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Ansprüche prüfen

Flugausfall wegen Kerosinmangel? Diese Rechte haben Reisende

Wenn der Flug aufgrund von Kerosinmangel ausfällt, haben Reisende unter Umständen Anspruch auf Entschädigung
Wenn der Flug aufgrund von Kerosinmangel ausfällt, haben Reisende unter Umständen Anspruch auf Entschädigung Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

27. April 2026, 7:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Steigende Spannungen im Nahen Osten wirken sich zunehmend auf den Flugverkehr aus – und plötzlich steht eine Frage im Raum, die viele Reisende überrascht: Was passiert, wenn ein Flug wegen fehlenden Treibstoffs ausfällt? Für Betroffene kann sich ein genauer Blick auf die eigenen Rechte lohnen, denn unter bestimmten Voraussetzungen sind Entschädigungen möglich.

Kerosinknappheit könnte Flugausfälle verstärken

Durch den Iran-Krieg wird Kerosin knapper und zugleich teurer. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen könnten deshalb Flugausfälle häufiger auftreten – insbesondere auf europäischen Kurzstrecken. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, sollten ihre Ansprüche nach EU-Recht prüfen lassen.

Dabei gilt: Fluggesellschaften können sich nicht ohne Weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen, um Entschädigungen zu verweigern. Denn Engpässe, die auf wirtschaftliche oder organisatorische Probleme zurückgehen – etwa fehlender Treibstoff –, gelten laut Verbraucherschützern „in der Regel nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände“.

Wann eine Entschädigung fällig wird

Ob ein Anspruch besteht, hängt entscheidend vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist, ob die Airline alles Zumutbare unternommen hat, um den Flug planmäßig durchzuführen. Wurde beispielsweise die rechtzeitige Beschaffung von Kerosin versäumt oder zu wenig Reserve eingeplant, kann eine Ausgleichszahlung gerechtfertigt sein. Diese liegt – abhängig von der Flugdistanz – zwischen 250 und 600 Euro.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zeitpunkt der Absage: Entschädigungen kommen nur infrage, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen wird.

Diese Rechte haben Passagiere immer

Unabhängig vom Grund der Annullierung stehen Fluggästen bestimmte Leistungen zu. Dazu zählen insbesondere eine Ersatzbeförderung, etwa durch Umbuchung, sowie – falls notwendig – eine Hotelübernachtung auf Kosten der Airline, wenn Reisende am Flughafen festhängen.

Auch interessant: Flug verpasst wegen vollem Check-in – Ihre Rechte

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So setzen Betroffene ihre Ansprüche durch

Wer von einer Flugstreichung betroffen ist, sollte alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören Buchungsbestätigungen, E-Mails der Airline und Belege für zusätzliche Ausgaben wie Hotelkosten. Diese Nachweise sind entscheidend, um Ansprüche später erfolgreich geltend zu machen.

Zur Unterstützung können Reisende auf Online-Tools der Verbraucherzentrale oder des Europäischen Verbraucherzentrums zurückgreifen, die unter anderem Musterbriefe bereitstellen. Damit lässt sich die Forderung direkt bei der Fluggesellschaft einreichen – häufig auch digital.

Reagiert die Airline nicht oder lehnt die Forderung ab, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr eingeschaltet werden. Sie prüft den Fall kostenlos und unterbreitet gegebenenfalls einen Vermittlungsvorschlag.

Alternativ bieten sogenannte Fluggasthelfer-Portale ihre Unterstützung an. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche, behalten im Erfolgsfall jedoch einen Teil der Entschädigung als Provision ein. Das Ratgeberportal Finanztip empfiehlt hierbei, auf transparente Kostenstrukturen zu achten. Seriöse Anbieter versuchen zudem, neben der Entschädigung auch zusätzliche Ausgaben wie Taxi- oder Hotelkosten geltend zu machen.

Besonderheiten bei Pauschalreisen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei Flugverschiebungen oder -ausfällen zusätzlich Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Solche Fälle gelten als Reisemangel und können eine anteilige Minderung des Reisepreises rechtfertigen.

Mit Material der dpa

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