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Wildzelten, Feuer, Angeln

Die Regeln für Outdoor-Urlaub in Deutschland

Camper in Bayern
Outdoor-Urlauber in Bayern: In der freien Natur ein Feuer zu machen, ist meist nicht ohne eine Genehmigung erlaubt Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

1. April 2018, 8:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Zelt aufschlagen, Lagerfeuer machen und in der Natur campen? Was romantisch klingt, ist in Deutschland oft verboten. Wer auf Outdoor-Urlaub steht, muss sich an jede Menge Gesetze halten. Was erlaubt ist – und was Urlauber besser bleiben lassen sollten.

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„Grundsätzlich ist Wildcampen in Deutschland eher nicht gestattet“, sagt Tilmann Schwenke vom Verein Naturfreunde Deutschland. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist zelten verboten. In Sachsen, Bayern, Thüringen und Brandenburg dagegen dürfe mit Erlaubnis des Besitzers im Wald gezeltet werden. Die Genehmigung des Eigentümers zu bekommen, ist aber kompliziert – sofern man überhaupt schafft, ihn ausfindig zu machen.

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Camper können eine Genehmigung für Naturparks bekommen

Einfacher ist es, eine Erlaubnis in einem der 102 deutschen Naturparks zu erhalten. , sagt Lea Schenkelberg, Referentin Naturschutz und Umweltpolitik beim Nabu.

Vom Feuer geht einige Gefahr aus

Warum sind die Regeln in Deutschland überhaupt so streng? Das liegt am Naturschutz. Tiere werden vertrieben, wenn der Outdoor-Urlauber im Wald nach Brennholz sucht und anschließend ein Feuer macht. Daher ist offenes Feuer ohne Genehmigung meist verboten. „Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald braucht es eine Erlaubnis“, bestätigt Hubertus Wörner, der im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitet. Die Genehmigung muss im zuständigen Amt beantragt werden. Ein Feuer muss generell ständig beaufsichtigt werden, und es darf keine Brandgefahr entstehen.

Bei einem offenen Feuer müssen natürliche Reste verfeuert werden: „Plastikmüll oder behandeltes Holz dürfen nicht verbrannt werden“, sagt Schenkelberg. Beim Verlassen der Feuerstelle besonders vorsichtig sein und prüfen, ob wirklich alles gelöscht ist.

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Waldfrüchte dürfen für eigenen Gebrauch gesammelt werden

Weniger Einschränkungen haben Naturreisende, die sich an den Früchten des Waldes bedienen wollen. „Pilze, Früchte, Nüsse oder Kräuter dürfen für den eigenen Gebrauch in einem ortsüblichen Umfang gesammelt werden“, sagt Wörner.

Angler brauchen eine meist kostenpflichtige Erlaubnis. Die bekommen sie beim Fischereiberechtigten. Das ist in vielen Fällen der Eigentümer des Gewässers. „Als Mitglied in einem Fischereiverein erhält man diesen Erlaubnisschein meist für die Vereinsgewässer“, sagt Wörner. In gewerblichen Angelteichen reicht dies aus. In der Natur brauchen Angler zusätzlich einen Fischereischein, der nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. In einigen Bundesländern gibt es zudem Urlaubsfischereischeine. Sie gelten für eine bestimmte Zeit und werden ohne Prüfung ausgestellt.

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Illegales Feuermachen kann 5000 Euro Strafe kosten

Um einen Outdoor-Trip in Deutschland gesetzeskonform und ohne schlechtes Gewissen genießen zu können, ist also etwas Recherche vor der Reise notwendig – besonders, wenn der Urlauber durch mehrere Bundesländer reist. Wer die gesetzlichen Regeln missachtet, für den wird es schnell sehr teuer. Bis zu 5000 Euro Bußgeld kostet illegales Feuermachen.

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