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Italien, Frankreich

Streik-Alarm! Wo Urlauber jetzt mit Einschränkungen rechnen müssen

Mädchen von Streik in Italien betroffen
Streiks auf Italiens Schienen, und auch darüber hinaus. Was Urlauber jetzt wissen müssen. Foto: Getty Images

2. Juli 2025, 13:40 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Italien hat gerade erst eine massive Streikwelle hinter sich. Nun stehen dem Land neue Arbeitskämpfe bevor – ausgerechnet in der Feriensaison. Vor allem der Transportsektor ist betroffen. Auch in Frankreich, ebenfalls ein beliebtes Urlaubsland, wird gestreikt. TRAVELBOOK hat alle nun wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

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Im Juni sind in Italien aufgrund von Streiks zahlreiche Züge ausgefallen und Flüge wurden annulliert. Mehrere Gewerkschaften im Land hatten zu den Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Hintergrund waren unter anderem Forderungen nach Vertragsverlängerungen und mehr Investitionen in öffentlichen Bereichen. Neuer Monat – neue Streiks! Urlauber müssen sich daher auch im Juli auf erhebliche Einschränkungen im italienischen Transportwesen einstellen.

Streiks in Italien – was Urlauber wissen sollten

Wie das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr bekannt gibt, sind im Juli – insbesondere in der ersten Monatshälfte – in Italien Streiks im Verkehrssektor geplant. TRAVELBOOK geht im Einzelnen darauf ein.

Am 7. und 8. Juli herrscht ein landesweiter Bahnstreik, von dem neben dem Fernverkehr auch der Regional- und Güterverkehr betroffen sein werden. In vielen Städten wird zudem der öffentliche Nahverkehr bestreikt, etwa in Rom, Pisa, Palermo, Cagliari sowie in kleineren Städte (z. B. Savona, Campobasso oder Monza). Einige Streiks dauern vier Stunden lang, andere sind für ganze 24 Stunden angesetzt. Der ganztägige Streik am 5. Juli auf Sardinien dürfte besonders gravierend sein, da er alle vier Provinzen der Insel betrifft.

Um sich über die Lage an einem konkreten Urlaubsort zu informieren, können Sie in der Online-Suchmaschine „sciopero” (italienisch für „Streik”) und den betreffenden Ort eingeben. Auch die RFI, die für Italiens Bahninfrastruktur zuständig ist, sowie die staatliche Bahngesellschaft Trenitalia veröffentlichen Auskünfte.

Streiks im Luftverkehr am 10. und 26. Juli

Für den 10. Juli sind landesweite Ausstände im Luftverkehr angekündigt. Reisende müssen an diesem Tag mit Ausfällen rechnen und sollten auf erhebliche Verzögerungen eingestellt sein. Unter anderem an den Flughäfen in Mailand, Neapel, Cagliari und Venedig legen das Bodenpersonal, die Sicherheitsdienste und die Mitarbeiter von Fluggesellschaften (z. B. Easyjet) die Arbeit nieder. Auch das Kabinenpersonal von EasyJet soll sich beteiligen. Auf Nachfrage bei der Airline erfährt TRAVELBOOK, dass die Verhandlungen noch laufen. „Sollte der Streik stattfinden, werden wir alles tun, um die Auswirkungen auf unsere Kunden so gering wie möglich zu halten“, erklärt ein Sprecher.

Der nächste Streik im Flugverkehr ist für den 26. Juli angesetzt.

Ein Blick nach Frankreich, Streiks in Spanien abgewendet

Wie Reuters berichtet, werden die Fluglotsen in Frankreich am 3. und 4. Juli in den Streik treten. Die Luftfahrtbehörde fordert eine Reduzierung der Flugzahl um bis zu 50 Prozent. „Trotz dieser Präventivmaßnahmen muss auf allen französischen Flughäfen mit Störungen und erheblichen Verspätungen gerechnet werden”, mahnt die Nachrichtenagentur. Sie empfiehlt, auf alternative Transportwege auszuweichen.

Für Spanienurlauber gibt es weitestgehend Entwarnung. Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Vor allem auf den Balearen (Mallorca, Ibiza und Menorca) und auf Teneriffa gab es zahlreiche Streikankündigungen im Gastgewerbe. Die akuten Streiks konnten jedoch größtenteils abgewendet werden, wie „Teneriffa-News“ vermeldet.

Diese Rechte haben vom Streik betroffene Urlauber

Ob und in welcher Höhe Sie bei Streiks im Flugverkehr eine Entschädigung erhalten, hängt von deren Art ab. Ausführliche Informationen dazu hat TRAVELBOOK hier für Sie zusammengestellt. Bei einem Streik des Airline-Personals steht Ihnen als Passagier häufig eine Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten (Verordnung 261/2004) zu. Je nach Flugstrecke und Verspätung kann diese bis zu 600 Euro betragen. Bei Streiks von Dritten, beispielsweise der Flugsicherung oder Flughafenmitarbeitern, gelten hingegen „außergewöhnliche Umstände“. In diesem Fall muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Sie ist allerdings verpflichtet, für Betreuung und Verpflegung (Essen und Trinken) zu sorgen, sowie bei Bedarf für eine Hotelunterkunft. Ebenso werden Sie umgebucht oder bekommen den Flugpreis erstattet.

Streiks im Personennahverkehr, wie sie in Italien bevorstehen, sind für Urlauber besonders ärgerlich. An den betreffenden Tagen ist es vor Ort kaum möglich, mit Bussen von A nach B zu gelangen. Tipp: Erkundigen Sie sich, ob Beförderungen zu Kernzeiten (z. B. früh morgens oder abends) abgedeckt sind. Dann könnten Sie ggf. früh morgens von Ihrer Unterkunft zum Strand oder in den Ort fahren. Andernfalls müssten Sie unter Umständen lange Fußmärsche unternehmen. Wenn das Hotel oder die Ferienwohnung sehr abgelegen ist, kann ein Streik im Nahverkehr bedeuten, dass Sie den Tag dort verbringen müssen.

Wie so oft sind im Fall von Streiks diejenigen am besten dran, die eine Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall ist der Veranstalter für die Organisation von Ersatzflügen, alternativen Transfers sowie Erstattungen nicht genutzter Leistungen verantwortlich.

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Sind Streiks am Urlaubsort ein Stornierungsgrund?

Fand zumindest der Flug an das Urlaubsziel planmäßig statt, können Streiks im Personennahverkehr den Aufenthalt – wie oben beschrieben – natürlich trotzdem beeinträchtigen. Sie sind im Zweifelsfall jedoch kein automatischer Stornierungsgrund. Das erklärt im Gespräch mit TRAVELBOOK der Reiserechtsexperte Jan Bartholl. „Natürlich kann man eine Reise immer kündigen“, sagt er. Doch ob das kostenfrei möglich ist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab – auch bei einer Pauschalreise.

Bartholl verweist auf § 651h BGB. Eine kostenlose Stornierung sei demnach möglich, wenn am Urlaubsort aufgrund des Streiks erhebliche Beeinträchtigungen oder unzumutbare Umstände vorliegen. Ob das tatsächlich der Fall ist, könne im Einzelfall geprüft werden. Ein kurzzeitiger, örtlich begrenzter Streik im Nahverkehr – etwa bei Bussen oder Straßenbahnen – reiche in der Regel nicht aus, um eine kostenfreie Kündigung zu rechtfertigen. Anders könnte es aussehen, wenn großflächige, langanhaltende Störungen die Reise erheblich beeinträchtigen – etwa, wenn ganze Regionen über Tage hinweg nicht mehr erreichbar oder nur mit erheblichen Umwegen zugänglich sind. Urlauber sollten daher stets den Kontakt zum Reiseveranstalter suchen.

Themen Europa Frankreich Italien News

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