Wann ein Passersatz kurzfristig die Reise retten kann
Es kann einem ganz schön die Urlaubslaune vermiesen, wenn man am Flughafen beim Blick in den Pass feststellt, dass dieser abgelaufen ist. Foto: Getty Images
Es kommt immer wieder vor, dass Urlauber an alles denken, nur nicht daran, ihren Pass auf Gültigkeit zu überprüfen. Kurz vor Reisebeginn ist es dann oft zu spät, um noch einen neuen zu beantragen. In diesen Fällen kann die Bundespolizei einen Passersatz ausstellen. Doch der gilt nicht überall. Was man beim Reisen mit einem Ersatzdokument beachten sollte.
Es kann einem ganz schön die Urlaubslaune vermiesen, wenn man am Flughafen beim Blick in den Pass feststellt, dass dieser abgelaufen ist. Zwar kann die Bundespolizei deutschen Staatsbürgern kurzfristig ein Dokument ausstellen, das als Passersatz fungiert, doch dieses wird längst nicht von allen Ländern akzeptiert.
In den EU-Staaten wird der Passersatz jedoch ohne Einschränkung anerkannt. Zu touristischen Zwecken und teilweise in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Grenzübertrittsdokument gilt er unter anderem in Monaco, Norwegen, Island, Großbritannien, der Schweiz, Tunesien, Malediven oder Kanada.
Eine bestätigte Liste der Länder, die ein solches Dokument akzeptieren, liegt der Bundespolizei nicht vor; die Informationen beruhen auf Mitteilungen der Staaten. Wer mit Passersatzpapieren reist, tut dies also auf eigenes Risiko. Eine entsprechende Belehrung muss der Reisende unterschreiben.
Wer kann holt sich einen vorläufigen Reisepass
Andere Staaten seien zur Anerkennung der Papiere nicht verpflichtet, so die Bundespolizei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit dem Dokument nicht gestattet oder eine Airline deswegen bereits die Mitnahme verweigert. Sicherer ist es, sich beim Bürgeramt einen Reisepass im Expressverfahren zu besorgen. Wenn dafür bis Reisebeginn nicht genug Zeit ist, kann die Behörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass der Urlauber rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt bekommt.
Der Reiseausweis als Passersatz ist ausdrücklich kein vorläufiger Reisepass. Er gilt nur für die Dauer der Reise. Das Dokument wird direkt am Flughafen ausgestellt, es kann aber bereits auf der Homepage der Bundespolizei beantragt werden. Der Reisende muss seine Identität durch Vorlage des abgelaufenen Ausweises belegen können. Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt 8 Euro.
Manchmal kann man auch noch mit abgelaufenem Pass reisen
Es gibt auch Regelungen, nach denen ein nicht länger als ein Jahr abgelaufener Reisepass oder Personalausweis in einigen Ländern noch ausreicht, um sich auszuweisen. Dazu zählen laut Bundespolizei folgende Länder:
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