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Großer Überblick

Aufgepasst! Ab 1. Januar gilt das Deutschlandticket nicht mehr überall

Deutschlandticket
Mit dem Deutschlandticket sollte Zugfahren im Nahverkehr vor allem für Pendler und Vielfahrer günstiger werden – nun aber wackelt die bundesweite Gültigkeit des Tickets. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum
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TRAVELBOOK Redaktion

14.12.2023, 11:24 Uhr | Lesezeit: 13 Minuten

Seit 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket in ganz Deutschland – und sogar teils über die Grenzen hinaus. Schon Millionen Menschen haben sich für das „49-Euro-Ticket“ entschieden. Doch bei den 49 Euro wird es mutmaßlich nicht bleiben. Aktuell schlagen mehrere Bundesländer Alarm, weil die Finanzierung für 2024 noch nicht geklärt sei. Auch wird das Deutschlandticket künftig nicht mehr bundesweit gültig sein. Sie haben keinen Überblick mehr? Kein Problem. TRAVELBOOK hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Deutschlandticket.

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Ein Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022 – das war der Plan für das Deutschlandticket. Mit aktuell noch 49 Euro ist das Deutschlandticket von Beginn an allerdings deutlich teurer gewesen. Und früh stand auch fest, dass es mutmaßlich nicht bei diesem Preis bleiben wird. Das liegt auch an der, laut den Ländern, mangelnden Finanzierung durch den Bund.

In der vergangenen Woche nun hat Stendal in Sachsen-Anhalt als erster Landkreis in Deutschland die Bremse gezogen und einen Beschluss zur Anerkennung des Deutschlandtickets im Kreis aus Kostengründen nicht genehmigt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das bedeutet, dass das Ticket für Busfahrten dort ab dem 1. Januar nicht mehr gelten wird, Züge seien nicht betroffen. Noch ist von einem Einzelfall die Rede.

Wo aktuell die Probleme liegen und weitere Antworten auf wichtige Fragen verrät TRAVELBOOK im Überblick.

Wie wird das Deutschlandticket finanziert?

Nach dem Finanzierungsgesetz stellt der Bund von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern wegen des günstigen Ticketpreises auszugleichen. Allerdings nur für eine Hälfte – den Rest sollen die Bundesländer selbst tragen. Das wird weiterhin von vielen Seiten kritisiert. Rund drei Monate nach dem Start des Deutschlandtickets bemängelte etwa der Deutsche Städtetag die immer noch fehlende Anschlussfinanzierung. „Bisher ist das Deutschlandticket nur für dieses Jahr finanziell abgesichert“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Rheinischen Post“. Bund und Länder müssten sich endlich dazu bekennen, „die Mehrkosten für das Ticket, die über drei Milliarden Euro hinausgehen, auch weiterhin zu übernehmen.“

Auch die Ministerpräsidenten mehrere Bundesländer schlagen Alarm. Ohne eine Einigung in den noch offenen Finanzfragen „sehen die Länder die Fortführung des Deutschlandtickets oder zumindest dessen flächendeckende Anwendung ernsthaft gefährdet“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ etwa Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen.

Wie viel kostet das Ticket aktuell?

Regulär kostet das Deutschlandticket aktuell 49 Euro. Doch das sogenannte Regionalisierungsgesetz macht deutlich, dass es in kommenden Jahren nicht bei diesem Preis bleiben muss. So ist von „einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abo“ die Rede, die Finanzierung, die ja derzeit Streitpunkt ist, müsse mit den Ticket-Einnahmen in Einklang stehen. Gegenüber dem „Focus“ betont Verbraucherexperte Konstantinos Mitsis: „Die Anzeichen verdichten sich, denn erste Verkehrsbetriebe sehen den Preis von 49 Euro lediglich als Einstieg. Auch deshalb heißt es nicht ’49-Euro-Ticket‘, sondern einfach nur schlicht ‚Deutschlandticket‘.“ Seiner Einschätzung nach würden die Verkehrsbetriebe in den kommenden Jahren einen Preis von 69 Euro pro Monat anpeilen.

Weiterer Negativ-Punkt für die Verbraucher: Schon jetzt gibt es einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Rabatten, je nach Region. Mehrere Bundesländer bieten das Ticket für bestimmte Gruppen wie Studenten oder Rentner bereits günstiger an. Zudem gibt es aber unterschiedliche Konditionen, etwa beim Transport von Fahrrädern oder Haustieren. Der Schienen-Beauftragte des Bundes, Michael Theurer, forderte die Länder auch hier zu einer Vereinheitlichung auf, wie bei dem 9-Euro-Ticket.

Mein Regionalzug ist verspätet – darf ich dann kostenlos einen ICE oder IC nehmen?

Bislang galt beim Deutschlandticket die Regel, dass man bei starken Verspätungen oder Ausfällen von Regionalzügen auch einen ICE, IC oder EC nehmen durfte. Dafür musste ein Ersatzticket gekauft werden, der Betrag wurde später unter Angabe der verspäteten Verbindung und Vorlage des eigenen Tickets wieder erstattet. Doch seit 15. August ist diese Regelung aufgrund einer neuen EU-Verordnung stark eingeschränkt, denn das Deutschlandticket gilt seitdem als „Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt“. Reisende haben jetzt nur noch Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn sich die Ankunft am gewünschten Ziel in der Zeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr früh um mindestens 60 Minuten verspätet.

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Wofür gilt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt aktuell in ganz Deutschland für den Nahverkehr. Schienenfernverkehr und der Reisebusverkehr sind demnach nicht inbegriffen. Auch Flixtrain-Züge sind ausgeschlossen. Zu den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn gehören:

  • S-Bahn (S),
  • Regionalbahn (RB),
  • Regionalexpress (RE),
  • Interregioexpress (IRE)

Ausnahmen

Wie auch schon beim 9-Euro-Ticket gilt, dass einige Regionalexpress-Verbindungen vom Deutschlandticket ausgeschlossen sind. Denn auf einigen Strecken in Deutschland setzt die Deutsche Bahn Intercity-Züge ein, die Strecken werden aber als Nahverkehrs-Verbindungen angezeigt. Wer nun glaubt, er könne deshalb hier mit dem Deutschlandticket fahren, liegt falsch. Denn dies gilt, wie bereits erwähnt, nicht für Fernverkehrszüge. Auf diesen Verbindungen sollte man besonders vorsichtig sein. „Da werden Schaffnerinnen und Schaffner in doppelter Schicht durchlaufen, weil das ja die Lizenz zum Gelddrucken ist“, warnt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Betroffene Verbindungen sind:

  • Berlin Hbf – Elsterwerda
  • Berlin Südkreuz/Berlin Spandau – Prenzlau (hier auch ICE)
  • Potsdam – Berlin Hbf – Cottbus
  • Dresden Hbf – Freiberg (Sachsen) – Chemnitz Hbf
  • Dortmund – Dillenburg (Hessen)
  • Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Emden Außenhafen / Norddeich Mole
  • Rostock Hbf – Ribnitz-Damgarten West – Stralsund
  • Erfurt – Weimar – Jena – Gera
  • Stuttgart Hbf – Horb – Singen (Htw) – Konstanz

Wer ganz genau wissen will, ob das Ticket in einem bestimmten Zug oder bei einer bestimmten Eisenbahngesellschaft gilt, kann das im Internet nachlesen. Dort gibt es eine Geltungsbereich-Übersicht, die gegebenenfalls aktualisiert wird. Vor der Reise auf einer der fraglichen RE-/IC-Strecken beispielsweise also lieber noch einmal nachschauen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.

Update: Ab 1. Januar 2024 wird das Deutschlandticket, wie oben berichtet, im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt nicht mehr für Busse gelten. Betroffen seien sechs Buslinien in der Stadt Stendal und insgesamt 35 Linien im Landkreis, schreibt „tagesschau“. In anderen Worten: Selbst Fahrgäste, die im Besitz eines Deutschlandtickets sind, müssen ab Januar für die betroffenen Buslinien dann einen Fahrschein lösen. Dem Bericht zufolge soll es sich zwar um einen Einzelfall handeln, allerdings würden schon weitere Kreise Alarm schlagen.

Kann man mit dem Deutschlandticket gratis weitere Personen, Hunde oder Fahrräder mitnehmen?

Grundsätzlich ist die bundesweite Mitnahme von weiteren Personen, Hunden oder Fahrrädern beim Deutschlandticket nicht inkludiert. Es kann jedoch je nach Verkehrsverbund abweichende Regelungen für den entsprechenden Nahverkehrsbereich geben. So ist es etwa im VBB-Verbund möglich, mit dem über den VBB gekauften Deutschlandticket einen Hund mitzunehmen. Verlässt man den Bereich allerdings, muss man ein entsprechendes Zusatzticket kaufen. Gleiches gilt für Fahrräder – während die Mitnahme in einigen Verbünden zu bestimmten Tageszeiten kostenlos ist, beispielsweise in großen Teilen von Baden-Württemberg, ist andernorts stets eine Fahrrad-Tageskarte zu erwerben. Daher sollte man sich vor Fahrtantritt immer über die örtlichen Bestimmungen informieren.

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Kann ich das Deutschlandticket jederzeit kaufen?

Theoretisch kann man das Deutschlandticket jederzeit kaufen, also auch einen bereits angebrochenen Monat. Das geht ganz einfach z.B. über die App der Deutschen Bahn. Allerdings kostet das Ticket immer gleich viel und gilt nur für den betreffenden Monat, nicht eine bestimmte Anzahl von Tagen. Heißt: Wer am 10. eines Monats sein Ticket kauft, hat es, so wie diejenigen, die es am 1. gekauft haben, nur bis Ende des Monats. Ab dem Folgemonat benötigt man ein neues Ticket.

Zudem gibt es, wie bereits erwähnt, in vielen Verkehrsverbünden Vorteile, wenn man das Deutschlandticket über den entsprechenden Verbund kauft. So kann man sich etwa, wenn man das Deutschlandticket im Abo bei der Kölner KVB kauft, den sogenannten „Heimvorteil“ sichern und bekommt Freiminuten für Leihräder. Ähnliche Vorteile gibt es deutschlandweit. Allerdings gibt es bei den meisten Verkehrsverbänden eine Frist, bis wann dort das Deutschlandticket für den Folgemonat im Abo kaufen kann. Die Frist ist meistens etwa eine Woche vor dem Start des neuen Monats. Wer also von den lokalen Vorteilen profitieren möchte, sollte sich über die Fristen des eigenen Verkehrsverbundes informieren.

Wird mein bestehendes Abo automatisch in ein Deutschlandticket umgewandelt?

Wer schon ein ÖPNV-Abo-Ticket hat, sollte nicht dem Trugschluss erliegen, dass er oder sie jetzt ohne Weiteres deutschlandweit den Nahverkehr nutzen kann. „Einige Verkehrsunternehmen stellen ihre Abos zwar automatisch um, viele andere machen es aber nicht“, sagt Verbraucherschützer Buttler. Da müsse man das Unternehmen selbst um die Umstellung bitten. Aber: Gewisse Abo-Vorteile können dann wegfallen, etwa die mögliche Mitnahme weiterer Personen zu bestimmen Zeiten. Sicher ist, so Buttler: „Das alte Ticket ist nicht automatisch in ganz Deutschland gültig, wenn es nicht umgestellt wurde.“

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Bei der Kontrolle funktioniert mein Deutschlandticket nicht – was passiert?

Nicht nur bei den Bestellungen und Lieferungen des Deutschlandtickets kommt es mitunter zu Problemen. Auch beim Auslesen des Tickets bei der Kontrolle gibt es derzeit noch häufiger technische Schwierigkeiten. Grund dafür seien laut dem „Spiegel“, dass die Verkehrsverbünde unterschiedliche technische Systeme nutzten, die eine einheitliche Kontrolle erschwerten. Auch hier gibt es aktuell noch eine Kulanzfrist – solange Reisende vorweisen können, dass sie tatsächlich ein Deutschlandticket gekauft haben, etwa durch eine Bestellbestätigung, gibt es vorerst keine Probleme.

Ich habe ein Deutschlandticket erhalten, aber bei der Zugfahrt nicht dabei. Gilt das als Schwarzfahren?

Grundsätzlich gilt auch hier zunächst, während der kommenden Wochen noch, dass Reisende ihre Buchungsbestätigung und ein gültiges Personaldokument vorzeigen können. Sollte die Kulanzfrist allerdings abgelaufen sein, gelten die jeweiligen Regeln der zuständigen Verkehrsbetriebe. Diese sind lokal unterschiedlich. Meistens gilt, dass Reisende, die zwar ein Ticket besitzen, dies jedoch nicht bei einer Kontrolle vorlegen konnten, das Ticket innerhalb von einer Woche an einem Schalter des jeweiligen Verkehrsverbunds nachreichen können. In diesem Fall gibt es oft eine Bearbeitungsgebühr, die um die 7 Euro liegt. Allerdings ist das, nicht nur aus finanziellen Gründen, keine dauerhafte Option: Vielfach kann man das Ticket nur ein- oder zweimal pro Jahr nachreichen. Danach wird der reguläre Betrag für Schwarzfahrer fällig – 60 Euro Strafe.

In welcher Form gibt es das Deutschlandticket?

Das Ticket soll digital, also beispielsweise per Handy oder Chipkarte, eingesetzt werden. Für einen Übergangszeitraum bis Ende des Jahres soll aber auch die Vorlage etwa eines QR-Codes auf Papier akzeptiert werden, da die Digitalisierung in den rund 75 Verkehrsverbünden Deutschlands unterschiedlich weit fortgeschritten ist.

Wie kann ich das Deutschlandticket kündigen?

Das Abo des Deutschlandtickets verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, wenn es nicht rechtzeitig bis zum 10. eines Monats gekündigt wird. Ihre Kündigung sollten Abonnenten entweder online über die Webseite oder das Buchungsportal ihres Vertragspartners vornehmen oder schriftlich per Mail oder Brief an diesen richten und den Vorgang entsprechend dokumentieren. Mit wem der Vertrag letztlich geschlossen wurde, können Nutzerinnen und Nutzer ihrer Bestellbestätigung entnehmen.

Für alle Tickets, die auf bahn.de oder im DB Navigator gekauft werden, ist der Vertragspartner die Deutsche Bahn, teilt eine Sprecherin des Konzerns mit. Ob das Ticket dann das Emblem eines regionalen Verkehrsverbunds trägt oder nicht, spielt keine Rolle. Für die Kündigung solcher Abos rät die Bahn-Sprecherin zum Aboportal oder dem Kündigungsformular auf bahn.de. Auf diese Weise würde die Kündigung am schnellsten – weil automatisiert – vorgenommen.

Wer auf diese Weise nicht weiterkommt, kann sich auch telefonisch an das jeweils zuständige Abo-Center der Deutschen Bahn oder per Mail an die zentrale Anlaufstelle der Bahn unter kundendialog@bahn.de wenden. Aufgrund des „außerordentlichen Interesses“ könne es dabei zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bahn gebe aber ihr Bestes, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten, so die Bahn-Sprecherin.

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Was tun bei Kündigungsproblemen?

Nicht immer klappt es mit der Kündigung des Abos ganz reibungslos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) liegen Beschwerden dazu vor, dass Nutzerinnen und Nutzer länger an ihr Ticket gebunden werden als gewünscht. Selbst bei fristgerechter Kündigung laufen die Zahlungen in manchen Fällen weiter.

Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. Mal sind die Zuständigkeiten nicht ganz klar – wer etwa ein 49-Euro-Ticket via Bahn-App DB Navigator kauft, erhält in der Regel den Fahrschein des regionalen Verkehrsverbunds, Vertragspartner ist aber dennoch die Deutsche Bahn. Mal nimmt die Bearbeitung der Kündigung viel Zeit in Anspruch. Und mal taucht die gebuchte Fahrkarte gar nicht erst in der App oder dem Aboportal auf – die Kündigung online durchzuführen, ist damit schwierig. Selbst wer sein Ticket direkt beim regionalen Verkehrsverbund kauft, ist laut VZBV nicht vor Problemen gefeit.

Verbraucherschützer Gregor Kolbe rät Betroffenen, in solchen Fällen Ruhe zu bewahren. Abbuchungen, die trotz korrekter Kündigung weiterliefen, seien nicht mehr vom Vertrag gedeckt und damit nicht rechtskräftig. Vertragspartner, die die Kündigung verspätet bearbeiten – etwa weil sie aufgrund der vielen Zuschriften nicht mehr nachkommen – müssten zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückzahlen. Die Bahn verspricht das zu tun. „Wichtig ist natürlich, dass Sie fristgerecht gekündigt haben und das nachweisen können“, so Kolbe.

Gibt es trotz aller Tipps Probleme bei der Kündigung des Abos, können Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei ihrem Vertragspartner nicht weiterkommen, auch einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr stellen. Im Idealfall führt das Problem spätestens auf diesem Weg zu einer Lösung.

Mit Material von reuters und dpa

Themen #amex Deutsche Bahn Deutschland
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