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Bei Ein- oder Ausreise

Was Grenzpolizisten bei der Passkontrolle am Flughafen überprüfen

Passkontrolle Flughafen BER
Bei der Kontrolle am Flughafen überprüfen Beamte nicht nur, ob das Foto auf dem Ausweis mit der Person übereinstimmt – auch weitere Dinge werden gecheckt Foto: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke
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TRAVELBOOK Redaktion

12.12.2022, 17:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Jeder kennt es: Bei der Passkontrolle am Flughafen schaut sich der Beamte das Reisedokument, etwa den Reisepass oder Personalausweis, genau an, tippt mitunter in seinem Computer herum – und manchmal dauert es „verdächtig“ lang. Doch was checken die Grenzpolizisten genau?

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Etwas nervös wird fast jeder Reisende, wenn der Grenzbeamte den Reisepass oder Personalausweis mustert. Und das, obwohl die meisten eigentlich nichts zu verbergen haben. Aber genau deshalb wundern sich viele, warum die Passkontrolle manchmal etwas länger dauert und der Beamte so ernst schaut. Was genau wird da überhaupt geprüft?

Bei einem deutschen Staatsbürger, der hierzulande ein- und ausreist, stehe meist nur eine Mindestkontrolle an, erklärt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt auf Nachfrage von TRAVELBOOK.

Dabei checkt der Beamte folgende Dinge:

  • Ist der Ausweis gültig?
  • Stimmt die Identität mit der Person überein, die vor ihm steht?
  • Gibt es Merkmale, die auf eine Fälschung des Reisepasses oder Personalausweises hindeuten? Manchmal wird das Dokument dafür auch unter UV-Licht gelegt und aus allen möglichen Winkeln betrachtet. Auch die maschinenlesbare Zeile wird auf Fälschungsindizien überprüft.

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Stichprobenartige Fahndungsabfrage

Unabhängig davon, ob sich ein Reisender verdächtig verhält, werden, so Moser, alle Reisende fahndungsmäßig überprüft. Dabei wird im System der Polizei geschaut, ob der Reisende vielleicht per Haftbefehl oder als Zeuge von einem Gericht gesucht wird.

Bei Minderjährigen, die allein reisen, kommen bei der Passkontrolle noch weitere Fragen hinzu, um sicherzustellen, dass sie nicht unerlaubt ein Land verlassen oder betreten. Zu den Fragen gehören: Was ist Ziel und Zweck der Reise? Haben die Eltern ihr Einverständnis gegeben? Sollte der Beamte Zweifel haben, werden die Erziehungsberechtigten angerufen. Eventuell müsse der Minderjährige auch erst einmal mit auf die Wache kommen, erläutert Moser.

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Drittstaatler werden bei der Passkontrolle intensiver geprüft

Ganz anders sieht es aus, wenn die Grenzbeamten sogenannte Drittstaatler, also Reisende ohne deutschen oder EU-Reisepass, überprüfen: Dann können neben der Ausweis- und Visumkontrolle noch weitere Fragen aufkommen, zum Beispiel zum Zweck der Reise bzw. des Aufenthalts.

Außerdem wird mit Grundlage des Artikel 5 des Schengener Durchführungsübereinkommens überprüft, ob die Person genug finanzielle Mittel hat, um für die Dauer ihres Aufenthalts den Lebensunterhalt bestreiten zu können. „Die Person darf darüber hinaus nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bzw. die nationale Sicherheit darstellen“, erklärt Moser weiter.

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