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Nicht nur für Flugpassagiere

Corona-Testpflicht für alle Reiserückkehrer ab 1. August

Testpflicht Reiserückkehrer
Für Flugreisende gilt sie schon – jetzt kommt die allgemeine Testpflicht für alle Reiserückkehrer Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

30. Juli 2021, 11:36 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Das Ende der Sommerferien rückt näher, und viele Urlauber kommen aus aller Welt nach Deutschland zurück. Die Regierung bereitet eine deutliche Ausweitung von Corona-Testvorgaben vor – und noch weitere Änderungen.

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Neue Regeln für die Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung durch heimkommende Sommerurlauber bremsen. Auf breitere Testpflichten müssen sich nach einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor allem Nicht-Geimpfte einstellen.

Es sei nötig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden.“

Der Referentenentwurf mit Stand von Mittwochabend wurde nach dpa-Informationen mit anderen Ressorts vorabgestimmt, darüber sollte auch noch weiter beraten werden. Er sieht ein Inkrafttreten an diesem Sonntag (1. August) vor. Die Regierung hatte den Starttermin aber zuletzt offen gelassen und auf noch nötige Abstimmungen verwiesen

Corona-Regeln für Reiserückkehrer

Corona-Testpflicht und Nachweispflicht

Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Reiserückkehrer ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit gelten etwa Brasilien und Südafrika als Virusvariantengebiete. Kosten für mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.

Werde ich bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert?

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Gilt die Testpflicht auch für Grenzpendler?

Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

Kategorie „Einfache Risikogebiete“ wird abgeschafft

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Die Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“ mit Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200.

Quarantänepflicht für Reiserückkehrer

Quarantänepflicht für Reiserückkehrer

Aktuell gilt generell für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Quarantänepflicht, die je nach Einstufung des Reiselands variiert. Wer aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich theoretisch für zehn Tage in Quarantäne begeben. Praktisch müssen Reiserückkehrer die Quarantäne aber gar nicht erst antreten, wenn vorab der entsprechende Negativtest im Einreiseportal hochgeladen wird. Passiert das erst nach der Einreise, kann die Quarantäne ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Ungeimpfte, die aus einem Gebiet mit hoher Inzidenz kommen, dürfen sich allerdings erst nach fünf Tagen freitesten.

Reiserückkehrer aus Gebieten mit Virusmutationen müssen unabhängig von der Corona-Testpflicht für 14 Tage in Quarantäne. Die vorgeschriebene Quarantäne kann man mit einem negativen Test nur dann vorzeitig beenden, wenn die Region noch während der Quarantänezeit herabgestuft wird – zu einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet mit hohen Infektionszahlen. Grundsätzlich ist vorzeitiges „Freitesten“ für Einreisende aus Virusvariantengebieten sonst nicht möglich.

Quarantäne bedeutet, dass das Haus oder die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen werden darf. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Isolation. Wer gegen die Quarantäneregeln verstößt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Auch interessant: Beginnt die Quarantäne für Reiserückkehrer bereits am Einreisetag?

Digitale Einreiseanmeldung

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt unabhängig von Corona-Testpflicht und Quarantäne die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Die digitale Anmeldepflicht gilt für Einreisen mit Bahn, Bus, Auto und Flugzeug. Reisende registrieren sich über das Einreiseportal. Dort geben sie an, wo sie sich in den zehn Tagen vor Einreise aufgehalten haben. Das soll das Nachverfolgen der Infektionsketten erleichtern. Außerdem geben sie Name, Adresse, Telefonnummer, Zielort, Einreise-Zeitpunkt und gegebenenfalls die Flugnummer an. Im Infektionsschutzgesetz ist festgehalten, dass man diese Daten angeben muss.

Der Fragebogen wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung, die bei Kontrollen gezeigt werden muss. Wer keine hat oder seine Daten nicht preisgeben will, riskiert eine Strafe.

Auch interessant: Mit „Travel Pass“ soll Fliegen in Corona-Zeiten sicherer werden

Was bedeutet überhaupt Corona-Risikogebiet?

Eine stets aktualisierte Liste der Corona-Risikogebiete gibt das RKI heraus. Wie aktuell die verschiedenen Risikogebiete definiert werden, lesen Sie hier.

Grundsätzlich ist eine Reisewarnung kein Reiseverbot. Die Reisewarnung ist ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes (AA), von einer Reise in ein Land abzusehen.

Auch interessant: Darf mir mein Arbeitgeber verbieten, in ein Corona-Risikogebiet zu reisen?

Mehr zum Thema

Was sollte man generell zum PCR-Test wissen?

Ein negativer PCR-Test bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Abstrichs keine Viren in entsprechender Menge nachgewiesen wurden. Dadurch ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass man sich kurze Zeit vor dem Abstrich noch mit dem Coronavirus angesteckt hat. Und man kann sich natürlich auch nach dem Test jederzeit infizieren.

Zu beachten ist auch: Von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung können beim Sars-CoV-2-Virus ein bis 14 Tage vergehen. Im Mittel fünf bis sechs Tage, erläutert das Portal Infektionsschutz.de, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt.

Wichtig zu wissen: Wer Krankheitszeichen hat, ist ansteckend. Doch ein Übertragungsrisiko besteht den Angaben nach schon zwei Tage vor Auftreten der Symptome. Einen Tag vorher sei es am höchsten. Ein negativer PCR-Test ist somit kein Freifahrtsschein. Wer also Tage danach doch Symptome zeigt, sollte das Gesundheitsamt informieren, sich isolieren und erneut auf das Virus testen lassen.

Themen Coronakrise
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