25. März 2026, 10:40 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Pünktlich zum Start der Osterferien zieht es wieder tausende Urlauber an die Ostsee – doch ausgerechnet jetzt treten neue, deutlich strengere Regeln in Kraft. Während Strandspaziergänge und Badeausflüge weiterhin möglich bleiben, verändern die Vorschriften auf dem Wasser vieles. Wer die neuen Schutzgebiete nicht kennt, riskiert Einschränkungen – und im Zweifel sogar ein Bußgeld. Die neuen Verbote an der Ostsee im Überblick.
Zeitgleich mit dem Beginn der Ferien gelten neue Vorgaben in Schleswig-Holstein. Betroffen sind laut BILD drei ausgewiesene Meeresschutzflächen: die Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht, die Ostseefläche Geltinger Bucht bis zur Schleimündung sowie die Ostseefläche westlich von Fehmarn. Teile dieser Zonen liegen unweit von bekannten Urlaubsorten wie Heiligenhafen.
Für Urlauber an Land gibt es zunächst Entwarnung: Klassische Strandaktivitäten bleiben weiterhin erlaubt. Einschränkungen betreffen vor allem die Nutzung der Gewässer.
Strenge Verbote auf der Ostsee
In den neuen Schutzgebieten der Ostsee gelten klare Verbote. Untersagt sind künftig unter anderem Fischerei, Jagd, Rohstoffabbau sowie bauliche Eingriffe oder Veränderungen am Meeresboden. Ebenso dürfen weder Tiere noch Pflanzen entnommen, beschädigt oder gestört werden.
Besonders relevant für Freizeitangler: Das Angeln vom Boot aus ist in diesen Zonen nicht mehr erlaubt. Möglich bleibt hingegen das Angeln vom Ufer aus oder im Wasser stehend mit der Handangel. Auch Baden, Schwimmen und Tauchen – selbst mit Sauerstoffgerät und Lampe – sind weiterhin gestattet.
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Weitere Einschränkungen ab Herbst geplant
Zusätzliche Maßnahmen sind bereits vorgesehen, treten jedoch erst später in Kraft. Geplant ist, dass in den Wintermonaten von Anfang November bis Ende März bestimmte Rastgebiete von Seevögeln nicht mehr mit Wasserfahrzeugen oder Wassersportgeräten befahren werden dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für Wasserrettung und Sicherheitskräfte.
Darüber hinaus ist eine ganzjährige Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Wasser vorgesehen, um die Lärmbelastung für Tiere zu reduzieren. Über die endgültige Umsetzung entscheidet jedoch noch der Bund, während Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag vorbereitet.
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. So gilt etwa das verbotene Angeln vom Boot als Ordnungswidrigkeit. Ob und wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Verstoßes ab.
Regierung setzt auf langfristigen Schutz der Ostsee
Die Landesregierung verfolgt mit den Maßnahmen ein größeres Ziel. Umweltminister Tobias Goldschmidt erklärt: „Wir Menschen sind Teil der Natur und leben von ihr. Dass wir dabei oft auch Schaden anrichten, sehen wir in unserer Ostsee deutlich. Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen. Hier können Pflanzen und Tiere buchstäblich aufatmen.“
Die neuen Schutzgebiete sind Teil des „Aktionsplan Ostseeschutz“. Bis zum Jahr 2030 sollen 12,5 Prozent der Ostsee unter strengen Schutz gestellt werden. Nach der Ausweisung der drei neuen Gebiete liegt der Anteil aktuell bei 7,56 Prozent.