Nicht nur im Sommer im Freibad – um Bräunungsstreifen zu vermeiden – verzichten viele Frauen gern auf ein Bikinioberteil. Aber ist das eigentlich erlaubt? Foto: Getty Images
Darf man eigentlich „oben ohne“ ins Schwimmbad? Die Herren der Schöpfung fühlen sich jetzt wohl eher nicht angesprochen, denn sie schwimmen im Zweifelsfall ohne Bikinioberteil oder Badeanzug. Nur bei Frauen stellt sich so gesehen die Frage. Irgendwie unfair. TRAVELBOOK hat das Thema aus rechtlicher Sicht beleuchtet und mit einer Anwältin besprochen.
Sich als Frau oben ohne zu sonnen oder schwimmen zu gehen, ist in manchen Ländern mehr oder weniger gesellschaftlich akzeptiert als in anderen; Deutschland ist in dieser Hinsicht ja vergleichsweise offen. Trotzdem sorgt die Frage, was erlaubt ist und was nicht, immer wieder für Diskussionen. TRAVELBOOK hat sie der Anwältin Nicole Matschke gestellt.
Darf man oben ohne ins Schwimmbad? Hausregel entscheidet
Wie die Expertin erklärt, entscheiden grundsätzlich die Hausordnungen von sowohl Hallen- als auch Freibädern darüber, welche Badebekleidung erlaubt ist. „Verbietet die Hausordnung das Baden oben ohne, müssen sich Besucherinnen zunächst an diese Vorgaben halten“, so Nicole Matschke.
Allerdings: Eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen ist rechtlich grundsätzlich nur zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Und Männerbrustwarzen sind im Schwimmbad nun einmal ein ganz gewöhnlicher Anblick. Genau aus diesem Grund kann auch die Rechtmäßigkeit solcher Regelungen gerichtlich überprüft werden. „Die Chancen sind juristisch gar nicht schlecht“, sagt die Expertin.
In Berlin ist Oben-ohne-Schwimmen erlaubt
In Berlin ist die Angelegenheit inzwischen städteweit geklärt: Nach einer Entscheidung der Berliner Bäderbetriebe ist das Schwimmen ohne Oberteil für alle Geschlechter grundsätzlich gleichermaßen erlaubt. Auslöser war die Beschwerde einer Frau wegen Diskriminierung, nachdem ihr das Personal untersagt hatte, oben ohne ins Schwimmbad zu gehen. Sie wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung und erreichte damit eine Änderung der Regelung.
Über erlaubt oder „Belästigung“ entscheiden die Umstände
Entscheidend seien am Ende immer die konkreten Umstände. Während der Anblick von Frauen, die oben ohne baden, an Badeseen oder in Freibädern vielerorts bereits als relativ alltäglich empfunden wird, kann im Einzelfall dennoch der Tatbestand der „Belästigung der Allgemeinheit“ erfüllt sein.
Auch wenn selbst vollständige Nacktheit in Deutschland nicht verboten ist, wie Nicole Matschke betont – ein Verhalten könne als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, wenn sich andere Personen tatsächlich erheblich gestört fühlen und dies zur Anzeige bringen. In diesem Fall droht ein Bußgeld.
„Die Tendenz deutet allerdings eher darauf hin, dass Frauen künftig zunehmend selbst entscheiden können, ob sie im Schwimmbad oben ohne baden möchten oder nicht“, glaubt Anwältin Matschke. Und das wäre doch wirklich zu begrüßen.
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