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Schwarze Liste der EU

Sicherheitsrisiko! Mit diesen Airlines sollten Sie nicht fliegen

Die russische Fluggesellschaft Rossiya ist eine der Airlines, die auf der Schwarzen Liste der EU stehen
Die russische Fluggesellschaft Rossiya ist eine der Airlines, die auf der Schwarzen Liste der EU stehen Foto: Getty Images
Nuno Alves
Chefredakteur

07.03.2024, 16:56 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Fliegen wird immer sicherer. 2023 war eines der sichersten in der Luftfahrt. Entscheidend dafür sind die immer besser werden Maßnahmen aller am Flugbetrieb beteiligten Akteure, um das Risiko für Zwischenfälle und Unglücke zu reduzieren. Nichtsdestotrotz gibt es auch Fluggesellschaften, die bestimmte Sicherheitsstandards nicht oder nur teilweise erfüllen. Für die EU erstellt die Europäische Kommission daher eine „Schwarze Liste“ der Airlines, denen aus Sicherheitsgründen der Betrieb im EU-Luftraum untersagt ist. TRAVELBOOK gibt einen Überblick über die Fluglinien, die dort aufgeführt sind.

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Auf der seit dem 30. November 2023 wirksamen EU-Flugsicherheitsliste, auch als „Schwarze Liste“ bezeichnet, finden sich zurzeit insgesamt 131 Airlines. Allerdings unterscheidet die „EU Air Safety List“ (ASL) zwischen Fluggesellschaften, denen der Flugbetrieb in der EU generell untersagt ist, und solchen, die Beschränkungen unterliegen. Von einem Flugbetriebsverbot inkl. Überflug betroffen sind 129 namentlich genannte Fluggesellschaften; Airlines aus Liberia und Sierra Leone sind ausnahmslos vom Flugverkehr in der EU ausgeschlossen. Die nordkoreanische Koryo Air und Iran Air dürfen in Europa nur mit bestimmten Flugzeugen operieren.

Für Reisende ist die EU-Flugsicherheitsliste eine wichtige Entscheidungshilfe, ob sie mit einer Airline fliegen sollten oder nicht. Luftfahrtexperte Cord Schellenberg hat eine klare Empfehlung: „Eine Fluggesellschaft, die auf der Schwarzen Liste der EU steht, würde ich niemals nutzen“, sagte er TRAVELBOOK.

Wer entscheidet, welche Airlines auf die Schwarze Liste der EU kommen?

Die regelmäßige Aktualisierung der „Schwarzen Liste“ erfolgt durch die Europäische Kommission, die dabei vom EU-Flugsicherheitsausschuss mit Fachleuten aus allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die Liste wird dann im Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgestellt und anschließend von der Kommission angenommen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich.

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Diese Kriterien werden bei der EU Safety List berücksichtigt

Für die Erstellung der „Schwarzen Liste“ der Airlines greifen die Europäische Kommission und der Flugsicherheitsausschuss auf unterschiedliche Quellen zurück. Dazu zählen laut eigenen Angaben:

  • die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
  • die US-Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration, kurz: FAA)
  • die EASA
  • die Sicherheitsbewertung von ausländischen Luftfahrzeugen (Safety Assessment of Foreign Aircraft, kurz: SAFA)
  • Genehmigung von Betreibern aus Drittländern (Third Country Operator, kurz: TCO)
  • Informationen, die von der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission selbst gesammelt werden

Auf Basis sämtlicher Quellen und der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgt dann eine Bewertung, die auf internationalen Sicherheitsstandards basiert.

Cord Schellenberg zu TRAVELBOOK: „Relevant sind sowohl die Sicherheitsstandards des Heimatlandes als auch der spezifischen Luftverkehrsgesellschaft.“ Der Bereich sei berechtigterweise weit gefasst. Der Luftfahrtexperte nennt folgende Aspekte:

  • Verlässlichkeit der nationalen Luftverkehrsbehörde
  • Flugsicherheit im Luftverkehrssystem des Landes
  • technische Standards der Fluggesellschaft und ihrer Wartungsbetriebe
  • Ausbildungsstand der Besatzungen, der Ingenieure und Techniker
  • finanzielle Ausstattung der Luftverkehrsgesellschaft und Zustand ihrer Flotte (weshalb auch einzelne Typen auf die Liste kommen können)
  • unklare Eigentumsverhältnisse
  • Verwicklung in Straftaten (z. B. illegale Transporte von Waffen, Drogen etc.).

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Luftfahrtexperte Cord Schellenberg
Cord Schellenberg Luftfahrtexperte

»Schwarze Liste hat eine präventive Funktion

„Sicherheit hat höchste Priorität, deshalb ist die Liste wichtig und bietet den Reisenden Transparenz. Von Unternehmen in der EU könnte sich ein intensiv recherchierender Reisender ein eigenes Bild machen, bei Airlines außerhalb der EU ist ihm das praktisch nicht möglich. Auch muss es einen Mechanismus geben, der Fluggesellschaften daran hindert, mit Flügen nach Europa die Sicherheit der Menschen potenziell zu gefährden. Abgesehen davon gibt es auch Fälle, in denen Airlines nach der Umsetzung von erweiterten Sicherheitsmaßnahmen wieder von der Liste genommen wurden. Sie hat also auch eine präventive Funktion gegenüber Airlines, die regelmäßig in die EU fliegen wollen: Man weiß, woran man ist.“

Unsichere Airlines: Die vollständige „Schwarze Liste“ EU

In der EU-Flugsicherheitsliste tauchen überproportional häufig Fluggesellschaften aus afrikanischen sowie asiatischen Ländern auf. Auch 22 russische Airlines sind derzeit auf der „Schwarzen Liste“ der EU zu finden. Grund: Russland hat sich nach dem Überfall auf die Ukraine unrechtmäßig mehr als 500 westliche Flugzeuge angeeignet. Diese haben international betrachtet kein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis mehr. Insofern gilt jede russische Airline, die solche Flugzeuge betreibt, als unsicher und landet somit auf EU Air Safety List.

Fluggesellschaft
AFGHANISTAN
Ariana Afghan Airlines
Kam Air
ANGOLA
Aerojet
Guicango
Air Jet
Bestflya Aircraft
Management
Heliang
Sjl
Sonair
ARMENIEN
Air Dilijans
Armenian Airlines
Armenia Airways
Armenian Helicopters
Fly Arna
Flyone Armenia
Novair
Shirak Avia
Skyball
KONGO
Canadian Airways Congo
Equaflight Services
Equajet
Trans Air Congo
Societe Nouvelle Air Congo
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
Ab Business
Air Fast Congo
Air Kasai
Air Katanga
Busy Bee Congo
Compagnie Africaine d’Aviation (CAA)
Congo Airways
Goma Express
Kin Avia
Malu Aviation
Serve Air Cargo
Swala Aviation
Tracep Congo Aviation
DSCHIBUTI
Daallo Airlines
ÄQUATORIALGUINEA
Ceiba Intercontinental
Cronos Airlines
ERITREA
Eritrean Airlines
Nasair Eritrea
IRAK
Fly Baghdad
Iraqi Airways
IRAN
Iran Aseman Airlines
*Iran Air (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
KIRGISISTAN
Aero Nomad Airlines
Aerostan
Air Company Air Kg
Aircompany Moalem Aviation
Avia Traffic Company
Central Asian Aviation Services
Flysky Airlines
Global 8 Airlines
Heli Sky
Kap.kg Aircompany
Mac.kg Airlines
Sapsan Airline
Sky Jet
Sky Kg Airlines
Trans Caravan Kg
Tez Jet
LIBERIA
Alle Airlines
LIBYEN
Afriqiyah Airways
Air Libya
Al Maha Aviation
Berniq Airways
Buraq Air
Global Air Transport
Hala Airlines
Libyan Airlines
Libyan Wings Airlines
Petro Air
NEPAL
Air Dynasty Heli. S.
Altitude Air
Buddha Air
Fishtail Air
Summit Air
Heli Everest
Himalaya Airlines
Kailash Helicopter Services
Makalu Air
Manang Air Pvt
Mountain Helicopters
Prabhu Helicopters
Nepal Airlines Corporation
Saurya Airlines
Shree Airlines
Simrik Air
Simrik Airlines
Sita Air
Tara Air
Yeti Airlines
NORDKOREA
*Air Koryo (unterliegt Betriebsbeschränkungen und darf die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen)
RUSSLAND
Aurora Airlines
Aviastar-TU
Izhavia
Yakutia Airlines
Rusjet
UVT Aero
Siberia Airlines
Smartavia Airlines
Iraero Airlines
Ural Airlines
Alrosa Airlines
Nordstar Airlines
Rusline
Yamal Airlines
Nordwind Airlines
Ikar Airlines
I-Fly
Pobeda Airlines
Aeroflot
Rossiya Airlines
Skol Airlines
Utair
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE
Africa's Connection
STP Airways
SIERRA LEONE
Alle Airlines
SIMBABWE
Air Zimbabwe (Pvt)
SUDAN
Alfa Airlines Sd
Badr Airlines
Blue Bird Aviation
Eldinder Aviation
Green Flag Aviation
Helejetic Air
Kata Air Transport
Kush Aviation Co.
Nova Airways
Sudan Airways Co.
Sun Air
Tarco Air
SURINAME
Blue Wing Airlines
VENEZUELA
Avior Airlines

Die EU-Flugsicherheitsliste besteht aus zwei Anhängen: Anhang A führt alle Airlines auf, denen der Flugbetrieb (inkl. Überflug) in der EU untersagt ist, und Anhang B die Fluggesellschaften, die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in der EU operieren dürfen. Letztere sind in der Tabelle mit Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Können die Airlines etwas tun, um nicht mehr auf der Schwarzen Liste aufzutauchen?

Für betroffene Fluglinien besteht die Möglichkeit, sich von der Schwarzen Liste entfernen zu lassen. Dies erfordert in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden und eine transparente Behebung der festgestellten Mängel. In ihren rechtlichen Hinweisen schreibt die für Mobilität und Verkehr zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission dazu: „Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der EU-Flugsicherheitsliste aufgeführt ist, der Auffassung, dass es die erforderlichen technischen Elemente und Anforderungen erfüllt, die in den geltenden internationalen Sicherheitsstandards vorgeschrieben sind, kann es die Kommission ersuchen, das Verfahren zur Streichung aus der Liste einzuleiten.“

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