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Flugausfälle in Deutschland wegen Streiks – betroffene Airports

Frankfurt, Düsseldorf, Berlin

Zahlreiche Flugausfälle wegen Streiks an 8 deutschen Airports

Flugausfälle Streik
Am größten deutschen Airport in Frankfurt waren erneut die Sicherheitskontrollen für Tausende dort startende Passagiere komplett geschlossenFoto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Probst

Wie schon in der Vorwoche ist es an diesem Dienstag an mehreren deutschen Flughäfen erneut zu zahlreichen Flugausfällen gekommen. Grund sind Warnstreiks des Sicherheitspersonals. Betroffen sind u. a. die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Berlin-Brandenburg (BER) und Hamburg. TRAVELBOOK hat alle Infos und klärt über die Rechte von betroffenen Flugpassagieren auf.

Die dritte Streikwelle des Sicherheitspersonals an deutschen Airports hat abermals zu massiven Flugausfällen geführt. Die Gewerkschaft Verdi hatte im Tarifstreit mit den privaten Sicherheitsunternehmen für Dienstag (22. März) zum ganztägigen Warnstreik an acht Flughäfen aufgerufen. Betroffen sind Passagier-, Personal- und Warenkontrollen. Airlines strichen viele Flüge deshalb schon am Montag und informierten ihre Kunden, damit sie erst gar nicht anreisten.

Zahlreiche Flugausfälle in Düsseldorf und Berlin/Brandenburg

Am Flughafen Düsseldorf fielen 140 von insgesamt 260 Abflügen und Ankünften aus. Am Flughafen Berlin-Brandenburg dürften rund 100 von 150 geplanten Abflügen ausfallen, wie eine Unternehmenssprecherin sagte. Von den etwa 150 Ankünften würden rund 50 gestrichen. Es gebe derzeit keine langen Schlangen und die Lage im Terminal sei ruhig. Viele Passagiere seien gar nicht erst zum Flughafen gekommen.

Etliche Flugausfälle auch in Köln/Bonn, Hamburg und Frankfurt

Am Köln Bonn Airport konnten 50 von 60 Starts nicht stattfinden. Ähnlich war es in Stuttgart, wo einer Sprecherin zufolge 40 von 50 Abflügen abgesagt waren. Der Flughafen Hamburg hatte am Montag mitgeteilt, dass sämtlich 88 Abflüge ausfallen sollten. Am größten deutschen Airport in Frankfurt waren erneut die Sicherheitskontrollen für Tausende dort startende Passagiere komplett geschlossen, nur umsteigende Fluggäste waren nicht betroffen. Zunächst waren rund 110 von insgesamt etwa 800 Abflügen und Ankünften annulliert, wie ein Sprecher des Betreibers Fraport erklärte. Auch in Bremen und Hannover wurde gestreikt.

Bislang keine Einigung über höhere Löhne für Beschäftigte

Schon in der vergangenen Woche und Ende Februar hatte die Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufgerufen, um für ihre Forderungen Druck zu machen. Verdi und der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) konnten sich in vier Verhandlungsrunden nicht über höhere Löhne für die rund 25.000 Beschäftigten der Branche einigen. Die Tarifverhandlungen sollen am Donnerstag (24. März) weitergehen. Der Flughafenverband ADV und der BDLS kritisierten den Arbeitskampf als unverhältnismäßig.

Europas größte Airline Ryanair forderte, die Bundesregierung müsse eingreifen, weil Tausende Passagiere darunter litten. Der Staat darf sich nach der in Deutschland geltenden Tarifautonomie aber in Verhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern nicht einmischen, es sei denn, beide Seiten ziehen ihn zur Vermittlung heran.

Auch interessant: Gericht entscheidet: Darauf müssen Airlines künftig bei Flugstornierungen achten!

Welche Rechte haben Passagiere bei Flugstreichungen?

Der Warnstreik von Sicherheitskräften in der Fluggastkontrolle an mehreren deutschen Flughäfen und die damit verbundenen Flugausfälle haben die Reisepläne vieler Menschen durcheinander gewirbelt. Welche Rechte haben sie in so einem Fall?

Bei streikbedingten Flugstreichungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Dazu rät der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Als Zeitfenster für diese Frist seien zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit angemessen. Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung stellen, so Degott.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Bei mehr als vier Stunden Verspätung ist eine anteilige Minderung des Reisepreises möglich. Unter bestimmten Umständen ist gar eine Stornierung der Reise denkbar – etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.

Streik als außerordentlicher Umstand

Und was ist mit den Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung? Eigentlich gilt ein Streik des Flughafenpersonals als außerordentlicher Umstand. Reisenden steht bei dieser Bewertung kein Ausgleichsanspruch zu.

Aber: „Es ist die Frage, ob man das doch der Fluggesellschaft zurechnen kann“, sagt Degott. Streikt zum Beispiel das Personal am Check-in-Schalter, welches bei der Airline angestellt ist, kann dies dem unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft zugerechnet werden, so der Reiserechtler. „In dem Fall würde ein Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden können.“

Diesmal aber streiken die Sicherheitskräfte. Die seien von der Bundespolizei beauftragt, welche für die Fluggastkontrolle an den Flughäfen zuständig sei, erklärt Degott. Damit sei eher fraglich, ob das Versäumnis der Airline zuzurechnen ist. Aber abschließend durch den Europäischen Gerichtshof geklärt sei diese Frage noch nicht.

Mit Material von Reuters und dpa

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