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Was Sie beim Thema Organspende im Ausland beachten müssen

Im Ausland gelten mitunter andere Organspende-Regelungen
Vor einer Reise ins Ausland sollten Sie sich über die Organspende-Regelungen informieren Foto: dpa picture alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

3. Dezember 2018, 8:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Im Ausland kann es passieren, dass verstorbene Urlauber zu Organspendern werden, obwohl sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich erlaubt hatten. Manche Länder setzen bei der Organspende auf das Widerspruchsprinzip – unabhängig von der Herkunft des Verstorbenen.

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In manchen europäischen Ländern gilt Widerspruchslösung

In Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Slowenien, Belgien und Schweden zum Beispiel gilt die Widerspruchslösung: Dort kann jeder zum Organspender werden, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, zum Beispiel durch einen Eintrag in einem zentralen Register.

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Im Ausland gilt das Landesgesetz zur Organspende

Im Ausland gilt nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das jeweilige Landesgesetz zur Organspende, und zwar unabhängig von der Nationalität eines verstorbenen Menschen. Stirbt also ein deutscher Urlauber zum Beispiel auf der Skipiste oder bei einem Verkehrsunfall im Ausland, werde er nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt.

Eine Willensbekundung bei sich zu führen, ist für Touristen nach Einschätzung der BZgA daher sinnvoll. In einigen Ländern kann man sich auch in ein Widerspruchsregister eintragen lassen. Der deutsche Organspendeausweis werde grundsätzlich auch im Ausland als Willensbekundung verstanden. Es biete sich an, vor der Reise den Ausweis in der Sprache des Ziellandes auszufüllen und mitzunehmen. Die BZgA bietet den deutschen Ausweis online in 28 Sprachen an.

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