4. August 2025, 14:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bei einigen Airlines muss man beim Handgepäck draufzahlen – das ist nicht rechtens, sagt die Verbraucherzentrale – und hat deshalb jetzt Klage gegen gleich mehrere Fluggesellschaften eingereicht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen die Airlines gegen EU-Recht.
Bundesverband spricht von Verbrauchertäuschung
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbz) hat die Fluggesellschaften Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines abgemahnt. Außerdem wurde gegen Easyjet, Wizzair und Vueling Klage eingereicht. In einer Mitteilung des Vzbz erklärt die Vorständin Ramona Pop: „Ryanair, Easyjet und Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht.“
Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäcksgrößen würden EU-Recht widersprechen, so Pop weiter.
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Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband sind die Handgepäckgebühren der betroffenen sieben Airlines rechtswidrig. Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014 (EuGH, Az. C-487/12). Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen. Und eben nicht um eine Extraleistung der Airline.
Aus Sicht der Verbraucherschützer darf für Handgepäck kein Zuschlag verlangt werden, wenn Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband werden diese Vorgaben auch von dem Handgepäck erfüllt, das die abgemahnten und verklagten Fluggesellschaften bisher nur mit Extrakosten befördern.
Verbraucherschützer fordern einheitliche Standards
Die Verbraucherzentrale fordert Standards für Handgepäck. Der Vorschlag: Das Gepäck sollte ein Kantenmaß von mindestens 115 Zentimetern und ein Gewicht von zehn Kilogramm haben dürfen. Außerdem fordern die Verbraucherschützer, dass neben einem kleinen Handgepäck auch ein in Abmaßen und Gewicht angemessenes Handgepäck ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein muss.
Bei dem Vorgehen gegen die Airlines handelt es sich um eine gemeinsame Initiative europäischer Verbraucherorganisationen. Bereits im vergangenen Jahr hatten der europäische Verbraucherverband sowie 16 nationale Mitgliedsorganisationen wegen der Gebührenpraxis der sieben Fluggesellschaften Beschwerde bei der EU-Kommission und den europäischen Verbraucherschutzbehörden eingereicht.
Hoffentlich haben die Verbraucherschützer Erfolg!
„Endlich nimmt sich jemand der Sache mit dem Handgepäck mal an! Ich finde es gut, dass einheitliche Standards gefordert werden. Denn es ist ja eine Sache, dass man im Grunde nichts mit in den Flieger nehmen darf und für alles extra zahlen muss – was mich wirklich nervt, ist die Tatsache, dass dabei auch noch jede Airline ihr eigenes Ding macht. Während bei der einen Fluggesellschaft der Rucksack genau passt, ist er bei der anderen viel zu groß und würde extra kosten. Deshalb messe ich vor jedem Flug ganz penibel meine Handgepäck ab – und sitze am Ende trotzdem nervös am Gate, aus Angst, doch zahlen zu müssen.“