13. Oktober 2026, 9:47 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Nach schweren Angriffen auf Flughäfen in Saudi-Arabien hat sich die Lage für Reisende deutlich verschärft. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Land, Veranstalter reagieren mit Absagen – und auch für Gläubige, die im Mai 2027 zur Hadsch nach Mekka reisen wollen, stellt sich die Frage, welche Folgen die aktuelle Situation für ihre Pläne hat.
Der Flughafen in Riad ist derzeit bis Samstagnacht geschlossen. Bei einem Angriff auf den internationalen Flughafen der saudischen Hauptstadt wurden am vergangenen Wochenende mindestens zwölf Menschen getötet und mehr als 300 weitere verletzt. Internationale Fluggesellschaften, darunter Lufthansa, hatten bereits zuvor ihre Flüge nach Riad vorerst eingestellt.
Reiseveranstalter sagen Saudi-Arabien-Reisen ab
Wegen des eskalierenden Konflikts zwischen Saudi-Arabien und der mit Iran verbündeten Huthi-Miliz hatte Dertour nach eigenen Angaben bereits vergangene Woche Reisen in das Königreich bis Ende Oktober abgesagt. Der Veranstalter erklärt: „Gäste, die eine Reise nach Saudi-Arabien gebucht hatten, konnten wahlweise umbuchen oder erhielten ihr Geld zurück.“
Derzeit befinden sich nach Angaben des Unternehmens keine Dertour-Gäste in Saudi-Arabien. Auch der Mitbewerber Gebeco hat aktuell keine Kunden dort. Gebeco-Geschäftsführer Thomas Bohlander erklärt: „Bis Ende des Jahres haben wir keine weiteren Abreisen nach Saudi-Arabien“.
Zuletzt steigende Nachfrage nach Saudi-Arabien-Reisen
Erst seit 2019 können Touristen vergleichsweise einfach nach Saudi-Arabien reisen. Damals führte das wegen seiner Menschenrechtslage international kritisierte Königreich Touristenvisa ein und öffnete sich damit auch für Besucher, die weder aus geschäftlichen, familiären noch religiösen Gründen einreisen.
Die Dertour Group nahm Saudi-Arabien 2022 in ihr Reiseprogramm auf und verzeichnet nach eigenen Angaben seitdem eine steigende Nachfrage, insbesondere nach Rundreisen. Das Angebot sei deshalb kontinuierlich erweitert worden.
Der gegenwärtige Nahostkonflikt sorgt laut einer Sprecherin inzwischen für eine gewisse Verunsicherung und Buchungszurückhaltung. Von einem langfristigen Rückgang der Nachfrage geht das Unternehmen bislang jedoch nicht aus.
Anders stellt sich die Situation bei Gebeco dar. Dort ist das Interesse an Reisen nach Saudi-Arabien laut Geschäftsführer Bohlander ohnehin sehr gering. „Wir gehen davon aus, dass die aktuelle Situation die Nachfrage weiter sinken lassen wird.“
Hadsch 2027: Was Pilger bei der Planung beachten sollten
Die nächste Hadsch findet im Mai 2027 statt. Die Pilgerfahrt nach Mekka gehört zu den Säulen des Islam und führt jedes Jahr auch Gläubige aus Deutschland nach Saudi-Arabien.
Da Mekka selbst keinen Flughafen besitzt, reisen viele Pilger zunächst per Flugzeug nach Dschidda. Von dort geht es mit Zug, Bus oder Auto weiter nach Mekka. Für die Hadsch gibt es Reisepakete spezialisierter Veranstalter.
Entscheidend für Pilger ist dabei: Sämtliche Hadsch-Reisen werden über die staatliche Plattform Nusuk reglementiert.
Wer für 2027 bereits eine Pilgerreise gebucht hat und sich angesichts der momentanen Sicherheitslage Sorgen macht, sollte die Reise nicht voreilig stornieren. Stattdessen können Betroffene die weitere Entwicklung beobachten und im Zweifel den Austausch suchen.
Was gilt bei den Veranstaltern für geplante Urlaube in der Golfregion?
Diese Rechte haben Flugreisende bei Umstieg in Krisenregionen
Wann eine kostenlose Stornierung möglich sein kann
Für eine kostenfreie Stornierung unter Berufung auf eine Reisewarnung kommt es darauf an, wie die Gefahrenlage zum Zeitpunkt der geplanten Reise aussieht. Die Gefahr muss bei Reisebeginn noch konkret bestehen oder höchstwahrscheinlich sein. Nach Einschätzung von Reiserechtlern gilt ein Zeitraum von drei bis vier Wochen vor Reisebeginn als vertretbar.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist grundsätzlich kein Reiseverbot. Reiseveranstalter bieten allerdings in aller Regel keine Reisen in Staaten an, für die eine solche Warnung besteht.
Zugleich gilt eine Reisewarnung als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände. Bei einer gebuchten Pauschalreise können Urlauber deshalb in der Regel kostenfrei stornieren, wenn entsprechende Umstände vorliegen.
Individuell gebuchte Flüge sind anders zu beurteilen
Für Reisende, die ihren Flug selbst direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, sieht die Rechtslage anders aus. Allein aufgrund der Reisewarnung können sie nicht kostenlos von einem gekauften Ticket für einen Transitflug zurücktreten. Sie sind gegebenenfalls auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen, beispielsweise auf ein Angebot zur Umbuchung.
Wird ein Flug dagegen aufgrund einer Sperrung des Flughafens gestrichen, erhalten Passagiere ihr Geld zurück.
Mit Material von dpa