Im Urlaub knipsen wir zahlreiche Fotos. Doch manchmal kann das zum Problem werden Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion
14. Juni 2026, 7:26 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Ein spektakuläres Kriegsschiff im Hafen, ein Militärjet am Himmel oder ein beeindruckender Zug auf der Strecke – viele Urlauber zücken in solchen Momenten automatisch ihr Smartphone oder ihre Kamera. Doch was wie eine harmlose Erinnerung wirkt, kann in manchen Ländern ernste Folgen haben. Wer Warnschilder übersieht oder Fotografierverbote missachtet, riskiert Geldstrafen, Haft oder sogar Ermittlungen wegen Spionage.
Vorsicht bei Militäranlagen und Flughäfen
Ein aktueller Fall auf Kreta zeigt, wie sensibel manche Staaten auf bestimmte Aufnahmen reagieren. In der Nähe des Flughafens Chania wurde ein deutscher Urlauber festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Fotos vom Flughafen sowie von Militärflugzeugen gemacht zu haben. Gegen ihn besteht der Verdacht der Spionage.
Griechenland ist dabei keineswegs eine Ausnahme. In zahlreichen Urlaubsländern gelten strenge Regeln dafür, was fotografiert werden darf und was nicht.
Polen: Tausende Objekte unter besonderem Schutz
Das Auswärtige Amt weist Reisende nach Polen ausdrücklich auf umfangreiche Fotografierverbote hin. Betroffen sind etwa 25.000 Einrichtungen und Anlagen im Land. Dazu zählen unter anderem Eisenbahnanlagen, Brücken, Kraftwerke und militärische Einrichtungen. Auch bestimmte Bankfilialen fallen darunter.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit der Beschlagnahmung der Kamera rechnen. Zudem drohen Geldstrafen von bis zu umgerechnet 4700 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu 30 Tagen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind die betroffenen Objekte grundsätzlich mit entsprechenden Verbotshinweisen gekennzeichnet. Allerdings könne die Beschilderung in Einzelfällen schwer erkennbar oder nicht eindeutig sein.
Auch in Tschechien gelten Einschränkungen
Reisende sollten ebenfalls in Tschechien aufmerksam sein. In unmittelbarer Nähe der bekannten Prager Burg befindet sich beispielsweise das tschechische Verteidigungsministerium, das auf der nationalen Liste der fotografisch geschützten Objekte steht.
Das Auswärtige Amt rät deshalb: „Achten Sie auf die Hinweisschilder ‚Zákaz fotografování‘ (Fotografieren verboten)“.
Fotografierverbote beschränken sich in vielen Ländern nicht nur auf militärische Einrichtungen. Je nach Reiseziel können unter anderem folgende Motive oder Orte betroffen sein:
religiöse Stätten
Paläste
historische Stätten
Mitglieder von Königshäusern
Personen ohne deren Zustimmung
Grenzanlagen
Armutsszenen
Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich teilweise erheblich und können für Reisende unübersichtlich sein. Deshalb empfiehlt sich vor der Abreise ein Blick in die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Auch Reiseveranstalter oder örtliche Touristeninformationen können Auskunft geben. Bestehen Zweifel, ist es oft sinnvoller, auf ein Foto zu verzichten.
Flughafen-Sicherheitsbereiche sind tabu
Ein Bereich ist nahezu überall von Fotografierverboten betroffen: die Sicherheitskontrollen an Flughäfen. Im Bereich der Gepäck- und Personenkontrollen sind Aufnahmen in der Regel nicht gestattet. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss damit rechnen, dass die Reise schon vor dem Abflug ein unerwartetes Ende nimmt.
Mit Material der dpa
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