22. August 2019, 10:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Airline Ryanair ist von häufigen Streiks betroffen. Hier erfahren Passagiere der irischen Fluggesellschaft, welche Rechte sie haben, wenn Flüge aufgrund eines Ausstands ausfallen oder verspätet sind.
Steht mir eine Entschädigung zu?
Im Prinzip gilt: Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012 handelt es sich hierbei um höhere Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles unternimmt, was in ihrer Macht steht, um die Folgen des Streiks zu minimieren (Az.: X ZR 146/11).
Allerdings hat sich die Rechtsprechung seit der Entscheidung des obersten deutschen Gerichts weiterentwickelt, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. So entschied der Europäische Gerichtshof im April 2018, dass eine Airline bei einem wilden Streik nur unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könne: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein (Az.: C-195/17).
Auch interessant: Gebührenerhöhung bei Ryanair
Aus der Urteilsbegründung leitet Degott ab, dass Entschädigungen für Passagiere eines regulären Streiks möglich sind, wenn es dabei den Streikenden nicht nur um die Bezahlung, sondern um die Arbeitskonditionen insgesamt ging. Da das oft nicht sofort klar ist, ist es ratsam, vorsorglich Ausgleichszahlungen zu beantragen – am besten schriftlich.
Habe ich Anspruch auf eine Umbuchung?
Ja. Unabhängig davon muss die Airline den Passagieren nun zeitnah eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf andere Transportwege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.
Was ist, wenn ich im Urlaube wegen des Streiks strande?
Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.
Kann ich meinen Rückflug stornieren oder umbuchen?
Von einem Pilotenstreik betroffene Reisende haben nur einen Anspruch auf Umbuchung oder Stornierung der Flüge am tatsächlichen Streiktag – nicht hingegen für spätere Rückflüge. Darauf weist der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten hin. Für Ersatzleistungen und mögliche Ausgleichszahlungen kommen seinen Angaben zufolge nur die Flüge in Betracht, die direkt vom Streik betroffen sind, nicht aber geplante Beförderungen an anderen Tagen – selbst dann, wenn diese unter der gleichen Buchungsnummer laufen.
„Auch wenn es sich um gemeinsam gebuchte Hin- und Rückflüge handelt, es sind getrennte Flüge“, stellt Führich klar. Reisende haben daher keinen Anspruch darauf, kostenfrei von den späteren Rückflügen zurückzutreten, wenn ihr Hinflug annulliert wurde.
Flugausfälle Streik am Flughafen BER und Hamburg am 24. April – Infos für Reisende
Fragen & Antworten Streik bei der Airline – was Passagiere wissen sollten
Was ratsamer ist Was tun, wenn am Flughafen gestreikt wird?
Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?
Vom Streik betroffene Passagiere werden in der Regel von Ryanair per E-Mail oder SMS kontaktiert. Ryanair bietet eine Rückerstattung der Kosten, eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder einen vergleichbaren Ersatzflug an. Das Servicecenter der Airline ist unter der Nummer 0180/667 78 88 erreichbar (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilnetz abweichend).