16. Oktober 2026, 15:51 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Unsere Autorin ist regelmäßige und leidgeprüfte Bahnfahrerin. Wie viele Stunden Verspätung sie bereits erlebt hat und wie viele ihrer gebuchten Verbindungen ausgefallen sind, kann sie längst nicht mehr sagen. Doch was sie jetzt so richtig ärgert, ist der jüngste Streich der Deutschen Bahn: ein bundesweites Alkoholverbot an allen Bahnhöfen. Ihrer Meinung nach geht das entschieden zu weit.
„Wir entschuldigen uns für die entstandene Verspätung und die Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen trotz allem noch eine angenehme Weiterreise.“ Das ist es, was Fahrgäste zu hören bekommen, wenn ihr Zug mal wieder reichlich verspätet an einem Bahnhof angekommen ist. Dass diese Formulierung schon allein deshalb nicht passend ist, weil man sich nicht selbst entschuldigen, sondern lediglich um Entschuldigung bitten kann, sei einmal dahingestellt.
Würde die Deutsche Bahn ihre Fahrgäste für die entstandenen Unannehmlichkeiten wenigstens angemessen entschädigen – und das, ohne ihnen dafür einen bürokratischen Aufwand aufzubürden –, wäre mein Ärger vielleicht schon etwas besänftigt. Aber nun ist es, wie es ist. An den altbekannten Problemen im Fernverkehr hat sich zuletzt jedenfalls wenig geändert: Züge fallen aus, Verspätungen sind an der Tagesordnung, und so weiter.
Aber etwas hat sich doch getan, wenn auch nicht auf den Schienen. Die Deutsche Bahn hat ein neues, bundesweit geltendes Alkoholverbot an ihren Bahnhöfen eingeführt. Damit verbietet sie ihren Fahrgästen (bzw. solchen, die es gern wären), sich das zähe Warten auf den Zug ein wenig angenehmer zu gestalten. Dabei geht es wohlgemerkt nicht nur darum, dass sich niemand hemmungslos betrinken soll – nicht einmal ein einzelnes Bier ist erlaubt. Das finde ich schlichtweg nicht in Ordnung.
Deshalb verbietet die DB Alkohol an ihren Bahnhöfen
Die Regel beruht auf dem Hausrecht der DB. Als Grund gibt das Unternehmen schwere Übergriffe auf Bahnmitarbeiter an, über die Sie in dieser DB-Veröffentlichung nähere Informationen finden. Laut Bundesinnenministerium wurden 2025 insgesamt 27.818 Gewaltdelikte im Zusammenhang mit Bahnhöfen und Zügen registriert.
Durch ein einheitliches Verbot möchte die DB nun verhindern, dass sich in alkoholisiertem Zustand Konflikte verschärfen könnten und Hemmschwellen sinken. Auch beobachte die Bahn nach eigener Aussage an Stationen mit bereits bestehendem Alkoholverbot weniger Konflikte. Die Maßnahme soll zudem für weniger Müll und Belästigung sorgen.
Ist Alkohol wirklich ein Treiber für Übergriffe?
Ich bin die Letzte, die Übergriffe auf das Personal verharmlosen möchte. Aber ich darf anmerken, dass es keine Belege dafür gibt, welcher Anteil der Sicherheitsbedrohungen alkoholbedingt waren und wie viel ein Verbot des Trinkens in Bahnhöfen tatsächlich verhindert. Auch die Zahlen des Bundesinnenministeriums sind zwar erschreckend – die Statistik schlüsselt aber nicht auf, wie auch „Tagesschau“ bereits vor Monaten anmerkte, als das bundesweite Alkoholverbot erst angekündigt war, wie viele der Angriffe unter Alkoholeinfluss begangen wurden
Alkohol kann bereits vorhandene Aggressionstendenzen verstärken. Es gibt wissenschaftliche Modelle, die diese psychologische und neurobiologische Wirkung belegen. Eine Studie an der Charité ist ein Beispiel hierfür. Diese zeigt jedoch auch, dass Alkohol keine Aggression „aus dem Nichts“ erzeugt. Vielmehr schwächt er die Kontrollmechanismen des Gehirns und verzerrt die Wahrnehmung. Nur ein kleiner Anteil aller Alkoholkonsumenten neigt demnach tatsächlich zu Gewalt.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich sehe Alkohol keineswegs unkritisch, natürlich auch nicht im Zusammenhang mit Bahnreisen. Zumal ich selbst schon erlebt habe, wie unangenehm eine solche Situation werden kann. Im Bordrestaurant fühlte ich mich durch einen anderen Fahrgast, der vor Ort und anscheinend bereits vorher reichlich Alkohol konsumiert hatte, zunehmend bedroht. In den Zügen wird durchaus Alkohol ausgeschenkt – in dem Fall, von dem ich berichtete, sehr großzügig. Ein generelles (Be-)Trinkverbot gibt es dort nicht. Auf meine damalige Nachfrage bei der Deutschen Bahn erfuhr ich, dass man sich „in Ausnahmefällen“ das Recht vorbehalte, Reisenden den Ausschank weiteren Alkohols zu verweigern. Wann es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt? Ermessenssache.
Folgendes ist meiner Meinung nach beim Alkoholverbot an Bahnhöfen übrigens etwas widersprüchlich: Alkohol kann man dort oft weiterhin kaufen. Nur trinken darf man das erworbene Bier oder den Wein nicht mehr am Bahnhof.
Ab sofort gilt Alkoholverbot an Bahnhöfen – was Reisende wissen müssen
Darf man sich in der Bahn eigentlich betrinken?
Wenn mich ein Glas entspannt, ist das doch meine Sache
Also ich möchte Alkohol nicht verherrlichen. Und doch gebe ich gern zu, dass ich im Feierabend gern mal ein Gläschen trinke. In meinem Fall ist es tendenziell Wein, aber ich möchte auch den Begriff „Feierabendbier“ einwerfen, der doch zumindest aussagt, dass ein alkoholisches Getränk für viele Menschen eine entspannende Belohnung am Ende des Arbeitstags darstellen kann. Dass die Bahn mir – und auch allen Feierabendbiertrinkern – diesen moderaten Genuss absprechen will, ist eine Frechheit.
Und noch etwas. Ich reise zwar recht häufig, aber nicht wirklich gern. Jede Reise bedeutet für mich ein gewisses Maß an Stress. Verspätet sich der Zug, fängt es in meinem Kopf an zu rattern: Kommt er überhaupt noch? Werde ich irgendwo stranden? Vielleicht sind diese Sorgen irrational, doch für mich macht sie das nicht weniger real und quälend.
Nun kann man darüber streiten, ob Alkohol das geeignete Mittel ist, um Stress oder Ärger zu bewältigen. Fakt ist aber, dass er kurzfristig zumindest oberflächlich die Nerven beruhigen kann. Ob man diese Wirkung für sich nutzen möchte, sollte doch jedem selbst überlassen bleiben.
Die DB will mir das also verbieten. Man könnte vielleicht einwenden, ich wolle mir die Situation schön trinken. Und wenn schon. Die Bahn hat die Misere selbst mitzuverantworten. Im Zweifel sitze ich am Bahnsteig, in zögerlicher Erwartung auf einen Zug, der wegen technischer Probleme oder verspäteten Personals oder was auch immer auf sich warten lässt, und der im weiteren Reiseverlauf – sollte es dazu überhaupt kommen – wahrscheinlich das eine oder andere Mal „außerplanmäßig zum Halten“ kommen wird.
Bessergestellten schenkt die DB weiterhin Alkohol aus
Erwähnenswert ist vielleicht auch, dass es doch einen Bereich gibt, der eine Ausnahme von der Regel darstellt. Die DB schenkt in ihren Premium-Lounges nämlich weiterhin Alkohol aus, sogar kostenlos. So steht es auch nach der Einführung des offiziellen Alkoholverbots noch in der eigenen Leistungsbeschreibung.
Der Zugang zu dieser Premium-Lounge ist, der Name verrät es, exklusiv und nur ausgewählten Fahrgästen gestattet: Personen mit Platinstatus, einer BahnCard 100 erster Klasse (kostet rund 8000 Euro pro Jahr) oder einmalig auch Fahrgästen mit Flexpreis-Ticket erster Klasse. Alle anderen Fahrgäste dürfen sich nüchtern darüber aufregen, warum ihr Zug mal wieder nicht fährt.
Zusammenfassend hätte die Bahn ihre Mühen vielleicht besser darauf verwendet, dafür zu sorgen, dass ihre Beförderung zuverlässig funktioniert, anstatt ein offizielles Verbot zu etablieren, das ihren Fahrgästen am Gleis vorschreibt, wie sie das Warten zu ertragen haben.