11. Mai 2026, 17:12 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Stellt man am Flughafen fest, dass man den Reisepass vergessen hat, ist der erste Gedanke oft: Fliegen kann ich jetzt vergessen. Doch stimmt das wirklich? TRAVELBOOK zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, wenn man seinen Reisepass vergessen hat.
Jede Menge Reisende stehen mehr oder weniger geduldig in der Schlange, die sich gemächlich voranbewegt. Eine gute Zeit, um schon einmal die Dokumente zusammenzusammeln. Das Ticket ist auf dem Smartphone, fehlt nur noch der Reisepass. Doch, wo ist der? Wer schon einmal geglaubt oder tatsächlich erlebt hat, dass der Reisepass nicht am angedachten Ort war, kann den Schreckmoment, der wie ein heißer Blitz durch den Körper fährt, vermutlich nachempfinden. Was aber tun, wenn sich der Reisepass wirklich nicht auffinden lässt, weil man ihn zu Hause oder im Hotel vergessen oder verloren hat? Erst einmal ruhig bleiben (wenn möglich). Dann am besten zurückfahren und den Reisepass holen (oder bringen lassen). Wenn nicht: Es gibt Möglichkeiten, mit denen Sie (je nach Reiseland) doch noch fliegen können.
Drei Möglichkeiten, ohne Reisepass zu fliegen
Personalausweis für Reisen in der EU
Der beste Fall, wenn man seinen Reisepass vergessen hat und das erst am Flughafen feststellt, ist dieser: Sie reisen innerhalb Europas und besitzen einen gültigen Personalausweis. Der reicht für Flüge innerhalb der EU aus, Sie brauchen den Reisepass entsprechend nicht unbedingt. Haben Sie bei der Flugbuchung die Reisepass- statt der Personalausweisdaten angegeben, lassen sich die Daten am Flughafen in der Regel ändern.
Eine wichtige Ausnahme: Zwar technisch Europa, nicht aber EU, ist das Vereinigte Königreich. Das verbietet Deutschen die Einreise mit dem Personalausweis.
Wann ein Passersatz kurzfristig die Reise retten kann
Warum Sie in Europa nie ohne Ausweis fliegen sollten
Passersatz der Bundespolizei
Was kann man also tun, wenn kein Personalausweis vorliegt oder man nicht innerhalb der Europäischen Union verreisen möchte? „Deutsche Staatsangehörige, die keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können bei der Bundespolizei für eine zeitlich befristete Auslandsreise einen Reiseausweis als Ersatz beantragen“, heißt es auf der Website der Bundespolizei. Um diesen zu bekommen, müsse man „die Dringlichkeit nachweisen und es dürfen keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen.“
Die Passersatzpapiere von der Bundespolizei sind maximal einen Monat gültig und kosten etwa zwischen 8 und 16 Euro. Diese Ersatzpapiere bekommt man jedoch nur, wenn reguläre Reisedokumente nicht mehr rechtzeitig eintreffen können, etwa weil der Flug schon bald ansteht. Das kann man mit dem Flugticket oder einer entsprechenden Buchungsbestätigung nachweisen.
Auch für andere EU-Bürger und Schweizer „kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise oder für die Wiedereinreise einen Notreiseausweis ausstellen“, schreibt die Bundespolizei. Dies gelte jedoch „nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.“
Schwierigkeiten mit Passersatzpapieren
Diese einfach erscheinende Möglichkeit, einen vergessenen Reisepass für den bevorstehenden Urlaub zu ersetzen, hat jedoch einen Haken: „Die Identität und die Staatsangehörigkeit sind durch Vorlage amtlicher Dokumente nachzuweisen – grundsätzlich durch einen abgelaufenen Pass oder Passersatz. Eine Kopie davon reicht nicht aus“, schreibt die Bundespolizei. Wer also komplett ohne Ausweispapiere, abgelaufene oder gültige, am Flughafen steht, kommt so noch immer nicht weiter.
Darüber hinaus kommt es bei den Passersatzpapieren auf Fluggesellschaft und Zielland an, lassen nicht alle einen ab- und einreisen. Wer seinen Reisepass vergessen hat und diesen durch einen Passersatz der Bundespolizei ersetzen möchte, sollte das entsprechend vorab klären. Generell erkennen laut der Bundespolizei „alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz“ den Reiseausweis als Passersatz „als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber grundsätzlich ohne Einschränkung an.“ Zusammen mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis sollen auch Irland, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und die Schweiz das Ersatzdokument anerkennen. Zypern lässt einen damit demnach ein-, aber nicht ausreisen.
Wer im Ausland feststellt, dass er seinen Reisepass zum Beispiel im Hotel vergessen hat, aber nicht mehr zurückfahren kann, um ihn zu holen, kann sich auch dort Passersatzpapiere ausstellen lassen. Das läuft über die deutsche Vertretung vor Ort und ist mitunter etwas zeitintensiver.
Vorläufiger und Express-Reisepass
Hat man ein bisschen mehr Zeit und festgestellt, dass der Reisepass nicht vergessen, sondern verloren wurde, gibt es zwei weitere Möglichkeiten. So kann man etwa einen neuen, regulären Reisepass im Expressverfahren beantragen. Statt der im Standardverfahren üblichen Wochen hält man den neuen Reisepass im Expressverfahren meist innerhalb weniger Werktage in den Händen. Hier einmal bei der Behörde genau nachfragen, um sicherzugehen, dass der Pass rechtzeitig vor dem Flug eintrifft.
Hat man keine knappe Woche Zeit, aber genug, um noch einen Termin bei der Passbehörde zu machen, kann man auch einen vorläufigen Reisepass beantragen. Laut dem Innenministerium wird dieser „sofort ausgestellt und ausgehändigt“. Auch hier gilt laut dem Ministerium: „Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.“ Die Gültigkeitsdauer werde jedoch dem Reisezweck angepasst, solange diese nicht länger als ein Jahr dauert. Verlängern kann man den vorläufigen Reisepass nicht.
Auch bei dem vorläufigen Reisepass ist jedoch vorab zu klären, ob man damit in das Zielland einreisen darf. Innerhalb Europas ist das in der Regel kein Problem. In anderen Ländern wird er hingegen nicht oder nur eingeschränkt akzeptiert. Etwa in den USA ist eine Einreise zwar möglich, aber nur im Zusammenhang mit einem Visum. ESTA ist damit nicht mehr möglich.
Wer seinen Reisepass oder Personalausweis verloren hat, ist übrigens verpflichtet, dies bei der Passbehörde zu melden. Das Gleiche gilt für Diebstahl. Zudem sollte man diesen bei der Polizei anzeigen.

