2. März 2022, 12:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab Donnerstag gelten laut RKI keine Staaten mehr als Hochrisikogebiete. Mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ werden 63 Länder und Regionen von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen. Daraus ergeben sich Erleichterungen für Reiserückkehrer nach Deutschland, insbesondere für Familien mit Kindern. Die Einzelheiten.
Ab Donnerstag (3. März) gelten keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Das gab das RKI am Dienstagabend bekannt. Bei den Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland gibt es somit Erleichterungen besonders für Familien mit Kindern. Das Bundeskabinett billigte entsprechende Änderungen der Einreiseverordnung, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Einreise sollen nur noch Länder gelten, in denen gefährlichere Virusvarianten als Omikron grassieren. Kinder unter zwölf Jahren sollen sich bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer Quarantäne frei testen können, für Kinder unter sechs soll sie für diese Gebiete entfallen.
Übersicht
Reisen für Familien wird leichter
Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte schon bei der Vorstellung der Pläne deutlich gemacht, dass Reisen für Familien leichter werde. Sie sollten im Urlaub aber weiter vorsichtig sein. Bestimmungen würden gelockert, nachdem die Omikron-Welle ihren Zenit überschritten habe. Die Neuregelungen sollen bereits ab Donnerstag greifen, wie das Ministerium erläuterte – zunächst war Freitag angepeilt worden. Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiterhin die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.
Als Hochrisikogebiete sollen künftig nur noch Gebiete eingestuft werden, in denen Varianten mit „besorgniserregenderen Eigenschaften“ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante – etwa mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante, erklärte das Ministerium. Damit sind Gebiete, in denen Omikron vorherrscht, keine Hochrisikogebiete mehr. Es entfallen auch Anmeldepflicht und Absonderungspflicht bei Einreise nach Deutschland.
Kinder können sich freitesten
Für Kinder unter 12 Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden fünf Tage geltenden Quarantäne frei zu testen. Bisher gilt, dass für Kinder unter 6 die Absonderung fünf Tage nach Einreise automatisch endet – aber ohne Möglichkeit, sich früher frei zu testen.
Künftig soll es in der Verordnung nun außerdem heißen: „Bei Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Absonderung.“ Diese Ausnahme solle „der besonderen psychosozialen Belastung von Kindern dieser Altersgruppe“ durch eine Absonderung Rechnung tragen. Laut Ministerium gilt dies aber nicht bei Rückkehr aus „Virusvariantengebieten“. So können weiterhin Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa mit weitreichender Umgehung des Impfschutzes.
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Was sind eigentlich Virusvariantengebiete?
Die Kategorie der Virusvariantengebiete hat im Gegensatz zu der der Hochrisikogebiete weniger mit Inzidenzwerten als viel mehr mit der Form des Coronavirus zu tun. Dabei geht es um Mutationen, vom RKI sogenannten „besorgniserregenden Virusvarianten (variants of concern, VOC)“. Konkret handelt es sich um Varianten, die in Deutschland noch gar nicht oder nur in geringer Anzahl bislang aufgetreten sind. Ein Beispiel ist die Variante B.1.617.2, besser bekannt als Delta-Variante oder die Variante B.1.1.529, die sich derzeit als Omikron-Mutation rasant ausbreitet.
Derzeit stehen keine Länder auf der RKI-Liste der Virusvariantengebiete.
Mit Material von dpa