Sonnenbrillen, Tücher, Trikots, Obst oder Massagen: Am Strand wird allerhand angeboten – meist von mehr oder weniger aufdringlichen Verkäufern. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Zumindest auf Ibiza. Die Polizei geht gegen illegale Strandverkäufer vor. Dabei könnte auch Urlaubern zukünftig ein saftiges Bußgeld drohen.
Pünktlich zur Sommersaison hat die Gemeinde Sant Josep de sa Talaia im Westen Ibizas eine neue Verordnung zum Zusammenleben im öffentlichen Raum erlassen. Ziel ist es, Belästigungen und Lärm zu reduzieren, einen respektvollen Umgang zu pflegen, Strände und Natur zu schützen und illegale Aktivitäten einzudämmen. Mit letzterem sind unter anderem illegale Strandverkäufe gemeint. Allerdings droht nicht nur den fliegenden Händlern ein Bußgeld – sondern auch den Urlaubern, die bei ihnen kaufen!
Die neue Verordnung verbietet den Verkauf von Dingen wie Schmuck, Obst, Kleidung, Sonnenbrillen – alles, was typische Strandverkäufer so anbieten. Doch nicht nur die illegalen fliegenden Händler machen sich strafbar, sondern auch deren Helfer. Wer sie unterstützt, also Ware weitergibt, als Späher fungiert oder sie etwa vor der Polizei warnt, kann auch belangt werden.
Unterstützen heißt aber auch: Waren von den Strandverkäufern zu kaufen. Laut Regelung ist es nicht erlaubt, im öffentlichen Raum von nicht genehmigten Strand- oder Straßenverkäufern Waren zu erwerben.
Während den fliegenden Händlern bzw. deren Helfern ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro droht, müssen Urlauber immerhin mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen, sollten sie dort etwas kaufen.
Auch illegale Dienstleistungen verboten
Neben Handtüchern, Sonnenbrillen und allerhand anderer Waren, werden am Strand häufig auch Massagen oder Ähnliches angeboten. Wer eine dieser nicht genehmigten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Laut Verordnung müssen Urlauber in dem Fall mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen. Demnach will die Gemeinde auf Ibiza damit nicht nur den Verlauf illegaler Waren, sondern auch das Angebot unerlaubter Dienstleistungen eindämmen.
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