Zum Inhalt springen
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Europa News Alle Themen
Aktualisierte „Schwarze Liste“ 2026

Airlines dieser Länder haben jetzt Flugverbot über der EU

Nordwind Airlines steht auf der Schwarzen Liste
154 Fluggesellschaften sind mittels der Schwarzen Liste vom europäischen Luftraum ausgeschlossen, darunter auch 22 russische, wie etwa Nordwind Airlines Foto: SOPA Images/LightRocket via Getty Images
Artikel teilen

11. Juni 2026, 14:46 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Generell wird Fliegen immer sicherer. Dafür sorgen besonders die kontinuierlich besser werdenden Sicherheitsmaßnahmen aller am Flugbetrieb Beteiligten, die das Risiko für Unfälle reduzieren. Es gibt jedoch einige Fluggesellschaften auf der Welt, die bestimmte Sicherheitsstandards nicht oder nur teilweise erfüllen. Sie landen auf der sogenannten „Schwarzen Liste“, die die Europäische Kommission erstellt. Diese Liste wurde kürzlich um eine Airline erweitert. Gleichzeitig wurden sämtliche Fluggesellschaften aus Kirgisistan gestrichen. TRAVELBOOK informiert über die Hintergründe und zeigt, welche Länder und Airlines aktuell auf der „Schwarzen Liste“ stehen.

Die EU-Flugsicherheitsliste, die erstmals im Jahr 2006 veröffentlicht wurde und besser unter dem Namen „Schwarze Liste“ bekannt ist, umfasst jetzt insgesamt 154 Fluggesellschaften. Sie alle sind vom Luftraum der EU ausgeschlossen. Seit dem 9. Juni 2026 unter ihnen: die algerische Airline Air Express Algeria.

Von einem Flugbetriebsverbot (inklusive Überflug) betroffen sind nunmehr 126 Airlines aus 16 Ländern. Darunter fallen Afghanistan, Armenien, die Republik Kongo (Kongo-Brazzaville), die Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan, Suriname und Tansania (die komplette Liste der Airlines sehen Sie weiter unten). Auch Angolas Fluggesellschaften ist der Betrieb in der EU bis auf zwei Ausnahmen verboten. Außerdem sind 22 russische Airlines sowie sechs Fluggesellschaften aus Venezuela, Simbabwe, Iran, Irak sowie jetzt auch aus Algerien vom Flugverkehr in der EU ausgeschlossen. Die Gründe: Unzureichende Sicherheitsaufsicht und schwerwiegende Sicherheitsmängel.

Die „EU Air Safety List“ (ASL) unterscheidet allerdings zwischen Fluggesellschaften, denen der Flugbetrieb in der EU generell untersagt ist, und solchen, die Beschränkungen unterliegen. So stehen auch die Iran Air und die nordkoreanische Air Koryo auf der Verbotsliste, diese dürfen jedoch mit bestimmten Flugzeugen nach Europa fliegen.

Für Reisende ist die EU-Flugsicherheitsliste eine wichtige Entscheidungshilfe, ob sie mit einer Airline fliegen sollten oder nicht. Luftfahrtexperte Cord Schellenberg gab TRAVELBOOK in der Vergangenheit eine klare Empfehlung: „Eine Fluggesellschaft, die auf der Schwarzen Liste der EU steht, würde ich niemals nutzen.“

Neues Flugverbot für Air Express Algerian

Schon vor dieser 48. Aktualisierung standen etliche Airlines auf der Flugverbotsliste der EU (in einer früheren Version dieses Artikels aus Juni 2025 waren es 169). Darunter zuletzt jedoch keine aus Algerien. Wie kommt es zu der neuerlichen Erweiterung um die Air Express Algeria?

Die EU-Kommission schreibt in einer Mitteilung, diese Entscheidung beruhe „auf schwerwiegenden Sicherheitsbedenken, die bei Bewertungen durch EU-Flugsicherheitsexperten festgestellt wurden“. Diese hatten „Mängel bei der Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards durch die Fluggesellschaft“ aufgedeckt.

Erlaubnis für kirgisische Airlines

Neben dem neuen Flugverbot für die genannte algerische Airline gab es auch positive Veränderungen innerhalb der Liste. Sämtliche zertifizierten Airlines aus Kirgisistan dürfen ab sofort über und in der EU fliegen. Die Streichung von der Liste geschah laut der EU-Kommission „in Anerkennung der Fortschritte des Landes bei der Stärkung seiner Flugsicherheitsaufsicht in den letzten 20 Jahren.“

Der Aktualisierung der Schwarzen Liste ging demnach eine einstimmige Stellungnahme der Luftfahrtsicherheitsexperten der EU-Mitgliedstaaten voraus. Diese waren im Mai dieses Jahres in Brüssel zusammengekommen. Alle Entscheidungen, die im Rahmen der Schwarzen Liste getroffen werden, stützen sich laut der Mitteilung „auf internationale Sicherheitsstandards, insbesondere auf die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegten Standards.“

Wer entscheidet, welche Airlines auf die Schwarze Liste der EU kommen?

Die regelmäßige Aktualisierung der „Schwarzen Liste“ erfolgt durch die Europäische Kommission, die dabei vom EU-Flugsicherheitsausschuss mit Fachleuten aus allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt wird. Die Liste wird dann im Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgestellt und anschließend von der Kommission angenommen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich.

Auch interessant: Die schlechtesten Airlines Europas laut aktuellem Ranking

Diese Kriterien werden bei der EU Safety List berücksichtigt

Für die Erstellung der „Schwarzen Liste“ der Airlines greifen die Europäische Kommission und der Flugsicherheitsausschuss auf unterschiedliche Quellen zurück. Dazu zählen laut eigenen Angaben:

  • die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
  • die US-Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration, kurz: FAA)
  • die EASA
  • die Sicherheitsbewertung von ausländischen Luftfahrzeugen (Safety Assessment of Foreign Aircraft, kurz: SAFA)
  • Genehmigung von Betreibern aus Drittländern (Third Country Operator, kurz: TCO)
  • Informationen, die die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission selbst sammeln

Auf Basis sämtlicher Quellen und der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgt dann eine Bewertung, die auf internationalen Sicherheitsstandards basiert.

Cord Schellenberg zu TRAVELBOOK: „Relevant sind sowohl die Sicherheitsstandards des Heimatlandes als auch der spezifischen Luftverkehrsgesellschaft.“ Der Bereich sei berechtigterweise weit gefasst. Der Luftfahrtexperte nannte in einer früheren Version dieses Artikels folgende Aspekte:

  • Verlässlichkeit der nationalen Luftverkehrsbehörde
  • Flugsicherheit im Luftverkehrssystem des Landes
  • technische Standards der Fluggesellschaft und ihrer Wartungsbetriebe
  • Ausbildungsstand der Besatzungen, der Ingenieure und Techniker
  • finanzielle Ausstattung der Luftverkehrsgesellschaft und Zustand ihrer Flotte (weshalb auch einzelne Typen auf die Liste kommen können)
  • unklare Eigentumsverhältnisse
  • Verwicklung in Straftaten (z. B. illegale Transporte von Waffen, Drogen etc.).

Auch interessant: Das sind laut Analysen die sichersten Airlines der Welt

Luftfahrtexperte Cord Schellenberg
Cord Schellenberg Luftfahrtexperte

»Schwarze Liste hat eine präventive Funktion

„Sicherheit hat höchste Priorität, deshalb ist die Liste wichtig und bietet den Reisenden Transparenz. Von Unternehmen in der EU könnte sich ein intensiv recherchierender Reisender ein eigenes Bild machen, bei Airlines außerhalb der EU ist ihm das praktisch nicht möglich. Auch muss es einen Mechanismus geben, der Fluggesellschaften daran hindert, mit Flügen nach Europa die Sicherheit der Menschen potenziell zu gefährden. Abgesehen davon gibt es auch Fälle, in denen Airlines nach der Umsetzung von erweiterten Sicherheitsmaßnahmen wieder von der Liste genommen wurden. Sie hat also auch eine präventive Funktion gegenüber Airlines, die regelmäßig in die EU fliegen wollen: Man weiß, woran man ist.“

Mehr zum Thema

Unsichere Airlines: Die vollständige „Schwarze Liste“ der EU

In der EU-Flugsicherheitsliste tauchen überproportional häufig Fluggesellschaften aus afrikanischen sowie asiatischen Ländern auf. Auch 22 russische Airlines sind derzeit auf der „Schwarzen Liste“ der EU zu finden. Grund: Russland hat sich nach dem Überfall auf die Ukraine unrechtmäßig mehr als 500 westliche Flugzeuge angeeignet. Diese haben international betrachtet entsprechend kein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis mehr. Insofern gilt jede russische Airline, die solche Flugzeuge betreibt, als unsicher und landet somit auf EU Air Safety List.

LandFluggesellschaften
AFGHANISTANAriana Afghan Airlines
Kam Air
ALGERIENAir Express Algeria
ANGOLAAerojet
Guicango
Air Jet
Bestflya Aircraft
Management
Heliang
Sjl
Sonair
ARMENIENAir Dilijans
Armenian Airlines
Armenia Airways
Armenian Helicopters
Fly Arna
Flyone Armenia
Novair
Shirak Avia
Skyball
KONGOCanadian Airways Congo
Equaflight Services
Equajet
Trans Air Congo
Societe Nouvelle Air Congo
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGOAb Business
Air Fast Congo
Air Kasai
Air Katanga
Busy Bee Congo
Compagnie Africaine d’Aviation (CAA)
Congo Airways
Goma Express
Kin Avia
Malu Aviation
Serve Air Cargo
Swala Aviation
Tracep Congo Aviation
DSCHIBUTIDaallo Airlines
ÄQUATORIALGUINEACeiba Intercontinental
Cronos Airlines
ERITREAEritrean Airlines
Nasair Eritrea
IRAKFly Baghdad
Iraqi Airways
IRANIran Aseman Airlines
*Iran Air (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
LIBERIAAlle Airlines
LIBYENAfriqiyah Airways
Air Libya
Al Maha Aviation
Berniq Airways
Buraq Air
Global Air Transport
Hala Airlines
Libyan Airlines
Libyan Wings Airlines
Petro Air
NEPALAir Dynasty Heli. S.
Altitude Air
Buddha Air
Fishtail Air
Summit Air
Heli Everest
Himalaya Airlines
Kailash Helicopter Services
Makalu Air
Manang Air Pvt
Mountain Helicopters
Prabhu Helicopters
Nepal Airlines Corporation
Saurya Airlines
Shree Airlines
Simrik Air
Simrik Airlines
Sita Air
Tara Air
Yeti Airlines
NORDKOREA*Air Koryo (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
RUSSLANDAurora Airlines
Aviastar-TU
Izhavia
Yakutia Airlines
Rusjet
UVT Aero
Siberia Airlines
Smartavia Airlines
Iraero Airlines
Ural Airlines
Alrosa Airlines
Nordstar Airlines
Rusline
Yamal Airlines
Nordwind Airlines
Ikar Airlines
I-Fly
Pobeda Airlines
Aeroflot
Rossiya Airlines
Skol Airlines
Utair
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPESTP Airways
SIERRA LEONEAlle Airlines
SIMBABWEAir Zimbabwe (Pvt)
SUDANAlfa Airlines Sd
Badr Airlines
Blue Bird Aviation
Eldinder Aviation
Green Flag Aviation
Helejetic Air
Kata Air Transport
Kush Aviation Co.
Nova Airways
Sudan Airways Co.
Sun Air
Tarco Air
SURINAMEBlue Wing Airlines
Fly All Ways
Gum Air
Vortex Air
MAF Suriname
Surinam Airways
United Aviation Services
Badjas Cargo
TANSANIAAdventure Aloft
African Skydive Adventures
Air Excel
Air Tanzania
Arusha Medivac
As Salaam Air
Auric Air Services
Coastal Travels
Cropcair Aviation
Everett Aviation
Flight Link
Safari Air Link
Fly Zanzibar
Grumeti Air
Jambo Aviation
Kilimedi Air Aviation
Level Up Aviation
Miracle Experience
Mission Aviation Fellowship
My Fly Aviation
Nyssa Baloon Safaris
Pelican Aviation and Tours
Precision Air Services
Regional Air Services
Safari Plus
Serengeti Ballons
Shine Aviation
Shine Baloons Safaris
State Aviation
Tanzanian Air Services
Tropic Helicopters
Tropical Air Services
Unity Air
Zantas Air Services
VENEZUELAAvior Airlines

Die EU-Flugsicherheitsliste besteht aus zwei Anhängen: Anhang A führt alle Airlines auf, denen der Flugbetrieb (inkl. Überflug) in der EU untersagt ist. Anhang B zeigt die Fluggesellschaften, die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in der EU operieren dürfen. Letztere sind in der Tabelle mit Sternchen (*) gekennzeichnet.

Können die Airlines etwas tun, um nicht mehr auf der Schwarzen Liste aufzutauchen?

Für betroffene Fluglinien besteht die Möglichkeit, sich von der Schwarzen Liste entfernen zu lassen. Dies erfordert in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden sowie eine transparente Behebung der festgestellten Mängel. In ihren rechtlichen Hinweisen schreibt die für Mobilität und Verkehr zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission dazu: „Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der EU-Flugsicherheitsliste aufgeführt ist, der Auffassung, dass es die erforderlichen technischen Elemente und Anforderungen erfüllt, die in den geltenden internationalen Sicherheitsstandards vorgeschrieben sind, kann es die Kommission ersuchen, das Verfahren zur Streichung aus der Liste einzuleiten.“

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.