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Auf United-Airlines-Flug

Wieder ein Vorfall bei der Boeing 737! Erneut Rumpfteil abgebrochen 

Boeing 737 verlor während des Flugs ein Rumpfteil
Zum Glück konnte die Boeing 737 sicher landen – der Verlust des Rumpfteils wurde erst am Boden festgestellt Foto: picture alliance/dpa/Rogue Valley Times/AP | Andy Atkinson

18.03.2024, 12:00 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Man wundert sich wohl kaum noch, wenn von Vorfällen auf Flügen mit Boeing-737-Maschinen berichtet wird. Der neueste ist zum Glück ein Mal mehr glimpflich ausgegangen: Ein Passagierflugzeug der United Airlines hatte während des Fluges von San Francisco nach Medford (Oregon) eine Rumpfabdeckung verloren. Vor nur rund zwei Monaten war Ähnliches passiert – damals mit einem deutlich lauteren Knall. TRAVELBOOK blickt zurück und beantwortet die Frage, die sich immer mehr aufdrängen dürfte: Laufen wir auch in Europa Gefahr, mit den mangelanfälligen Fliegern zu reisen?

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Diesmal wurde die Panne erst am Boden entdeckt, quasi zufällig, als die Boeing 737-800 nach einer sicheren Landung vor ihrem nächsten Abflug routinemäßig untersucht worden war. Dies teilte die Direktorin des Flughafens von Medford Amber Judd offiziell mit. Die Passagiere des betroffenen Flugs hatten also nichts davon mitbekommen, dass irgendwann im Reiseverlauf eine Rumpfabdeckung abgefallen sein muss. Dagegen müssen es Anfang Januar auf einem Flug der Alaska Airlines für alle Anwesenden an Bord einer Boeing 737 Max 9 wahre Schreckensminuten gewesen sein: Kurz nach dem Start in Portland hatte sich ein Teil der Kabinenwand mitsamt Fenster gelöst und war in die Tiefe gestürzt. Es knallte laut, wie damals die Tageszeitung „The Oregonian“ berichtete, Luft strömte in die Kabine – die Maschine musste notlanden. Bei beiden Vorfällen gab es glücklicherweise keine Verletzten. Doch langsam dürfte man sich auch in Europa Gedanken über die Sicherheit von Boeing-Maschinen machen.

Ist die Boeing 737 nicht sicher?

Bei der betroffenen Maschine von United Airlines handelt es sich um eine Boeing 737-800 – ein Modell, dass bereits seit 1997 für Passagierflüge eingesetzt wird. In jüngster Vergangenheit häufen sich insbesondere Probleme bei Boeing-737-Max-Maschinen, die in unterschiedlichen Modellreihen und Konfigurationen seit 2016 verkehren – mit mitunter dramatischen Folgen. So kam es 2018 und 2019 zu Abstürzen mit Hunderten Toten. Die Flugzeugtechnik musste danach komplett überholt werden. Erst seit 2021 verkehren bestimmte Modelle des Typs wieder in Europa.

Nach dem jüngeren Vorfall vom Januar hatte die US-Luftfahrtbehörde FDAA ein vorübergehendes Flugverbot für zahlreiche Flugzeug mit der entsprechenden Konfiguration verhängt. In dieser Zeit wurden die Maschinen gründlicher untersucht. Und tatsächlich: Experten fanden bei weiteren Boeing 737 Max 9 – solchen, die für die Fluggesellschaften Alaska Airlines sowie United Airlines in Betrieb sind – lose Schrauben und Teile. Davon hatte u. a. Reuters berichtet.

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Das Ereignis, das fast zur Katastrophe geführt hätte, wäre womöglich gänzlich vermeidbar gewesen. Zumal es laut einer Pressemitteilung der Transportsicherheit (NTSB) zuvor Meldungen über aktivierte Warnleuchten auf drei vorangegangen Alaska-Airlines-Flügen der betroffenen Boeing 737 Max 9 gegeben haben soll. Jenes Warnsignal weise demnach auf einen Ausfall des automatischen Druckausgleichssystems hin. Es konnte rückblickend nicht ausgeschlossen werden, dass die Warnsignale mit dem erfolgten Vorfall im Zusammenhang standen.

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Spart Boeing für eine höhere Rendite bei der Qualität?

Schon länger muss der Hersteller sich zu Vorwürfen rechtfertigen, zugunsten höherer Rendite in puncto Qualität – und folglich auch im Sinne der Sicherheit – Einsparungen vorzunehmen. Umso mehr interessiert auch in Deutschland und generell in Europa: Verkehren auch hier Airlines mit Maschinen des Typs Boeing 737 mit der umstrittenen Konfiguration? Oder konkret: Drohen Vorfälle wie die jüngsten Kabinenteilabstürze bei Alaska Airlines und United Airlines auch auf innereuropäischen Flügen?

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Fliegen in Europa Risiko-Maschinen von Boeing?

TRAVELBOOK hat mit dem Luftfahrtexperten Heinrich Großbongardt gesprochen – und eine Entwarnung erhalten. Hierfür hat er uns zunächst genauer erklärt, was etwa auf dem Alaska-Airlines-Flug passiert sein muss, und in dem Zusammenhang mehr zur Konstruktion der betroffenen Maschine. Alle Rümpfe der Max 9 haben demnach hinter dem Flügel eine große Öffnung. „Soll das Flugzeug für mehr als 189 Passagiere zugelassen werden, dann wird hier ein Notausstieg eingebaut. Ansonsten wird diese Öffnung ab Werk durch einen sogenannten Plug verschlossen.“ Dieser Plug, der durch insgesamt 18 Befestigungspunkte mit dem Rumpf verbunden sei, habe sich im Falle der Alaska-Airlines-Maschine gelöst.

In Europa drohe ein solches Szenario nicht, versichert der Experte. Denn alle Boeing 737 Max 9 in Europa gehören laut Heinrich Großbongardt zur sogenannten High-Density-Version. „Sie verfügen also über einen Notausstieg, sodass dieser Fehler bei ihnen nicht auftreten kann.“

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EASA zum Vorfall bei Alaska Airlines: »Kein Verkehr des betroffenen Boeing-Typs in Europa

Das bestätigt die europäische Flugsicherheitsagentur EASA auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Das für den geschilderten Vorfall verantwortliche Plug-in werde „nur in bestimmten Konfigurationen des Flugzeugs verwendet, die für die Beförderung einer geringeren Anzahl von Fluggästen vorgesehen sind“. Deshalb würden Flugzeuge mit dieser spezifischen Konfiguration inspiziert, um sicherzustellen, dass kein ähnliches Sicherheitsrisiko bei diesen Flugzeugen bestehe. In Europa fliegen laut EASA keine europäischen Airlines mit Maschinen der Boeing 737 Max 9 in der betroffenen Konfiguration.

TRAVELBOOK wollte auch wissen, ob womöglich außereuropäische Airlines mit Risiko-Maschinen hier unterwegs sind und eventuell Flugverbote verhängt werden könnten. Dazu erklärte die EASA: „Aufgrund der Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse in Europa liegt es nicht in der Rolle der EASA, Flugzeuge aus dem Luftraum ihrer Mitgliedstaaten zu verbannen, da der Luftraum eine souveräne Angelegenheit ist.“ Das bedeutet, dass jedes Land Entscheidungen für seinen eigenen Luftraum trifft.

Allerdings entsprechen Flugzeuge des angesprochenen Typs nicht dem Europäischen Luftverkehrsbetreiberzeugnis. Das müssten sie laut der EASA aber, um innerhalb der EU in Betrieb zu sein. Und man erwarte von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie es für ihr Hoheitsgebiet anwenden.

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