Wie viele andere beliebte Urlaubsländer leiden auch die Malediven unter dem Tourismus-Einbruch infolge der Corona-Pandemie. Um dem Sektor wieder auf die Beine zu helfen, will die Regierung der Malediven 16 seiner mehr als 1000 größtenteils unbewohnten Inseln versteigern. Doch gelten für die Bietenden strenge Auflagen.
Schneeweiße Traumstrände, Palmen und türkisblaues Meer. Die Malediven zählen zu den schönsten und beliebtesten Urlaubsregionen weltweit. Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnet das Land durch den ausbleibenden Tourismus jedoch hohe Umsatzeinbußen. Um der Branche zu helfen, will die Regierung der Malediven nun 16 Inseln versteigern. Den Zuschlag für einen Pachtvertrag über 50 Jahre bekommt allerdings nur, wer auf den Inseln ein Hotel mit jeweils mindestens 100 Betten baut und obendrein bestimmte Auflagen erfüllt. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Versteigerung mit Punktesystem
Wer an der Versteigerung teilnehmen möchte, muss sich beeilen. Angebote sind nur noch bis zum 10. Juni möglich. Entscheidend für den Erhalt des Zuschlags ist allerdings nicht allein die Höhe des Gebots, sondern die Erfüllung noch einiger weiterer Kriterien, für die jeweils Punkte vergeben werden. 60 Punkte gibt es etwa für das höchste Angebot, 20 Punkte, wenn mindestens 70 Prozent der künftigen Angestellten einheimisch sind und darunter mindestens 5 Prozent Frauen. Wer darüber hinaus noch Geld in einen Tourismusfonds der Regierung einzahlt, erhält weitere 10 Punkte.
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Preise und Umweltauflagen
Eine 1,2 Hektar große Insel ist ab 210.000 Dollar (etwa 173.000 Euro) zu haben. Ein 10,4 Hektar großes Eiland ab 1,5 Millionen Dollar (etwa 1,2 Millionen Euro). Die Pächterinnen und Pächter sind bei ihren Projekten allerdings an Umweltauflagen gebunden. So müssen sie beispielsweise mehrheitlich Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen und auf den Inseln etwa die Hälfte der Vegetation erhalten.
Laut dpa hofft das Tourismusministerium der Malediven nach eigenen Angaben durch die Auktion auf 3700 zusätzliche Betten und damit verbundene Investitionen in Höhe von 370 Millionen Dollar (rund 304 Millionen Euro) in den kommenden drei Jahren.
Corona-Lage und Einreisebestimmungen für die Malediven
Die Malediven sind aktuell von COVID-19 sehr stark betroffen. Wie das Auswärtige Amt auf seiner Webseite schreibt, „beträgt die Zahl der Neuinfektionen inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage“. Deshalb gelten die Malediven als Hochinzidenzgebiet.
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Die Einreise ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts zwar möglich, doch gelten für Urlauber strenge Auflagen. Reisende müssen bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Des Weiteren müssen Touristen eine elektronische Einreiseerklärung abgeben, die vor Abflug auf der Internetseite der Grenzbehörden der Malediven auszufüllen ist. Bei der Einreise erfolgen zudem Temperaturmessungen. „Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden“, schreibt das Auswärtige Amt.
Urlauber, die positiv getestet werden, müssen die Quarantäne – je nach Gesundheitszustand – im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der Regierung verbringen. Personen ohne COVID-19-Symptome müssen sich mindestens für drei Tage in Quarantäne begeben. Personen mit Symptomen für zwei Wochen. Betroffene müssen damit rechnen, dass sie für jegliche Kosten aufkommen müssen. Die Regierung empfiehlt Reisenden außerdem die Nutzung der lokalen App Trace Ekee.
Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts: „Auf den Malediven ist Homosexualität strafbar. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung. (…) Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion, die Rechtsordnung orientiert sich an der Scharia. Jegliches Verhalten, das als christliche Missionstätigkeit ausgelegt werden kann, ist untersagt.“