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„Stiftung Warentest“ warnt

Auf diesen Trick sollte man beim Buchen eines Hotelzimmers nicht reinfallen

Hotelzimmer buchen
Beim Buchen eines Hotelzimmers sollte man nicht vorschnell handeln Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

5. August 2025, 13:01 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Online-Buchungsportale wie Booking.com, Expedia oder Trivago versprechen schnellen Überblick und bequeme Reservierung – doch wer automatisch vom günstigsten Preis ausgeht, könnte zu viel zahlen. Die „Stiftung Warentest“ hat untersucht, warum es sich lohnen kann, beim Buchen eines Hotelzimmers genauer hinzusehen.

Obwohl Buchungsplattformen die Hotelsuche vereinfachen, garantieren sie nicht immer den besten Preis. Laut „Stiftung Warentest“ sollten Reisende den Zimmerpreis auch direkt beim Hotel prüfen – entweder auf dessen Website oder telefonisch. Oft ergibt sich dort ein besseres Angebot: „Womöglich kostet das Wunschzimmer noch weniger, wenn man es dort bucht.“

Irreführende Hinweise zur Verfügbarkeit

Bei der Buchung über Onlineportale stoßen Nutzer regelmäßig auf Eilmeldungen wie „Nur noch ein Zimmer zu diesem Preis verfügbar“ oder „Viele andere Nutzer schauen sich dieses Angebot auch gerade an“. Solche Hinweise sollen Buchende unter Druck setzen. Die „Stiftung Warentest“ rät, sich davon nicht verunsichern zu lassen und ruhig zu bleiben.

Ist ein Hotelzimmer auf einem Portal als ausgebucht gekennzeichnet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es wirklich keine freien Zimmer mehr gibt. Es kann sein, dass das jeweilige Portal nur Zugriff auf ein begrenztes Zimmerkontingent hat. Daher empfiehlt es sich, auf anderen Plattformen weiterzusuchen oder direkt beim Hotel nachzufragen – gelegentlich ergibt sich dadurch doch noch eine Buchungsmöglichkeit. Mitunter haben Portale nur bestimmte Zimmerkontingente eines Hotels im Angebot.

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Hotelzimmer besser filtern und besser buchen

Um das passende Angebot zu finden, lohnt es sich auch, die Suchergebnisse gezielt zu sortieren. Wer etwa nach Preis oder Bewertung filtert, erhält relevantere Treffer. Denn die Reihenfolge der Vorschläge basiert häufig nicht auf objektiven Kriterien. Bei Booking.com etwa heißt es transparent: „Die für Buchungen gezahlte Kommission und andere Faktoren können das Ranking einer Unterkunft beeinflussen.“

Klagewelle gegen Booking.com

Booking.com ist der mit Abstand größte Anbieter für Hotelvermittlungen in Europa. Doch der Marktführer steht unter Druck: Mehr als 10.000 Hotels haben eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie fordern Schadenersatz für sogenannte Bestpreisklauseln, durch die sie ihre Zimmer außerhalb des Portals – etwa auf der eigenen Website – nicht günstiger anbieten durften.

2024 wurden diese Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum abgeschafft, nachdem das EU-Digitalgesetz Digital Markets Act (DMA) in Kraft trat. Die klagenden Hotels fordern nun eine Entschädigung für den Zeitraum von 2004 bis 2024.

Mit Material von dpa

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