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Neues Tool vom Europäischen Verbraucherzentrum

So einfach können Flugreisende ihre Rechte prüfen

Flugreisende Rechte
Mit nur wenigen Klicks können Reisende herausfinden, welche Rechte sie bei Flugausfällen oder anderen Problemen sie haben Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

21. Juli 2025, 17:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Flug hat Verspätung oder wurde gecancelt, der Koffer ist kaputt oder ganz verloren gegangen: Flugreisende können mit nur wenigen Klicks herausfinden, welche Rechte sie haben.

Ein geplatzter Flug, verlorenes Gepäck oder stundenlanges Warten am Gate – solche Reisepannen können nicht nur Nerven kosten, sondern auch Geld. Was viele aber nicht wissen: In der EU haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 Euro. Dank digitaler Helfer kann man diese Rechte deutlich einfacher durchsetzen.

Schnelle Hilfe vom Europäischen Verbraucherzentrum

Wer sich nach Flugärger einen Überblick über seine Ansprüche verschaffen möchte, findet beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ein neues, hilfreiches Online-Tool. Das interaktive Angebot wurde pünktlich zur Sommerreisezeit erweitert. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte prüfen – etwa bei Flugausfällen, Verspätungen oder Gepäckverlust.

Das Tool bietet eine leicht verständliche Übersicht zu den individuellen Ansprüchen und zeigt, worauf es bei der Durchsetzung ankommt. Ergänzend unterstützt ein praktischer Musterbriefgenerator, mit dem sich ein Anschreiben an die Airline schnell erstellen lässt.

Um die Kommunikation mit der Fluggesellschaft zu erleichtern, stellt das EVZ zudem eine Liste mit direkten Links zu den Online-Kontaktformularen vieler europäischer Airlines bereit.

Alternative Anlaufstellen und Schlichtungsoptionen

Neben dem EVZ bieten auch andere Stellen Unterstützung. So stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine kostenlose App zur Verfügung, mit der Reisende ihre Rechte bei Flugproblemen prüfen und direkt gegenüber der Airline geltend machen können. Eine weitere kostenfreie Möglichkeit ist das Fluggastrechte-Onlineportal des Bundesjustizministeriums.

Wenn trotz aller Bemühungen bei der Fluggesellschaft keine Reaktion erfolgt, können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden, um ihre Rechte durchzusetzen. Die Antragstellung ist ebenfalls online und kostenlos möglich.

Auch interessant: Flug verpasst wegen Schlange – Passagier ist selbst schuld!

Portale erhalten Provision

Wer den Aufwand scheut, sich selbst mit der Airline auseinanderzusetzen, kann Fluggastrechte-Portale beauftragen. Diese Legal-Tech-Anbieter prüfen zunächst kostenlos, ob ein Anspruch besteht. Wird anschließend eine Entschädigung durchgesetzt, fällt für den Nutzer eine Provision von bis zu 40 Prozent an.

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EU-Verordnung über Fluggastrechte

Die Basis für Entschädigungsansprüche bildet eine EU-Verordnung. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island starten. Bei Landungen aus Drittländern greift sie nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in einem dieser Länder hat. Für Großbritannien gilt seit dem Brexit eine eigene, inhaltlich identische Regelung.

Mit Material von dpa

Themen News

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