. Wie sinnvoll ist das? Die Versicherer sind sich uneins.

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Reiserücktrittsversicherungen, die etwa jeder zweite Urlauber abschließt, zahlten bisher zum Beispiel bei Erkrankung, Unfall, Einbruch und Jobverlust die Kosten einer Stornierung – nicht aber, wenn einem Kunden die Reiselust verging, weil am Urlaubsort ein Terroranschlag passierte. Das hat sich geändert.

Denn innerhalb der Versicherungsbranche ist man sehr unterschiedlicher Ansicht darüber, ob eine solche Police wirklich eine gute Idee ist.

So funktioniert die Versicherung

„Ich kann mir vorstellen, dass es in Zukunft weitere Reiseversicherer geben wird, die eine ähnliche Leistung anbieten werden“, sagt Florian Kulik, Leiter Vertrieb Reise bei Europ Assistance. Sein Unternehmen führte im April 2016 die Angst vor Terroranschlägen als Grund für einen Reiserücktritt ein. Und zwar so: Wenn sich im Umkreis von 200 Kilometern um die gebuchte Unterkunft innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ein Terroranschlag ereignet, zahlt die Versicherung die Stornierung einer Reise. „Und diese Versicherung wird tatsächlich auch in Anspruch genommen“, sagt Kulik.

Seit Mai 2017 ist auch die Allianz Global Assistance (AGA) mit ihrem Elvia Komplettschutz auf diesem Markt präsent. Hier wird eine Stornierung gezahlt, wenn sich im Umkreis von 100 Kilometern vom gebuchten Reiseziel 30 Tage vor Reisebeginn ein Anschlag ereignet. „Terror ist ja leider zu einem Lebensrisiko der heutigen Zeit geworden“, sagt Olaf Nink, Chef von Allianz Worldwide Partners. Man erwarte von dieser Versicherung kein Riesenvolumen: „Das war eine Abrundung unseres Angebots, das insbesondere für Bausteinbucher von Interesse sein kann“ – also für Reisende, die einzelne Leistungen wie Flug und Hotel selbst buchen.

Die Union Reiseversicherung (URV) hatte im Winter 2016/17 den Terrorschutz erprobt (Anschlag im Umkreis von 150 Kilometern sieben Tage vor Abreise). Derzeit prüft der Anbieter nach eigener Aussage, ob das Angebot fortgeführt wird oder nicht.

Andere wichtige Akteure auf dem Markt halten zumindest bisher wenig oder nichts von der Versicherung gegen Terrorangst. „Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung gibt es keine weiterführenden Ergebnisse“, erklärt eine Sprecherin der Europäischen Reiseversicherung (ERV), die zur Ergo gehört und Marktführer auf dem deutschen und anderen europäischen Märkten ist. Man werde das Thema aber genau im Auge behalten.

Abschreckung der Online-Kunden?

Und bei der Hanse Merkur, eigenen Angaben zufolge die zweitgrößte deutsche Reiseversicherung nach der ERV, ist das Interesse an einer Terrorversicherung gering. Einen nicht unerheblichen Teil des Geschäfts mache man online, sagt Chief Sales Officer Johannes Ganser. Und bei einer Umfrage sei von den Online-Anbietern von Reisen sehr klar zurückgekommen, „dass sie in der Buchungsstrecke das Thema Terror absolut nicht haben wollen“. Das Wort könne Online-Kunden abschrecken, weshalb es auch niemals auf Webseiten von Fluggesellschaften auftauche. In Reisebüros und Call-Centern sei das wegen der Beratungsmöglichkeit anders.

Ganser ist überzeugt, dass eine Versicherung gegen Terrorangst nur dann wirklich Sicherheit bieten könnte, wenn die Definition des Versicherungsfalles großzügig gefasst ist. Das sehe er bisher nicht auf dem Markt. „Und wenn das richtig Geld kostet, dann kann man den Absicherungsbedarf einer kleineren Gruppe nicht unnötigerweise auf alle umlegen.“ Anderenfalls müsse man „das Thema von vornherein so einschränken, dass man sehr sicher ist, nur eine sehr geringe Zahl von Schäden zu bekommen“. Und so etwas wolle die Hanse Merkur nicht: „Das ist so etwas wie Schönwetterversicherungen für Länder, in denen sowieso immer die Sonne scheint.“

Sowohl Europ Assistance als auch die Allianz rechnen anders. Die Aufnahme von Terrorangst als Versicherungsgrund sei nicht mit einer Prämienerhöhung verbunden gewesen, betont Kulik: „Es ist letztlich eine Mischkalkulation, die dahinter steht.“ Eine zusätzliche Leistung erhöhe nicht automatisch die Prämie. Unter jenen Schadensfällen, bei denen es sich nicht um Krankheit oder Unfall als Stornogrund handele, mache die Terrorangst sechs Prozent aus. Nach dem islamistischen Terroranschlag in London oder einer Terrorserie in der Türkei habe man beispielsweise für Stornierungen gezahlt.

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Nachfrage gestiegen

Auch bei der Allianz gibt es die Terrorversicherung nicht gesondert, sondern als Teil eines Storno-Komplettschutzes. „Wir haben das als versichertes Ereignis aufgenommen“, sagt Nink.

„Die Nachfrage nach Versicherungspaketen, die Stornomöglichkeiten bei Terroranschlägen beinhalten, ist gestiegen“, berichtet Tui-Sprecherin Kathrin Spichala. Mit der Anzahl der Terroranschläge sei auch die der Urlauber gewachsen, die ihre Reise nach einem Anschlag umbuchen oder stornieren wollen. Kulik verweist auf eine wissenschaftliche Studie (Assistance Barometer), wonach 80 Prozent der Befragten einer Versicherung gegen Terrorgefahr hohe oder sehr hohe Bedeutung zumessen: „Das ist nicht nur ein Eindruck, den wir haben. Die Zahlen stellen das nicht in Frage.“

Johannes Ganser von der Hanse Merkur meint hingegen, man müsse eine solche Versicherung – wenn überhaupt – als eigenes Produkt mit guter Leistung und entsprechend hohen Prämien anbieten: „Aber es gibt dann keine Kundenrelevanz mehr.“ Er halte es für unsinnig, per Mischkalkulation die Terrorversicherung zum Beispiel auch von den Österreich- und Italienurlaubern mittragen zu lassen.

Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Urlaubern, die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen – sie sollten nicht so einschränkend sein, dass die Versicherung vielleicht überhaupt nicht zum Tragen kommt. „Man muss wissen: Was kostet die Versicherung und wofür tritt sie in welcher Höhe ein?“

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