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Wer ist berechtigt?

„Corona-Auszeit“ – Staat zahlt bis zu 90 Prozent Ihres Familien-Urlaubs

Mutter Sohn Familien-Urlaub
Die staatlich geförderte Familienauszeit gilt auch für Alleinerziehende – insofern die Voraussetzungen erfüllt werden Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

25.07.2022, 11:46 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Homeoffice, Kinderbetreuung, Haushalt: Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sich Groß und Klein auch erholen können, wenn das Geld knapp ist, gibt es noch bis Ende des Jahres eine staatlich geförderte Auszeit für Familien. TRAVELBOOK zeigt, wie die vergünstigte Familien-Ferienzeit funktioniert.

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„Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“: Das Programm ermöglicht Urlaub für Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung. Die staatlich geförderte Erholung wird vom Bundesfamilienministerium ermöglicht und soll vor allem Familien wieder Kraft tanken lassen. Für ihre Auszeit zahlen die Familien selbst nur etwa 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Das im September 2021 eingeführte Angebot gilt noch bis Ende des Jahres – doch es gelten bestimmte Kriterien und die Nachfrage ist groß.

„Corona-Auszeit für Familien“: Das Programm

Berechtigte Familien können ihre Ferienzeit in einer von mehr als 100 gemeinnützigen Familienferienstätten buchen. Die Angebote verteilen sich über ganz Deutschland – von der Ost- bis zum Bodensee. Da die Nachfrage jedoch sehr groß ist, sind die meisten Unterkünfte in den Ferienzeiten bereits ausgebucht. Außerhalb der Ferienzeiten gibt es jedoch noch freie Plätze. Mit etwas Glück sichern Sie sich aber doch noch eine Auszeit während der Ferien. Denn aktuell sind neue Einrichtungen hinzugekommen.

Der Aufenthalt kann bis zu einer Woche dauern. Auch Familien, die bereits 2021 eine „Corona-Auszeit“ gefördert bekommen haben, sind berechtigt, bis Ende 2022 ein weiteres Mal sieben Tage Urlaub beantragen. Ob zum ersten oder zweiten Mal: Familien zahlen nur etwa 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die restlichen rund 90 Prozent übernimmt der Bund. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe werden jedoch nicht bezuschusst.

Die vergünstigte Familienzeit gilt explizit für alle Familienformen – also auch für Alleinerziehende, Stief- oder Pflegeeltern. Alle Familien müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Die Voraussetzungen

Für die „Corona-Auszeit für Familien“ gibt es zwei Grundvoraussetzungen. Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus muss eines der folgenden drei Kriterien erfüllt werden:

  • Die Eltern oder Elternteile beziehen Sozialleistungen oder haben nur ein bestimmtes Einkommen. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen.
    • Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit Kind unter sechs Jahren liegt die Einkommensgrenze beispielsweise bei 40.344 Euro – je nach Anzahl und Alter der Kinder variiert der Wert.
  • Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein und das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen und das Einkommen spielt keine Rolle.

Wer klären möchte, ob seine Familie die Kriterien erfüllt, kann das mit dem Online-Check des Bundes prüfen.

Mehr zum Thema

In welchem Zeitraum kann die „Corona-Auszeit für Familien“ stattfinden?

Noch bis 31. Dezember 2022 können berechtigte Familien wählen, wann sie ihre „Corona-Auszeit“ in Anspruch nehmen möchten. Voraussetzung dafür: In der gewünschten Unterkunft sind freie Plätze verfügbar.

Sie haben weitere Fragen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Übersicht der Antworten auf die wichtigsten Fragen zur „Corona-Auszeit für Familien“ erstellt.

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