2. Juni 2026, 16:02 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Die Lage in Nahost ist alles andere als entspannt. Doch nachdem das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für viele Länder in der Region aufgehoben hat, kann ein Urlaub theoretisch wie geplant stattfinden. Was das für die Urlaubsplanung bedeutet und welche Regelungen die Veranstalter haben.
Seit dem Kriegsausbruch zwischen Israel und den USA gegen den Iran Ende Februar galten für etliche Länder in der Region Reisewarnungen. Neben den beiden Nahost-Kriegsparteien wurden auch Golfstaaten gelistet, nachdem Iran gezielt Orte unter anderem in Dubai, Abu Dhabi und Oman angegriffen hatte. Die meisten Reisewarnungen wurden inzwischen aufgehoben. Das Auswärtige Amt rät jedoch weiterhin dringend von Reisen in die betreffenden Länder ab. Doch was bedeutet das für Urlauber in der Golfregion sowie diejenigen, die die dortigen Drehkreuze zur Weiterreise nach Asien, Australien und Neuseeland nutzen?
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
„Die Sicherheitslage in der Region bleibt höchst volatil; eine erneute Verschärfung (…) einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden.“ Das schreibt das Auswärtige Amt in den Sicherheitshinweisen zu Katar. Ein ähnlicher Text findet sich in jenen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oman, Bahrain sowie zu Jordanien. Das Amt weist darauf hin, dass es auch nach der Bekanntgabe der Waffenruhe zwischen den drei Kriegsparteien am 8. April 2026 „weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region“ gegeben habe. Entsprechend bestehe das „Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs“ unvermindert fort. Das Gleiche gelte für „eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.“
Lage bleibt volatil
Die Reisewarnungen für Teile Israels, Iran, Kuwait, Jemen, Libanon und Syrien bleiben bestehen. Darüber hinaus gibt es in den Reisehinweisen zu verschiedenen, weiter entfernten Urlaubsländern, an die Deutsche in der Regel mittels Transitverbindungen über Dubai, Abu Dhabi, Muskat, Doha und Co. gelangen, Hinweise seitens des Auswärtigen Amts. So steht etwa in den Sicherheitshinweisen zu Australien: Das Land sei „nicht direkt“ von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. „Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Australien aus.“ Auch hier bestärkt das Auswärtige Amt: „Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil.“ Weitergehende, auch längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs seien entsprechend möglich. Ein ähnlicher Absatz findet sich auch in den Sicherheitshinweisen zu Neuseeland, Japan, China, Vietnam, Thailand, Südkorea, Indien, Sri Lanka, Indonesien, Singapur, Hongkong, Malaysia, den Philippinen, den Malediven und den Seychellen.
Gleichzeitig findet seit Anfang Mai vielerorts wieder der Regelbetrieb im Luftverkehr statt, wie etwa der ADAC berichtet. So habe etwa die Zivilluftfahrtbehörde sämtliche Einschränkungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgehoben. Der Flugverkehr über Drehkreuze wie Abu Dhabi und Dubai findet damit wieder regulär statt. Ähnlich sieht es in Bahrain, Irak, Kuwait und Syrien aus.
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Stornieren, wenn Amt von Reise abrät?
Kurzum, stabil ist die Lage noch lange nicht. Doch was bedeutet das nun für einen geplanten Urlaub in der Region oder einen, der einen Transit über eines der Drehkreuze beinhaltet?
Wird eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts ausgesprochen, können Betroffene in der Regel von einer bereits geplanten Reise zurücktreten. Das gilt für Urlaube im Krisengebiet wie Transits (mehr dazu bei TRAVELBOOK). Die Lage ändert sich jedoch, wenn eine Reisewarnung aufgehoben und „nur noch“ von der Reise abgeraten wird. Laut dem ADAC entfällt mit Aufhebung der Reisewarnung „das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist.“ Der ADAC schreibt: „Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.“
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Regelungen der Reiseveranstalter
Angesichts der weiterhin angespannten Lage in der Region dürfte es aber gerade die Angst sein, die viele Urlauber mindestens zweifeln lässt, ob eine Reise in oder über die Golfstaaten gerade eine gute Idee ist. TRAVELBOOK hat sich angeschaut, wie die einzelnen Reiseveranstalter diese Unsicherheit handhaben.
Dertour
Reiseveranstalter Dertour erklärt auf einer eigenen Sicherheitshinweisseite, wie mit Reisen angesichts der aktuellen Lage in Nahost umgegangen wird. Dort heißt es unter anderem, dass „Umsteigeverbindungen über die Nahost-Drehkreuze (…) wieder möglich“ seien. Zugleich erfordere die aktuelle Lage „weiterhin ein flexibles und angepasstes Vorgehen sowie eine fortlaufende Prüfung der Durchführbarkeit unserer Reisen“. Mit Stand vom 26. Mai 2026 seien Reisen in die Nahost-Gebiete möglich. Davon ausgeschlossen sind jedoch Rundreisen und Wüstencamps bis zum 15. Juni 2026. Ebenfalls bis zu diesem Datum gelten die aktualisierten Umbuchungsregelungen. Demnach können Gäste „Pauschalreisen und Hotelbuchungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien mit Anreisen bis einschließlich 15.6.2026“ kostenlos auf eine gleichwertige Reise umbuchen. Transitreisen über die Nahost-Drehkreuze können hingegen nicht mehr kostenlos umgebucht werden.
Lufthansa-Gruppe
Die Airlines der Lufthansa-Gruppe sind bei ihren Flügen etwas vorsichtiger. Laut eigenen Angaben sind Flüge der Airlines Lufthansa und Swiss von und nach Dubai bis einschließlich 13. September 2026 ausgesetzt. Hier werden „betriebliche Gründe“ angeführt. Gestrichen sind zudem bis zum 24. Oktober sämtliche Flüge der Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines nach Teheran (Iran), Abu Dhabi (VAE), Amman (Jordanien), Beirut (Libanon), Riad und Dammam (Saudi-Arabien), Erbil (Kurdistan, Irak) und Maskat (Oman).
Von und zum Flughafen Tel Aviv-Ben Gurion in Israel sollen ab Juni wieder Flüge der Lufthansa-Gruppe starten. Diese beabsichtigt man schrittweise wieder aufzunehmen, den Anfang macht Austrian Airlines. Swiss und Lufthansa sollen ab Juli folgen, Brussels Airlines erst zum 24. Oktober.
Reisende, die bereits einen Flug gebucht haben, können diesen auf ein späteres Datum umbuchen oder sie bekommen das Geld vollständig zurückerstattet.
Qatar Airways
Die katarische Fluggesellschaft Qatar Airways erklärt in ihren Travel Alerts, ihr internationales Flugnetz werde ab dem 16. Juni mehr als 160 Ziele bedienen. Für Tickets, die bis zum 15. Mai gebucht worden seien und zwischen dem 28. Februar und 15. September stattfinden sollen, gelte ein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen von Qatar durchgeführten Flug bis zum 31. Oktober. Außerdem gelte für diese Tickets die „Rückerstattung des ungenutzten Ticketwertes“ innerhalb der Standardtarifbestimmungen.
Für alle, die ihre Tickets ab dem 16. Mai gebucht haben, gelten die regulären Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Buchungen, die „betroffen“ seien, könnten um bis zu 14 Tage vor oder nach dem geplanten Datum kostenfrei geändert werden.
In einer Mitteilung vom 21. Mai teilte die Fluggesellschaft mit, Passagiere, die von Störungen betroffen seien, würden weiterhin unterstützt und alle, die in Doha gestrandet seien, untergebracht.
Emirates
Bei der aus Dubai operierenden Airline Emirates heißt es (Stand: 22. Mai 2026): „Falls Ihre Reisepläne betroffen sind, bemühen wir uns, Sie auf den nächstmöglichen Emirates-Flug umzubuchen.“ Das gelte zumindest „für die meisten betroffenen Tickets.“
Darüber hinaus dürfen „Kunden, die Flüge ab dem 2. April buchen“ kostenlose Umbuchungsoptionen nutzen. Diese müssen jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets liegen. Ist der umgebuchte Flug teurer, müsse die Differenz bezahlt werden.
Eurowings Holidays
Der Veranstalter Eurowings Holidays verweist nicht explizit auf die Nahostkrise, wirbt aktuell jedoch mit sehr kurzfristigen Umbuchungs- und Stornierungsoptionen. So können Kunden bereits gebuchte Reisen bis zu 14 Tage vor Reisebeginn kostenlos stornieren oder umbuchen.
Weitere Reiseveranstalter
Bei vielen anderen Reiseveranstaltern, darunter Fluggesellschaften, Pauschalreisen und Kreuzfahrten, gelten keine gesonderten Regelungen mehr. Stattdessen gelten die regulären Umbuchungskonditionen. Wer eine geplante Reise angesichts der aktuellen Sicherheitslage lieber verschieben möchte, sollte sich direkt an seinen Veranstalter wenden – und auf Kulanz hoffen.