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Im Flugzeug

Welche Rechte habe ich, wenn ich einen schlechteren Sitzplatz erhalte als gebucht?

Schlechterer Sitzplatz nach Downgrade im Flugzeug
Ein Sitzplatz-Downgrade im Flugzeug kann stark auf Kosten des Komforts gehen. TRAVELBOOK klärt die Rechte Betroffener. Foto: Getty Images
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Laura Pomer
Freie Autorin

6. Oktober 2025, 10:55 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Sie haben einen Langstreckenflug vor sich und deshalb bewusst einen komfortableren Sitz mit mehr Beinfreiheit gebucht. Am Flughafen erfahren Sie jedoch, dass es zu einem Maschinenwechsel gekommen ist – und Sie deshalb ein Downgrade hinnehmen müssen. Anstatt auf Ihrem gewünschten Platz in der Business oder sogar First Class zu sitzen, müssen Sie nun mit der sogenannten Holzklasse vorliebnehmen. Wie Betroffene sich in diesem Fall verhalten sollten und welche Ansprüche sie haben, lesen Sie hier.

Warum es überhaupt zu Sitzplatz-Downgrades kommen kann

In dem Moment könnte man vielleicht das Gefühl gewinnen, der Himmel habe sich gegen einen verschworen. Aber natürlich hat es nichts mit Ihnen persönlich zu tun, wenn Sie Ihren gebuchten Platz zugunsten einer niedrigeren Klasse abgeben müssen. Ein sogenanntes Downgrade, also die Herabstufung eines Passagiers in eine niedrigere Beförderungsklasse, kann verschiedene Gründe haben. Dazu zählt etwa eine Kapazitätsänderung, weil auf ein anderes Flugzeug ausgewichen werden musste, das weniger Premium-Plätze bietet. Am häufigsten stecken Überbuchungen dahinter beziehungsweise operative Entscheidungen, die eine Umplatzierung von Fluggästen erforderlich machen, um eine ausgeglichene Gewichtsverteilung in der Kabine zu gewährleisten.

Aber klar, für die Betroffenen spielen die Ursachen am Ende kaum eine Rolle. Entscheidend ist, dass sie aufgrund eines Zwangs-Downgrades auf einem schlechteren Sitzplatz reisen müssen. Wenn der ursprünglich gebuchte Platz in der Maschine nicht vorhanden ist, lässt er sich auch durch hartnäckige Diskussionen nicht herbeizaubern. Das Ganze ist umso ärgerlicher, da man für die höhere Klasse im Zweifelsfall auch mehr bezahlt hat. Doch auf den Kosten sitzen bleiben müssen Sie nicht.

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Diese Rechte haben Sie, wenn Sie herabgestuft wurden

Wie man dazu bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) nachlesen kann, ist die Airline „verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten“, wenn Passagiere statt z. B. in der gebuchten Business Class in der Economy Class fliegen müssen. „Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der direkten Flugdistanz der Strecke, auf welcher man von der Herabstufung betroffen war.“ Grundlage für die Berechnung ist ausschließlich der eigentliche Flugpreis. Steuern und Gebühren, die separat auf dem Ticket ausgewiesen sind, werden nicht berücksichtigt.

Höhe der Rückerstattung bei einem Downgrade:

  • Kurzstreckenflüge bis zu 1500 Kilometer: 30 Prozent des Ticketpreises
  • Mittelstrecken innerhalb der EU über 1500 Kilometer: 50 Prozent
  • Internationale Mittelstrecken zwischen 1500 und 3500 km: ebenfalls 50 Prozent
  • Langstrecken über mehr als 3500 Kilometer Distanz außerhalb der EU: 75 Prozent

Die Informationen auf der Website der APF – diese gehört zum Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) – stützen sich auf Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Dieser regelt sowohl Herab- als auch Höherstufungen im Flugverkehr. Bei einem Upgrade, also wenn ein Sitzplatz in einer höheren Buchungsklasse zugeteilt wird, dürfen dem Passagier demnach keine zusätzlichen Kosten entstehen.

So kommen Sie nach einem Sitzplatz-Downgrade an Ihr Geld

Die Airline ist zur Erstattung verpflichtet, und das Gesetz ist eindeutig. Dennoch müssen Passagiere ihren Anspruch oft aktiv geltend machen. Mit anderen Worten: Fluggesellschaften könnten versuchen, es für Betroffene kompliziert zu gestalten, an ihr Geld zu gelangen, und beispielsweise auf ihre „Tarifbedingungen“ verweisen. Nicht bloß, um für solche Situationen gewappnet zu sein, ist es stets wichtig, sämtliche Buchungsbelege, Rechnungen, Zahlungsnachweise usw. zu dokumentieren.

Wenden Sie sich zur Erstattung des Ticketpreises direkt an die Airline. Das gilt auch, wenn Sie das Ticket über einen Drittanbieter erworben haben. Portale können in diesem Fall als Vermittler auftreten, sie sind aber nicht zur Erstattung verpflichtet. Seien Sie sich dessen bewusst, falls die Fluggesellschaft Ihre Forderung zunächst ablehnt. Es kann hilfreich sein, den konkreten Anspruch bereits im Forderungsschreiben zu formulieren. Beispielsweise könnten Sie 75 Prozent des Flugpreises fordern, sollte sich das Sitzplatz-Downgrade auf einem Langstreckenflug mit mehr als 3500 Kilometern Distanz außerhalb der EU ereignet haben.

Wenn Sie auf eigene Faust nicht ans Ziel kommen, können Sie sich Unterstützung holen. Eine gute Adresse für Ihr Anliegen ist die Schlichtung Reise und Verkehr. Zur gerichtlichen Durchsetzung können Sie Fluggastrecht-Portale wie Flightright nutzen.

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