Schon seit 2007 gilt Rauchverbot bei der Deutschen Bahn. Aber was passiert eigentlich, wenn jemand beim Rauchen erwischt wird? Wie hoch sind die Strafen – und ist Rauchen auf der Zugtoilette in Ordnung? TRAVELBOOK hat bei der Deutschen Bahn nachgefragt.
Es gibt zwar noch einige Aschenbecher, aber die graue Masse darin ist keine Asche mehr, sondern Staub. Denn seit 2007 ist es in allen Zügen der Deutschen Bahn verboten zu rauchen. Auch für die Passagiere der ersten Klasse gibt es keine Ausnahme. Alle DB-Züge sind grundsätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet. Auf TRAVELBOOK-Nachfrage, ob das auch auf die Bordtoiletten, zutrifft, sagt die Deutsche Bahn: „Rauchmelder sind in allen Bereichen der Züge installiert.“ Wer also glaubt, er könne friedlich auf der Toilette qualmen, liegt falsch. Denn die Sprecherin sagt weiter: „Auch auf unseren Toiletten gilt das Rauchverbot.“
„Sollte ein Rauchmelder ausgelöst werden, gehen die Bordservicemitarbeitenden zur Brandabwehr stets an den vermeintlichen Brandherd. Wurde der Brandmelder aufgrund der Nichtbeachtung des Rauchverbotes ausgelöst, wird dies gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn als ‚Missbrauch von Nothilfemitteln‘ ausgelegt und mit 200 Euro geahndet“, so die Sprecherin.
Außerdem ist der Raucher nicht davor gefeit, seine Reise abbrechen zu müssen. Denn: „Sollte ein Fahrgast nach mehrfacher Aufforderung das Rauchen nicht einstellen, kann das Zugbegleitpersonal von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast von der Fahrt ausschließen“, sagt die Sprecherin weiter. „Dann müsste der Fahrgast den Zug am nächsten Bahnhof verlassen und hätte kein Anrecht auf eine kostenfreie Weiterfahrt im nächsten Zug.“
Zudem macht sich der Raucher des Hausfriedensbruchs schuldig. Denn schon mit dem Anzünden der Zigarette wird gegen die Hausordnung der Bahn verstoßen. Im Extremfall könnten Raucher also von der Bahn angezeigt werden. Übrigens sind auch Raucher von E-Zigaretten betroffen: Das Rauchverbot schließt elektronische Glimmstängel mit ein.
Verwarnung reicht meistens
Allerdings handelt es sich bei Klage und Fahrtausschluss um absolute Ausnahmen. Denn Grundsätzlich bemüht man sich um Deeskalation. So hat man bei der Bahn zumindest Verständnis für die Süchtigen. Wenn ein besonders stark Nikotin-Abhängiger nicht widerstehen kann und vom Bordpersonal beim Paffen erwischt wird, passiert laut einer Bahn-Sprecherin erst mal gar nichts. „Für den Fall, dass ein Fahrgast rauchend im Zug angetroffen wird, weisen unsere Mitarbeitenden den Fahrgast auf das Rauchverbot im gesamten Zug hin. In der Regel reicht das aus und der Fahrgast unterlässt das Rauchen“, sagt die Sprecherin.
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