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Insolvenz bei Fluggesellschaften

Was passiert mit meinem Flug, wenn die Airline pleite ist?

Air-berlin-Check-in in Berlin Tegel
Wenn eine Airline pleite geht, sind die Kunden in vielen Fällen gleich doppelt geschädigt. Bei Air Berlin soll der Flugbetrieb trotz Insolvenz dennoch normal weitergeführt werden Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

14.12.2017, 09:46 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Sie haben einen Flug gebucht – und kurz vor Antritt der Reise meldet die Airline Insolvenz an. Was dann? TRAVELBOOK sprach mit einer Expertin.

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Doch ausgerechnet in der Haupturlaubszeit passierte genau das: Air Berlin meldete Insolvenz an. Und kurz vor Weihnachten folgte die Tochtergesellschaft Niki. Was können Betroffene, die mitten im Urlaub von der Pleite überrascht wurden oder Flugtickets der Pleite-Airline haben, tun? TRAVELBOOK hat Eva Klaar, Beraterin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Berlin, gefragt.

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Wenig Hoffnung auf Erstattung

Zunächst einmal wird ein Insolvenzverwalter versuchen, den „bei genügender Insolvenzmasse den Flugbetrieb so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, so Eva Klaar zu TRAVELBOOK, doch wenn das nicht mehr möglich sei, „ist der gezahlte Ticketpreis leider verloren“. Hieße: Viele betroffene Urlauber müssen ihren Heimflug neu buchen und bezahlen.

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Ist es sinnvoll, sein Ticket zu stornieren?

Eva Klaar weist darauf hin, dass sich durch die Anmeldung des Insolvenzverfahrens und durch die Unsicherheit, ob ein Flug tatsächlich stattfindet oder nicht, kein besonderes Stornorecht ergibt. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Das hängt von dem gebuchten Tarif ab.

Auch Rechtsanwalt Degott sagt zum Thema Stornierung: „Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.“ Denn für ein Ersatzticket entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherheit, ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetzen können. „Eine Stornierung ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich“, sagt Degott. Kunden sollten lieber genau beobachten, wie sich die Lage entwickelt.

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Spezial-Fall: Codesharing-Flüge

Im Fall einer Airline-Pleite haben die Kunden bessere Chancen bei Flügen mit sogenanntem Codesharing. Ein Beispiel: Der Fluggast hat bei Gesellschaft X gebucht, der Flug sollte mit der Partner-Airline Y durchgeführt werden – die aber insolvent ist.

„Hat man einen Codeshare-Flug gebucht, ist die Fluggesellschaft, bei der der Flug gebucht worden ist, Vertragspartner“, erläutert Klaar. „Muss nun eine Fluggesellschaft, die eine Teilstrecke ausführen soll, Insolvenz beantragen, hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Beförderungsleistung wie vereinbart erbracht wird. Wird der Flug nicht durchgeführt, muss der Ticketpreis erstattet werden.“

Und was passiert, wenn der Reisende bei Fluglinie X bucht, die Partner-Airline Y den Flug im Rahmen des Codesharings ausführt und X pleite geht? Dann ist es zweifelhaft, ob der Fluggast die Reise noch antreten kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auch fraglich, ob der Ticketpreis erstattet wird. Grundsätzlich wird aber von allen Seiten versucht, eine Lösung für den Kunden zu finden, was aber nicht immer gewährleistet werden kann.

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Doppelter Schaden für Urlauber

In vielen Fällen ist der Urlauber bei einer Involvenz der Airline der doppelt Geschädigte. Denn zum vielleicht verlorenen Geld kommt hinzu, dass die Reise nicht angetreten werden kann – und wer sich entschließt, kurzfristige einen neuen Flug zu buchen, muss oft einen viel höheren Preis zahlen.

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Verbraucherzentrale fordert Absicherung wie bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen sei der Kunde aber generell abgesichert, so Klaar: „Soll die Insolvenz beantragende Fluggesellschaft im Rahmen einer Pauschalreise die Beförderung erbringen, ist es die Pflicht des Reiseveranstalters als Vertragspartner, die Beförderung sicherzustellen.

Der Reisende braucht sich also keine Sorgen um seinen gezahlten Reisepreis zu machen.“ Der Grund: „Jeder Pauschalreiseveranstalter muss sich gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit absichern, das ist gesetzlich geregelt. Damit ist das Kundengeld sichergestellt. Eine solche Gesetzgebung fordern die Verbraucherzentralen schon seit Langem auch für Fluggesellschaften“, so Eva Klaar zu TRAVELBOOK. Denn für einzeln gebuchte Flugverbindungen gibt eine solche Absicherung wie bei Pauschalreisen bisher nicht.

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