Zum Inhalt springen
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Bereit zu reisen Reiseimpfungen Alle Themen
TRAVELBOOK-Umfrage

10 Prozent wissen nicht, ob sie diese wichtige Reiseimpfung haben

Für manche Reiseländer braucht man bestimmte Impfungen
Für manche Reiseländer braucht man bestimmte Impfungen Foto: Getty Images
Artikel teilen
Angelika Pickardt
Katharina Regenthal
, Katharina Regenthal

7. August 2025, 17:09 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Zum Schutz vor bestimmten Krankheiten werden für einige Reiseländer entsprechende Impfungen empfohlen. Ganz vorn mit dabei ist häufig auch die Impfung gegen Hepatitis A oder B. Doch eine TRAVELBOOK-Umfrage zeigt jetzt: Viele wissen gar nicht, ob sie dagegen überhaupt geimpft sind.

Sind bestimmte Lebensmittel etwa mit Hepatitis-A-Viren belastet, droht Reisenden bei einer fehlenden Impfung eine Leberentzündung. Es gibt also bestimmte Speisen, bei denen man im Urlaub besser vorsichtig sein sollte. Bereits im Vorfeld kann man sich allerdings dank einer Impfung schützen. Doch eine aktuelle TRAVELBOOK-Umfrage zeigt, dass fast zehn Prozent gar nicht wissen, ob sie überhaupt gegen Hepatitis A oder B geimpft sind.

Mehr als 7000 Leser haben an der Befragung teilgenommen. 51 Prozent der Befragten gaben dabei an, gegen Hepatitis A und B geimpft zu sein. 22 Prozent erklärten, dass sie weder gegen das eine noch gegen das andere geimpft sind – und fast zehn Prozent wissen gar nicht, ob sie überhaupt eine Hepatitis-A- oder B-Impfung haben.

Im Urlaub gehört es für viele allerdings dazu, lokale Spezialitäten zu probieren und sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Doch Vorsicht: Manche Lebensmittel und Speisen können verunreinigt sein und durch den Verzehr zum Überträger von Hepatitis-A-Viren werden. Welche Speisen vermieden werden sollten und wann eine Impfung empfohlen wird, lesen Sie hier.

Diese Lebensmittel können Hepatitis A übertragen

Bei Hepatis A handelt es sich um eine Entzündung der Leber, die durch Viren hervorgerufen wird. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat auf der Website infektionsschutz.de wichtige Informationen zu der Infektionskrankheit zusammengefasst. Eine Ansteckung kann demnach zum einen bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch erfolgen. Aber auch eine Übertragung über Nahrungsmittel und Wasser ist möglich. „Zum Beispiel können Salate und Gemüse, die mit Fäkalien gedüngt wurden, oder Meeresfrüchte wie Muscheln oder Austern mit Erregern belastet sein“, schreibt die BZgA. Zudem können die Erreger auch durch ungewaschene Hände an Nahrungsmittel gelangen. Verunreinigtes Trink- oder Badewasser können ebenfalls eine Ansteckungsquelle sein.

In welchen Ländern kommt Hepatitis A vor?

Vor allem in Ländern mit niedrigeren Hygienestandards kommt das Hepatitis-A-Virus häufiger vor. Das gilt insbesondere an Orten mit schlechten sanitären Bedingungen und unzureichenden Trinkwasserkontrollen. Laut der Website Tropeninstitut.de ist das Virus vor allem in süd- und osteuropäischen Ländern, Afrika, Asien, Süd- und Mittelamerika weitverbreitet. „Das Infektionsrisiko in diesen Ländern liegt bei 1:500 pro Monat Aufenthalt“, heißt es dort. Erfolgt die Ansteckung im Ausland, spricht man von der sogenannten Reise-Hepatitis. Da zwischen einer Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit im Durchschnitt vier Wochen liegen, bemerken viele Infizierte erst nach der Rückkehr von einer Reise die ersten Symptome.

Hepatitis A Lebensmittel
In manchen Urlaubsländern sollte man bei bestimmten Lebensmitteln vorsichtig sein Foto: Getty Images

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Wer vorhat, in eine Region zu reisen, in der Hepatitis A verbreitet ist, sollte sich vorher gegen die Krankheit impfen lassen. Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) empfiehlt die Impfung für alle „Reisen in Länder mit nicht verlässlich sicherem Hygienestandard unabhängig vom Reisestil“. Bereits zwei Wochen nach der ersten Dosis geht man von einem vermutlich mehrjährigen Schutz aus. Die zweite Dosis folgt frühestens sechs Monate später. Bei rechtzeitiger Gabe nach dem Kontakt mit dem Virus kann eine Hepatitis-A-Impfung eine Erkrankung ebenfalls noch effektiv verhindern.

Unabhängig von der Impfung sollte man auf Reisen in Gebiete, in denen Hepatitis A verbreitet ist, auf eine sorgfältige Hände- und Sanitärhygiene sowie auf eine gute Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten. Die BZgA und www.bereit-zu-reisen.de geben hierzu folgende Empfehlungen:

  • Verzichten Sie auf rohe Salate und rohe Säfte.
  • Trinken Sie abgepacktes oder abgekochtes Wasser.
  • Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken.
  • Verzehren Sie möglichst Lebensmittel, die ausreichend erhitzt wurden.
  • Roh zu verzehrendes Obst oder Gemüse sollte frisch geschält werden.
  • Verzichten Sie auf Milchprodukte sowie Speiseeis

Auch interessant: »Ohne diese Impfung sollte man Flüge in die USA verschieben

Mehr zum Thema

Auf welche Symptome sollte ich nach einer Reise achten?

Erste Anzeichen einer Erkrankung sind laut BzGA Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl und gelegentlich erhöhte Temperatur. Es könne zudem „zu einer Gelbsucht mit Gelbfärbung von Haut und Bindehaut, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl und starkem Juckreiz der Haut kommen“. Bis zur Genesung sollte man den Kontakt zu anderen Menschen möglichst meiden. „Die Ansteckungsgefahr ist ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten von Krankheitszeichen am höchsten“, schreibt die BZgA.

Auch importierte Lebensmittel können Hepatitis A übertragen

Auch nach Deutschland importierte Lebensmittel, die in Gebieten hergestellt werden, in denen Hepatitis A weitverbreitet ist, konnten in den vergangenen Jahren vermehrt als Auslöser von Hepatitis-A-Erkrankungen identifiziert werden. „Beispiele sind gefrorene Beeren und daraus hergestellte Smoothies, Kuchen oder Desserts, sowie getrocknete Datteln und Tomaten“, so das BZgA.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.