Zum Inhalt springen
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Aktualisierte „Schwarze Liste“ 2025

Airlines zweier weiterer Länder haben jetzt Flugverbot über der EU

Flugzeug von Suriname Airlines
Die surinamische Fliuggesellschaft Surinam Airlines ist eine der Airlines, die auf der Schwarzen Liste der EU stehen Foto: picture alliance / Shotshop | Markus Mainka

6. Juni 2025, 14:04 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Generell wird Fliegen immer sicherer. Entscheidend dafür sind die immer besser werdenden Maßnahmen aller am Flugbetrieb beteiligten Akteure, um das Risiko für Unfälle zu reduzieren. Es gibt jedoch einige Fluggesellschaften auf der Welt, die bestimmte Sicherheitsstandards nicht (oder nur teilweise) erfüllen. Diese landen auf der „Schwarzen Liste“ der Airlines, die die Europäische Kommission für die EU erstellt. Und diese wurde kürzlich um sämtliche Airlines zweier Länder erweitert: Tansania und Suriname. TRAVELBOOK informiert über die Hintergründe und gibt einen Überblick über die „Schwarze Liste“.

Artikel teilen

Die EU-Flugsicherheitsliste, die seit dem 30. November 2023 wirksam und besser unter dem Namen „Schwarze Liste“ bekannt ist, umfasst jetzt 169 Airlines. Sie alle sind vom Luftraum der EU ausgeschlossen. Seit dem 3. Juni 2025 unter ihnen: alle Fluggesellschaften der Länder Tansania und Suriname.

Von einem Flugbetriebsverbot (inklusive Überflug) betroffen sind zudem sämtliche Airlines aus 14 anderen Ländern. Darunter fallen Afghanistan, Armenien, der Demokratischen Republik Kongo, Kirgisistan und Nepal (die komplette Liste sehen Sie weiter unten). Auch Angolas Fluggesellschaften ist der Betrieb in der EU bis auf zwei Ausnahmen verboten. Außerdem sind 22 russische Airlines sowie einzelne Fluggesellschaften aus Venezuela, Simbabwe, Iran und Irak vom Flugverkehr in der EU ausgeschlossen. Die Gründe: Unzureichende Sicherheitsaufsicht und schwerwiegende Sicherheitsmängel.

Die „EU Air Safety List“ (ASL) unterscheidet allerdings zwischen Fluggesellschaften, denen der Flugbetrieb in der EU generell untersagt ist, und solchen, die Beschränkungen unterliegen. So stehen auch die Iran Air und die nordkoreanische Air Koryo auf der Verbotsliste, diese dürfen jedoch mit bestimmten Flugzeugen nach Europa fliegen.

Für Reisende ist die EU-Flugsicherheitsliste eine wichtige Entscheidungshilfe, ob sie mit einer Airline fliegen sollten oder nicht. Luftfahrtexperte Cord Schellenberg hat eine klare Empfehlung: „Eine Fluggesellschaft, die auf der Schwarzen Liste der EU steht, würde ich niemals nutzen“, sagte er TRAVELBOOK.

Neues Flugverbot für Airlines aus Tansania und Suriname

Schon vor der Aktualisierung standen etliche Airlines auf der Flugverbotsliste der EU (in einer früheren Version dieses Artikels aus März 2024 waren es 129). Darunter auch eine aus Suriname, die Blue Wing Airlines, sowie, seit Dezember 2024, auch die tansanische Fluggesellschaft Air Tanzania. Wie kommt es nun zu der neuerlichen Erweiterung um alle Airlines beider Länder?

Die EU-Kommission schreibt in einer Mitteilung, die Entscheidung, sämtliche Fluggesellschaften Surinames und Tansanias auf die Schwarze Liste zu setzen, beruhe „auf schwerwiegenden Sicherheitsbedenken“. Festgestellt wurden diese bei Bewertungen durch Flugsicherheitsexperten der Europäischen Union.

Demnach sind die Luftfahrtbehörden beider Länder laut EU-Kommission nicht in der Lage, „die Einhaltung internationaler Sicherheitsnormen für Luftfahrtunternehmen sicherzustellen.“ Sicherheitsmängel bestünden in beiden Ländern unter anderem durch fehlendes qualifiziertes Personal und ineffektive Aufsichtsprozesse in Flugbetrieb und Lufttüchtigkeit. Außerdem hielten die Luftfahrtbehörden und -unternehmen beider Länder die internationalen Sicherheitsstandards schlicht nicht ein.

Der Erweiterung der Schwarzen Liste ging eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten der EU-Mitgliedstaaten voraus. Diese waren Mitte Mai dieses Jahres in Brüssel zusammengekommen.

Wer entscheidet, welche Airlines auf die Schwarze Liste der EU kommen?

Die regelmäßige Aktualisierung der „Schwarzen Liste“ erfolgt durch die Europäische Kommission, die dabei vom EU-Flugsicherheitsausschuss mit Fachleuten aus allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt wird. Die Liste wird dann im Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgestellt und anschließend von der Kommission angenommen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich.

Auch interessant: „Janet“ – die geheimnisvollste Airline der Welt

Diese Kriterien werden bei der EU Safety List berücksichtigt

Für die Erstellung der „Schwarzen Liste“ der Airlines greifen die Europäische Kommission und der Flugsicherheitsausschuss auf unterschiedliche Quellen zurück. Dazu zählen laut eigenen Angaben:

  • die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
  • die US-Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration, kurz: FAA)
  • die EASA
  • die Sicherheitsbewertung von ausländischen Luftfahrzeugen (Safety Assessment of Foreign Aircraft, kurz: SAFA)
  • Genehmigung von Betreibern aus Drittländern (Third Country Operator, kurz: TCO)
  • Informationen, die von der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission selbst gesammelt werden

Auf Basis sämtlicher Quellen und der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgt dann eine Bewertung, die auf internationalen Sicherheitsstandards basiert.

Cord Schellenberg zu TRAVELBOOK: „Relevant sind sowohl die Sicherheitsstandards des Heimatlandes als auch der spezifischen Luftverkehrsgesellschaft.“ Der Bereich sei berechtigterweise weit gefasst. Der Luftfahrtexperte nennt folgende Aspekte:

  • Verlässlichkeit der nationalen Luftverkehrsbehörde
  • Flugsicherheit im Luftverkehrssystem des Landes
  • technische Standards der Fluggesellschaft und ihrer Wartungsbetriebe
  • Ausbildungsstand der Besatzungen, der Ingenieure und Techniker
  • finanzielle Ausstattung der Luftverkehrsgesellschaft und Zustand ihrer Flotte (weshalb auch einzelne Typen auf die Liste kommen können)
  • unklare Eigentumsverhältnisse
  • Verwicklung in Straftaten (z. B. illegale Transporte von Waffen, Drogen etc.).

Auch interessant: Das sind laut Analysen die sichersten Airlines der Welt

Luftfahrtexperte Cord Schellenberg
Cord Schellenberg Luftfahrtexperte

»Schwarze Liste hat eine präventive Funktion

„Sicherheit hat höchste Priorität, deshalb ist die Liste wichtig und bietet den Reisenden Transparenz. Von Unternehmen in der EU könnte sich ein intensiv recherchierender Reisender ein eigenes Bild machen, bei Airlines außerhalb der EU ist ihm das praktisch nicht möglich. Auch muss es einen Mechanismus geben, der Fluggesellschaften daran hindert, mit Flügen nach Europa die Sicherheit der Menschen potenziell zu gefährden. Abgesehen davon gibt es auch Fälle, in denen Airlines nach der Umsetzung von erweiterten Sicherheitsmaßnahmen wieder von der Liste genommen wurden. Sie hat also auch eine präventive Funktion gegenüber Airlines, die regelmäßig in die EU fliegen wollen: Man weiß, woran man ist.“

Unsichere Airlines: Die vollständige „Schwarze Liste“ der EU

In der EU-Flugsicherheitsliste tauchen überproportional häufig Fluggesellschaften aus afrikanischen sowie asiatischen Ländern auf. Auch 22 russische Airlines sind derzeit auf der „Schwarzen Liste“ der EU zu finden. Grund: Russland hat sich nach dem Überfall auf die Ukraine unrechtmäßig mehr als 500 westliche Flugzeuge angeeignet. Diese haben international betrachtet kein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis mehr. Insofern gilt jede russische Airline, die solche Flugzeuge betreibt, als unsicher und landet somit auf EU Air Safety List.

LandFluggesellschaften
AFGHANISTANAriana Afghan Airlines
Kam Air
ANGOLAAerojet
Guicango
Air Jet
Bestflya Aircraft
Management
Heliang
Sjl
Sonair
ARMENIENAir Dilijans
Armenian Airlines
Armenia Airways
Armenian Helicopters
Fly Arna
Flyone Armenia
Novair
Shirak Avia
Skyball
KONGOCanadian Airways Congo
Equaflight Services
Equajet
Trans Air Congo
Societe Nouvelle Air Congo
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGOAb Business
Air Fast Congo
Air Kasai
Air Katanga
Busy Bee Congo
Compagnie Africaine d’Aviation (CAA)
Congo Airways
Goma Express
Kin Avia
Malu Aviation
Serve Air Cargo
Swala Aviation
Tracep Congo Aviation
DSCHIBUTIDaallo Airlines
ÄQUATORIALGUINEACeiba Intercontinental
Cronos Airlines
ERITREAEritrean Airlines
Nasair Eritrea
IRAKFly Baghdad
Iraqi Airways
IRANIran Aseman Airlines
*Iran Air (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
KIRGISISTANAero Nomad Airlines
Aerostan
Air Company Air Kg
Aircompany Moalem Aviation
Avia Traffic Company
Central Asian Aviation Services
Flysky Airlines
Global 8 Airlines
Heli Sky
Kap.kg Aircompany
Mac.kg Airlines
Sapsan Airline
Sky Jet
Sky Kg Airlines
Trans Caravan Kg
Tez Jet
LIBERIAAlle Airlines
LIBYENAfriqiyah Airways
Air Libya
Al Maha Aviation
Berniq Airways
Buraq Air
Global Air Transport
Hala Airlines
Libyan Airlines
Libyan Wings Airlines
Petro Air
NEPALAir Dynasty Heli. S.
Altitude Air
Buddha Air
Fishtail Air
Summit Air
Heli Everest
Himalaya Airlines
Kailash Helicopter Services
Makalu Air
Manang Air Pvt
Mountain Helicopters
Prabhu Helicopters
Nepal Airlines Corporation
Saurya Airlines
Shree Airlines
Simrik Air
Simrik Airlines
Sita Air
Tara Air
Yeti Airlines
NORDKOREA*Air Koryo (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
RUSSLANDAurora Airlines
Aviastar-TU
Izhavia
Yakutia Airlines
Rusjet
UVT Aero
Siberia Airlines
Smartavia Airlines
Iraero Airlines
Ural Airlines
Alrosa Airlines
Nordstar Airlines
Rusline
Yamal Airlines
Nordwind Airlines
Ikar Airlines
I-Fly
Pobeda Airlines
Aeroflot
Rossiya Airlines
Skol Airlines
Utair
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPESTP Airways
SIERRA LEONEAlle Airlines
SIMBABWEAir Zimbabwe (Pvt)
SUDANAlfa Airlines Sd
Badr Airlines
Blue Bird Aviation
Eldinder Aviation
Green Flag Aviation
Helejetic Air
Kata Air Transport
Kush Aviation Co.
Nova Airways
Sudan Airways Co.
Sun Air
Tarco Air
SURINAMEBlue Wing Airlines
Fly All Ways
Gum Air
Vortex Air
MAF Suriname
Surinam Airways
United Aviation Services
Badjas Cargo
TANSANIAAdventure Aloft
African Skydive Adventures
Air Excel
Air Tanzania
Arusha Medivac
As Salaam Air
Auric Air Services
Coastal Travels
Cropcair Aviation
Everett Aviation
Flight Link
Safari Air Link
Fly Zanzibar
Grumeti Air
Jambo Aviation
Kilimedi Air Aviation
Level Up Aviation
Miracle Experience
Mission Aviation Fellowship
My Fly Aviation
Nyssa Baloon Safaris
Pelican Aviation and Tours
Precision Air Services
Regional Air Services
Safari Plus
Serengeti Ballons
Shine Aviation
Shine Baloons Safaris
State Aviation
Tanzanian Air Services
Tropic Helicopters
Tropical Air Services
Unity Air
Zantas Air Services
VENEZUELAAvior Airlines

Die EU-Flugsicherheitsliste besteht aus zwei Anhängen: Anhang A führt alle Airlines auf, denen der Flugbetrieb (inkl. Überflug) in der EU untersagt ist, und Anhang B die Fluggesellschaften, die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in der EU operieren dürfen. Letztere sind in der Tabelle mit Sternchen (*) gekennzeichnet.

Mehr zum Thema

Können die Airlines etwas tun, um nicht mehr auf der Schwarzen Liste aufzutauchen?

Für betroffene Fluglinien besteht die Möglichkeit, sich von der Schwarzen Liste entfernen zu lassen. Dies erfordert in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden und eine transparente Behebung der festgestellten Mängel. In ihren rechtlichen Hinweisen schreibt die für Mobilität und Verkehr zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission dazu: „Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der EU-Flugsicherheitsliste aufgeführt ist, der Auffassung, dass es die erforderlichen technischen Elemente und Anforderungen erfüllt, die in den geltenden internationalen Sicherheitsstandards vorgeschrieben sind, kann es die Kommission ersuchen, das Verfahren zur Streichung aus der Liste einzuleiten.“

Themen News

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.